Vereine brauchen Rechtssicherheit statt Drohungen

Pressemitteilung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.

CDU zeigt erschreckende Unkenntnis über liberale Demokratie

Das Handelsblatt berichtete am Wochenende, dass für den CDU-Parteitag Anfang Dezember ein Antrag zur Annahme empfohlen ist, demnach die CDU sich für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) einsetzen soll. (Update zum Beschluss siehe hier.) Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

“Gemeinnützigkeit ist keine Gnade, die Parteien gewähren, sondern ein Status, der auf Grundlage von Gesetzen von Finanzämtern festgestellt oder aberkannt wird. Der Antrag der CDU Nordwürttemberg zeigt eine erschreckende Unkenntnis darüber, wie eine liberale Demokratie funktioniert und wie wichtig darin gerade Gruppen sind, die unabhängig Kritik äußern und als Wächter auf Parteien oder staatliche Organe schauen. Diese Organisationen brauchen Rechtssicherheit statt obrigkeitliche Drohungen.

Wenn die CDU darüber diskutieren möchte, wer warum außer Sportvereinen noch gemeinnützig ist, welche verschiedenen Regeln es im breiten Dritten Sektor braucht und wie sich zivilgesellschaftliche Organisationen in die politische Debatte einbringen sollen, wäre das ein großer Schritt nach vorne. In den vergangenen Jahren hat sich die Union dieser Debatte nicht gestellt.

Im Koalitionsvertrag haben CDU, SPD und CSU vereinbart, das Gemeinnützigkeitsrecht zu verbessern. Doch statt für mehr Sicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen zu sorgen, gibt es seitdem nur kleinteilige Vorstöße: Die FDP greift im Bundestag Tierschutzvereine an. Die CSU will Spenden aus dem Ausland kontrollieren. Die Grünen kümmern sich um E-Sport. Und im Bundesrat wird über Freifunk als gemeinnütziger Zweck und höhere Freibeträge für gemeinnützige Arbeit diskutiert. Diesem Klein-Klein sollte sich die CDU nicht anschließen, sondern ernsthaft darüber reden, wie Organisationen jenseits von Parteien zur Demokratie beitragen und Menschenrechte verteidigen.”

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 80 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.

Fakten zu Gemeinnützigkeit

Das Recht der Gemeinnützigkeit ist Teil des Steuerrechts, prägt aber den gesamten Sektor zivilgesellschaftlicher Funktionen. Der Status der Gemeinnützigkeit ist nicht nur Voraussetzung dafür, das Spenderinnen und Spender ihre Zuwendungen steuerlich geltend machen können, sondern auch für viele Fördermittel, für die Zusammenarbeit mit Dritten und für indirekte Vorteile.

Das Gemeinnützigkeitsrecht verlangt keine Transparenz. Der Status der Gemeinnützigkeit fällt sogar unter das Steuergeheimnis. Viele gemeinnützige Organisationen geben freiwillig umfassend Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Ein Standard dafür ist die “Initiative Transparente Zivilgesellschaft”.

Ob die Organisationen die Voraussetzungen erfüllen, prüft das örtliche Finanzamt in zwei Schritten. Es stellt zunächst fest, ob die Satzung den Vorgaben entspricht. Und dann prüft es meistens alle drei Jahre, manchmal auch jährlich rückwirkend, ob die so genannte “tatsächliche Geschäftsführung” der Satzung und den gesetzlichen Regeln entspricht.

Zentrale Regeln der Gemeinnützigkeit sind:

  • Gemeinnützige Organisationen müssen in Paragraph 52 der Abgabenordnung genannte Zwecke verfolgen – dort steht zum Beispiel Umweltschutz. Sie dürfen nur den Zweck verfolgen, der in ihrer Satzung steht. In der Wahl der Mittel sind sie weitgehend frei. Einflussnahme auf die politische Willensbildung zur Verfolgung des Zwecks ist möglich.
  • Gemeinnützige Organisationen müssen selbstlos handeln, also nicht zum wirtschaftlichen Vorteil ihrer Mitglieder oder Spender. Erlaubt sind wirtschaftliche Betätigungen, um Einnahmen zu erzielen oder um damit den gemeinnützigen Zweck zu verfolgen.
  • Gemeinnützige Organisationen dürfen nur begrenzt Rücklagen bilden.
  • Gemeinnützige Organisationen dürfen keine Parteien unterstützen. Anders als gemeinnützige Organisationen müssen Parteien nicht selbstlos sein. Sie sind an keinen spezifischen Zweck gebunden und können unbegrenzt Rücklagen bilden. Für sie gelten schwache Regeln öffentlicher Transparenz über Mittelherkunft und Ausgaben. So müssen etwa Spenden ab 50.000 Euro der Bundestagsverwaltung gemeldet werden.

Gemeinnützige Organisationen finanzieren sich auf vielfältige Art. Der Großteil der Organisationen hat kaum Umsätze, etwa örtliche Vereine. Größere Organisationen finanzieren sich u.a. durch Spenden von Privatpersonen, durch Firmenspenden, durch eigene wirtschaftliche Aktivitäten, durch öffentliche Fördermittel (meist projektbezogen) oder durch Förderungen anderer gemeinnütziger Organisationen (auch meist projektbezogen).