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Beschwerde gegen Attac auf Weisung des Bundesfinanzministers

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ vom 18. Mai 2017

  • Bundesweisung zur Gemeinnützigkeit von Attac ist politisch motiviert
  • Politik muss Abgabenordnung klar formulieren

Zur Nachricht, dass das Frankfurter Finanzamt auf Weisung des Bundesfinanzministeriums gegen die erfolgreiche Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit vorgeht, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.:

„Wenn der Bundesfinanzminister klären will, was gemeinnützig ist und was nicht, dann soll er für eine klar formulierte Abgabenordnung sorgen, damit der Streit darum nicht zu Lasten bürgerschaftlichen Engagements vor Gericht landet. Es ist eine politische Frage, wie Bundestag und Bundesregierung beurteilen, welche Rolle selbstlose Gruppen und Organisationen in einer liberalen Demokratie spielen. Was zum gemeinnützigen Zweck ‚Förderung des demokratischen Staatswesens‘ gehört, ist eine Grundsatzfrage. Die muss in der politischen Arena geklärt werden, nicht vor Gericht.“

In der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ haben sich 80 Vereine und Stiftungen zusammengeschlossen. Sie fordern ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht und Klarstellungen in der Abgabenordnung, damit gemeinnützige Organisation selbstlos für Menschenrechte, Gerechtigkeit und Grundrechte zur politischen Willensbildung beitragen können.

Zum Hintergrund des Attac-Verfahrens:

Am 10. November 2016 hatte das Hessische Finanzgericht Attac für gemeinnützig erklärt, nachdem das zuständige Finanzamt dem Verein im April 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt hatte. Gestern (17. Mai 2017) hatte Attac die Urteilsbegründung veröffentlicht. Das Finanzamt hat gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingereicht. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Im Nachhinein wurde bekannt, dass das Finanzamt diese Beschwerde auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums eingelegt hat. Das Urteil des Finanzgerichts beruft sich auf den Gesetzeswortlaut und weicht von der restriktiven Auslegung durch den Anwendungserlass der Finanzverwaltung ab. Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann damit begründet werden, dass die Streitfrage grundsätzliche Bedeutung hat. Für eine erfolgreiche Revision müssten das Finanzamt beziehungsweise das Bundesfinanzministerium beweisen, dass das Gericht das Gesetz falsch ausgelegt hat.

Umfassende Informationen von Attac zum Streit um die Gemeinnützigkeit:
http://www.attac.de/jetzt-erst-recht

Pressemitteilung zum Urteil und weitere Informationen dazu:
http://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/finanzamt-verhindert-gemeinnuetzigkeit-von-attac/