Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Nötig sind neue gemeinnützige Zwecke wie Menschenrechte
- Steuerstatus „Poltische Körperschaft“ löst kein Problem
- Offenbar keine Einigung der Länder
Als Reaktion auf den Entzug des Status der Gemeinnützigkeit von Campact hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärt, er werde einen Vorschlag vorlegen, um das Steuerrecht zu ändern: „Wenn Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, schlechter gestellt werden als jeder x-beliebige Verein, müssen wir das Steuerrecht ändern.“ Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen:
„Finanzminister Olaf Scholz macht nur scheinbar eine klare Aussage zum Gemeinnützigkeitsrecht. Tatsächlich lässt er offen, wie er die Probleme nach dem Attac-Urteil lösen möchte. Warum sagt Scholz nicht klar und deutlich: Ich werde vorschlagen, das Engagement für unsere Grund- und Menschenrechte als gemeinnützigen Zweck aufzunehmen! Ich werde ermöglichen, dass sich alle gemeinnützigen Organisationen gegen Rassismus und für die Grundrechte einsetzen können!“
Vielmehr lasse Scholz Aussage mehrere Interpretationen zu. Mit „x-beliebiger Verein“ müsse kein anderer gemeinnütziger Verein gemeint sein, sondern könne auch ein Verein ohne Steuerbegünstigung gemeint sein. Mit Steuerrecht muss nicht das Gemeinnützigkeitsrecht gemeint sein, er könnte auch eine Spendenregelung für politisches Engagement jenseits von Parteien meinen. Tatsächlich diskutieren Fachleute immer wieder einen eigenen Steuerstatus für „politische Körperschaften“, die steuerrechtlich zwischen gemeinnützigen Organisationen und Parteien angesiedelt wären. Doch über einen solchen Vorschlag gibt es innerhalb der Bundesländer und mit dem Bund offenbar bisher keine Einigung.
„Ein eigener Steuerstatus für politisch tätige Organisationen wäre nicht die Lösung des Problems, die durch das Attac-Urteil und den Campact-Fall offenbar werden, aber viele tausend Vereine und kleine Initiativen betreffen“, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer dazu. „Das wäre eine starke Abtrennung von politischem Engagement von gemeinnützigem Engagement. Doch tatsächlich wirkt gemeinnütziges Engagement immer auf die Gesellschaft ein und ist in dem Sinn politisch. Gemeinnütziges Engagement ist stets der Versuch, die Welt besser zu machen – selbstlos das Allgemeinwohl zu fördern.“
Der Bundesfinanzhof hatte im August 2017 im BUND-Urteil klargestellt, dass auch politische Forderungen für gemeinnützige Zwecke eine unmittelbare Tätigkeit von Vereinen und Stiftungen sein kann.
Zu einem möglichen Steuerstatus für „Politische Körperschaften“ erklärt Stefan Diefenbach-Trommer:
„Die Sorge davor, dass sich einzelne Personen mit viel Geld verdeckt politisch einmischen, kann nicht über das Steuerrecht gelöst werden. Dafür braucht es andere Regeln, zum Beispiel ein Lobbyregister. Wer politische Einmischung aus der Gemeinnützigkeit drängen will, trifft damit vor allem die Menschen, die sich mit viel Zeit und mal mit einer 40-Euro-Spende für Demokratie und Menschenrechte engagieren. Es ist rechtlich weder geboten noch begründet, die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen zur Verfolgung ihrer Zwecke zu begrenzen, solange die Organisationen parteipolitisch neutral sind. Wenn Klimaschutz ein gemeinnütziger Zweck wird, müssen auch das Demonstrieren dafür und Forderungen an Parteien und Regierung eine zulässige Tätigkeit sein.“
Auf Klimaschutz als neuen gemeinnützigen Zweck hatten sich die Länder geeinigt.
„Was gemeinnützige Organisationen brauchen, sind klar benannte Zwecke und die Möglichkeit, sich auch mal für andere Themen einzusetzen – damit der Gesangsverein zur Klimaschutzdemo gehen kann, ohne um seine Gemeinnützigkeit bangen zu müssen“, forderte Stefan Diefenbach-Trommer. „Gemeinnütziges Engagement ist zivilgesellschaftliches Engagement, auf das die Demokratie angewiesen ist.“
Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 130 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Zu den Mitgliedern gehören neben Amnesty International, Brot für die Welt und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auch Campact und Attac.
Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de