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Pegida gründet Partei – attraktiver als Gemeinnützigkeit

Pegida hat erneut angekündigt, zu Wahlen antreten zu wollen und eine Partei zu gründen. Der Grund ist wahrscheinlich vor allem, dass dann Spenden von der Steuer abgesetzt und sogar staatlich subventioniert werden. Der Versuch des Pegida-Vereins, als gemeinnützig anerkannt zu werden, ist offenbar gescheitert. Darum können Spenden an Pegida von den Spendern nicht abgesetzt werden.

An die Anerkennung als Partei dagegen werden viel geringere Maßstäbe angelegt. Politische Tätigkeit ist ihr Kernmerkmal, während es für Gemeinnützige strittig ist, wie politisch sie handeln dürfen.

„Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern“
(Paragraph 1 Parteiengesetz)

Spenden von Privatpersonen bis 1.650 Euro an Parteien sind für die Spender steuerlich attraktiver als an Gemeinnützige. Die Partei profitiert zusätzlich von der staatlichen Teilfinanzierung, mit der der Staat quasi jede Spende erhöht. Um als Partei oder Wählergemeinschaft zu gelten, reicht es fast aus, gelegentlich mit Listen oder Einzelkandidaten zu Wahlen anzutreten.

Parteien werden anders als Gemeinnützige nicht auf einen spezifischen Zweck eingeengt. Parteien können sich zu jedem Thema äußern und ihr Geld quasi ausgeben, wie sie wollen. Sie können Vermögen ansammeln und die gesammelten Spenden an einen nicht gemeinnützigen Verein weiter geben, wenn es dem politischen Einfluss dient. Die Pegida-Partei kann also den Pegida-Verein unterstützen.

Parteien müssen allerdings ihre Bilanzen und Einnahme- und Ausgaben-Rechnungen veröffentlichen und auch die Namen von Personen, die 10.000 Euro oder mehr spenden.

Letztlich haben es demokratiefeindliche Parteien einfacher, ihren günstigen Steuerstatus zu erhalten, als demokratiefeindliche Vereine. Damit eine Partei ihren Status verliert, muss das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass sie aktiv kämpferisch verfassungsfeindlich ist. Einem rassistischen Verein dagegen kann schon das Finanzamt die Gemeinnützigkeit verweigern, wenn er „dem Gedanken der Völkerverständigung .. zuwiderhandelt“. Auch ein Verein, der gegen Gesetze verstößt, kann die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt entzogen werden.