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Modernisierung der Gemeinnützigkeit – Wann liefert die Ampel?

Die Bundesregierung unter Federführung des Finanzministeriums hat am 24. Juli 2024 de Kabinettsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (vorher Jahressteuergesetz II) beschlossen. Angekündigt wurde, dass in diesem die versprochene Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts umgesetzt werden soll. Tatsächlich finden sich einige Punkte, maßgeblich zwei, zum Thema Gemeinnützigkeit im Kabinettsentwurf. Diese bisherigen Änderungen bleiben jedoch hinter dem zurück, was im Koalitionsvertrag beschlossen wurde und was es für eine gesichertes Engagement gemeinnütziger Vereine bräuchte. Ab dem 09. September wird sich im Zuge des Parlamentsverfahrens der Bundestag (eventuell parallel zum Jahressteuergesetz 2024/I) weiter mit dem Gesetz befassen.

Wir wollen, dass die Ampelkoalition die versprochene Modernisierung gerade zur Absicherung des Engagements für Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit endlich liefert. Über die vergangenen Monate haben wir und viele andere dies bereits über Briefe, Öffentlichkeitsarbeit und Gespräche getan, was dazu geführt hat, dass die sich im Koalitionsvertrag vorgenommene Modernisierung nicht verschleppt wurde. Mit den angedachten Änderungen im Steuerfortentwicklungsgesetz wird jedoch nur eine von drei maßgeblichen Lücken geschlossen. Deshalb müssen wir jetzt bis zum Herbst weiter Einfluss nehmen nehmen und daran arbeiten, dass im Herbst bspw. über Änderungsanträge der Gesetzesentwurf ergänzt wird. Diese Seite enthält dazu Texte und Infos zur Verfügung, die als Basis für Briefe und Gespräche genutzt werden können.

Gesetzgebung: Stand der Dinge Juli 2024

Seit mittlerweile zwei Jahren wird uns angekündigt, dass die Koalition die vereinbarte Modernisierung der Gemeinnützigkeit umsetzt – oft wurde auf das jeweils nächste Jahressteuergesetz verwiesen. Im Spätsommer 2023 wurde dazu eine Arbeitsgruppe von sechs Staatssekretär:innen eingesetzt. In dieser gab es in mehreren zentralen Punkten offenbar keine Eini­gung, siehe bspw. auch das letztendliche Fehlen von e-Sport als neuem Zweck im Kabinettsentwurf.

Am 5. Juni 2024 beschloss die Bundesregierung einen Entwurf eines Jah­ressteuergesetzes. Dieser Entwurf enthält einen Vorschlag für einen neuen gemeinnützigen Zweck zu Wohngemeinnützigkeit (gleicher Begriff, anderer Bereich), sonst noch keine Veränderungen am Gemeinnützigkeitsrecht.

Infolge des Fehlens einiger zentraler politischer Themen, die im Jahressteuergesetz erwartet wurde, kündigte das Finanzministerium an, ein zweites Jahressteuergesetz mit „politisch brisanten Themen“ veröffentlichen zu wollen, u.a. Gemein­nützigkeit, aber auch Kinderfreibetrag, Kindergeld, Steuerklassen/Faktorverfahren und mehr.

Am 10. Juli 2024 veröffentlichte das Finanzministerium den Referentenentwurf des Jahressteuergesetz II, woraufhin für eine Woche (!) die Verbändebeteiligung stattfand. Am 24. Juli beschloss das Kabinett den Entwurf, dessen Name zu Steuerfortentwicklungsgesetz geändert wurde in diesem Zuge.
Im Wesentlichen enthält der Entwurf zwei Punkte zu Gemeinnützigkeit:

  • eine Art Demokratieklausel: die gesetzliche Kodifizierung des „gelegentlichen“ Engagements über den eigenen Zweck hinaus (bisher im Anwendungserlass zur Abgabenordnung als „vereinzelt)
  • komplette Aufgabe der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung (bisher nur für kleine Vereine mit Einnahmen bis 40.000 Euro/JahrEbenfalls beschlossen wurde eine Regelung zur einfacheren Anschaffung von Photovoltaikanlagen für gemeinnützige Organisationen. Journalismus wurde nicht als gesetzlicher Zweck beschlossen, sondern soll durch eine Erlassregelung geschützt werden (dass gemeinnütziger Journalismus einem anderem Zweck (wohl Bildung) diene).

Vereinbarung der Ampel-Koalition

Forderungen der Allianz nach Sofortmaßnahmen – Änderungen der Abgabenordnung

Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Campact haben wir im Juni 2023 ein Papier für die Koalitionsparteien geschrieben, in denen wir die wichtigsten Forderungen beschreiben und konkrete Formulierungsvorschläge für gesetzliche Änderungen machen: Vier Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht.

Was darüber hinaus als Leitplanken für eine langfristige Engagementstrategie getan werden muss, hatten wir Ende 2023 in unserem Impuls zur Engagement-Strategie des Bundes notiert.

Argumente

Der Versuch, Gespräche mit der FDP und der Leitungsebene des Bundesfinanzministeriums zu führen, ist in den vergangenen Monaten und Jahren vielfach gescheitert. Mit mehreren Briefen wurde sich Ende Juni 2024 direkt an Scholz als Bundeskanzler und „Chef“ der Ampelkoalition gewandt, damit die von ihm mit gestaltete Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt wird. Nun hängt es am Parlament: Fokus unseres Anliegens sind jetzt die Parteien/Fraktionen, vor allem die SPD als stärkste Fraktion im Bundestag, der es auch knapp ein Jahr vor der Bundestagswahl ein Anliegen sein sollte, ihre Wahlversprechen und die Einigungen des Koalitionsvertrags zu halten.
Zudem ist die SPD besonders gut ansprechbar bei Themen wie der Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, weil bei den vielen Initiativen im Land ihre Leute oft beteiligt sind.

Unsere Gesprächspartner:innen von SPD und Grünen scheinen unsere Forderungen zu verstehen und zu teilen. Sie zeigten wegen Nicht-Einigung auf die FDP. Aber für die Ergebnisse der Ampel ist die gesamte Koalition verantwortlich. Ein Schuldzuweisungs-Spiel ist interne Parteipolitik, die wir nicht mitmachen.

Wie die Koalition intern die Umsetzung regelt, ist nicht unsere Sache, sondern deren Herausforderung.

Gute Adressat:innen sind nun:

  • Parteien/Fraktionen
    ⇒ vor allem die SPD
  • Abgeordnete auf allen Ebenen: Vorstand Bundespartei, beliebige MdB, Abgeordnete die ihr kennt, örtliche Chef:innen
    ⇒ möglich auch themenspezifische Berichterstatter:innen, aber weniger relevant momentan
  • SPD-Parteispitze: Die Vorsitzenden Saskia Esken und Lars Klingbeil sowie Generalsekretär Kevin Kühnert
  • Alle erreichbaren, persönlich bekannten Menschen innerhalb der Koalitionsparteien:
    • Bundestagsabgeordnete
    • Kreisvorsitzende
    • Minister:innen oder Bürgermeister:innen, die Fördermittel verteilen
    • Engagierte in der Demokratie-Bewegung
      ⇒ Die Parteien hören eher auf ihre eigenen Leute als auf Dritte

Briefe und Ansprachen müssen nicht öffentlich sein. Neben Sammelbriefen von Organisationen sind nun vor allem auch Briefe einzelner Organisationen und direkte Gespräche gut. Auch Berichterstattung in der örtlichen Presse!

Inhalte können sein:

  • Schilderung der eigenen Unsicherheit wegen der unklaren Rechtslage im Gemeinnützigkeitsrecht vor allem für Demokratie-Engagement
  • Darstellung, welche Aktivitäten aus Sorge vor dem Gemeinnützigkeits-Verlust oder aufwändigen Auseinandersetzungen unterbleiben
  • Darstellung, wie groß der Aufwand ist, hier intern Fragen zu klären und Sicherheit herzustellen – und noch mehr, falls das Finanzamt nachfragt
  • Wäre die Rechtslage zu Engagement für Demokratie, Grundgesetz und Rechtsstaatlichkeit klar und eindeutig, gäbe es diesen Aufwand nicht und würden Anzeigen etwa aus den Reihen der AfD ins Leere laufen
  • Demokratie braucht bürgerschaftliches, zivilgesellschaftliches Engagement – dieses Engagement braucht meistens eine gemeinnützige Organisation
  • Es fehlen passende Zwecke im Gemeinnützigkeitsrecht und eine Klarstellung dazu, wie „politisch“ die Arbeit für gemeinnützige Zwecke sein darf
  • Es muss jetzt etwas passieren, um die Demokratie zu schützen
  • Die Ampel hat Rechtssicherheit versprochen, die aktuellen Entwürfe liefern diese noch nicht
  • Übernehmt Verantwortung für die Umsetzung und für demokratische Freiräume für zivilgesellschaftliche Organisationen aller Art

#GemeinnuetzigDemokratisch auf Social Media

Um öffentlich zu zeigen, wie wichtig ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht für Demokratie und Zivilgesellschaft ist, könnt Ihr die Botschaft teilen. Dafür haben wir Kampagnenmotive als Share-Pics für Social Media erstellt, die nach wie vor genutzt werden können. Teilt diese auf all euren Plattformen mit dem Hashtag #GemeinnuetzigDemokratisch
So schafft es unsere Botschaft in etliche Social-Media-Timelines und zu vielen Menschen!

Bisherige Briefe und Stellungnahmen (Auswahl)

Angesichts der offenbaren Notwendigkeit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen, steigt Unmut und Sorge wegen des zu engen, veralteten Rechtsrahmen, der solches gemeinnützige Engagement nicht zweifelsfrei ermöglicht. Dazu haben die Koalitionsspitzen in den vergangenen Wochen zahlreiche Briefe erhalten, unter anderem:

Wir wissen, dass weitere, teils große bundesweite Organisationen, aber auch lokale oder regionale Gruppen, sich mit Briefen oder im Gespräch an das Bundesfinanzministerium wandten, oft nicht öffentlich, um nicht zur Zielscheibe von Anzeigen bei ihrem Finanzamt zu werden.

404.000 Unterschriften

Mehr als 400.000 Bürgerinnen und Bürger haben für eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts unterschrieben. Zu einer Annahme der Unterschriften und einer Diskussion über die Forderungen war Finanzminister Christian Lindner bisher nicht bereit.

Empirische Studien

Empirische Studien haben mehrfach den hohen Grad der Unsicherheit nachgewiesen:

  • Der repräsentative ZiviZ-Survey 2023 stellt im März 2023 fest, dass jeder zwanzigste Verein sich mit politischen Tätigkeiten zurück hält aus Sorge um den Verlust der Gemeinnützigkeit. Besonders stark ist die Sorge in den Engagementfeldern Umwelt (elf Prozent) und internationale Solidarität (zehn Prozent). Im Kulturbereich sind es fünf Prozent, bei Sport und Katastrophenschutz immer noch vier Prozent. Mehr zum Befund hier.
    Im August 2024 hat „Zivilgesellschaft in Zahlen“ dazu ein Policy-Paper mit einer Tiefen-Analyse der Frage zu politischer Einmischung und Angst vor dem Verlust der Gemeinnützigkeit veröffentlicht, inklusive Handlungsempfehlungen. Dazu gehört insbesondere: „Wichtig wäre insgesamt eine präzisierende gesetzliche Formulierung, die klare und verlässliche Voraussetzungen für eine politische Betätigung schafft.“
  • Eine wissenschaftliche Befragung von Prof. Dr. Julika Bürgin (Hochschule Darmstadt, Fachbereich Soziale Arbeit) hatte 2022 erkundet, welche Auswirkungen das Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs und die darauf fußenden Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) auf die politische Bildungsarbeit haben. Festgestellt werden viele Sorgen, verschiedene Behandlung und dass vielen die Ressourcen für einen Rechtsstreit fehlen. Die Ergebnisse und Infos zur Ergebnisse finden sich hier.
  • Bereits 2018 hatte unsere Finanzamt-Studie nachgewiesen, dass die Entscheidungspraxis der Finanzämter aufgrund der unklaren Rechtslage höchst uneinheitlich ist und vor allem Anliegen wie Engagement für Demokratie und Rassismus oft nicht als gemeinnützig anerkannt werden.

Aus der Rechtswissenschaft

Die Steuerrechtler Dr. Christian Kirchhain und Prof. Dr. Sebastian Unger haben im Juni 2023 einen umfassenden Aufsatz veröffentlicht, in dem sie eine „umfassende, nicht nur punktuelle Reform des Gemeinnützigkeitsrechts“ fordern. Dazu sollten sich die politischen Akteure „die gebührende Zeit“ nehmen. Ziele sollten Rechtssicherheit sein und ein nicht übermäßiger Verwaltungsaufwand. „Ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht wäre ][…] aus dem Gedanken heraus zu entwickeln, dass es entscheidend nicht auf die Qualität des einzelnen Beitrags zur Zweckverwirklichung ankommt, sondern auf das ‚Gesamtbild'“. Zu politischen Mitteln schreiben sie, dass „weder ein einfachgesetzlicher noch ein verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt“ ersichtlich sei, die auf einen Katalog bezogene politische Tätigkeit im Verhältnis zu anderen Tätigkeiten zu begrenzen. Vielmehr „genügt es, wenn die politische Betätigung zur Förderung eines gesetzlichen Katalogzwecks aus Sicht der Körperschaft geeignet ist“.
Kirchhain, Dr. Christian/Unger, Prof. Dr. Sebastian: Mehr Fortschritt wagen – was der Gesetzgeber im Gemeinnützigkeitsrecht reformieren sollte. In: Deutsches Steuerrecht (DStR), Heft 24/2023, Seite 1281 ff. – DStR 2023/1281. Beck-Verlag

Den Aspekt „Politische Betätigung gemeinnütziger Stiftungen“ hat Prof. Dr. Sebastian Unger im Februar 2024 für die Stiftungswelt ausgearbeitet.

Die Jura-Professoren Rainer Hüttemann, Peter Rawert und Stephan Schauhoff veröffentlichten am 2. Mai 2024 in der FAZ einen Gastbeitrag, in dem sie fragen „Wann kommt der Fortschritt für die Zivilgesellschaft?“ und konkrete Vorschläge machen. (Leider hinter Bezahlschranke)

Bereits 2018 hatte der Deutsche Juristentag in Leipzig umfassende Vorschläge für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen, insbesondere für eine Überarbeitung und Vereinfachung des Zweckekatalogs unter § 52 AO).

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