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SPD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Sozialdemokraten wollen am 11. Januar 2025 in Berlin auf einem Parteitag ihr Wahlprogramm beschließen. Der Entwurf wurde am 17. Dezember 2024 vorgestellt. Als Direkt-PDF außerdem hier einzusehen.

Im Wahlprogramm der SPD heißt es bezüglich der Rolle der Zivilgesellschaft für die Demokratie:

„Demokratie ist eine hohe zivilisatorische Errungenschaft. Sie muss gelernt, gelebt und verteidigt werden. Es ist die Zivilgesellschaft, auf die es hier maßgeblich ankommt.“

An anderer Stelle weiter allgemein zur Förderung einer starken Zivilgesellschaft:

„Deshalb sorgen wir für Chancengleichheit und eine diskriminierungsfreie Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger. Diskriminierung, Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islamismus wie alle anderen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit bekämpfen wir. Dabei suchen wir den Schulterschluss zu allen Demokratinnen und Demokraten sowie Organisationen für eine starke Zivilgesellschaft.“

Konkret will die SPD das Ehrenamt und die Zivilgesellschaft früh durch Bildung für Kinder und Jugendliche stärken:

„Engagement in der Zivilgesellschaft ist für Kinder und Jugendliche eine wertvolle Erfahrung und muss als Teil ihrer Bildung gesehen werden.“

Außerdem will die SPD das Demokratiefördergesetz umsetzen sowie allgemein das Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren. Konkrete Punkte zum Wie oder Was bezüglich dieser Modernisierung werden nicht genannt, außer, dass E-Games als gemeinnütziges Kulturgut gezielt gefördert werden sollen:

„Eine lebendige Zivilgesellschaft ist das Rückgrat unserer Demokratie. Mit dem Demokratiefördergesetz schaffen wir die Grundlage, zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltig zu unterstützen. Das Gemeinnützigkeitsrecht wollen wir modernisieren.“

Was die SPD 2021 forderte

„Zu einer lebendigen Demokratie gehört eine starke Zivilgesellschaft und ein zeitge­mäßes Gemeinnützigkeitsrecht. Daher werden wir prüfen, welche weiteren gesell­schaftspolitisch bedeutsamen Bereiche in den Katalog gemeinnütziger Zwecke aufge­nommen werden können und sicherstellen, dass steuerbegünstigte Körperschaften wie Vereine bei der Verfolgung ihrer satzungsmäßigen Zwecke auch politisch tätig sein können und z.B. der Aufruf eines Sportvereins zu einer Demonstration gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit möglich ist, ohne diese steuerliche Vergünsti­gung zu verlieren.“

Mehr zum SPD-Wahlprogramm 2021 hier.

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