Visit page
Zum Inhalt springen

Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge

Wer darf mit welchen Mitteln politische Willensbildung beeinflussen?

Die von Arbeitgeber*innen-Verbänden finanzierte Agentur INSM hat mit Anzeigen Stimmung gegen die Partei Bündnis 90/Die Grünen gemacht. Sie versucht also, mit letztlich steuerbegünstigten Mitteln auf die politische Willensbildung einzuwirken. Wer darf das mit welchen Mitteln? Um diese Frage dreht sich auch die Debatte um politische Mittel im Recht der Gemeinnützigkeit.

Gemeinnützigkeitsrecht ist kein Organisations-Strafrecht

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Debatte um die Gemeinnützigkeit von Greenpeace

Zu den Forderungen aus CDU und CSU, Greenpeace Deutschland den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Die Forderungen von Friedrich Merz und Markus Blume zeigen, dass es bei der Gemeinnützigkeit um weit mehr als Steuerrecht geht. Mit der Steuerrechts-Behauptung werden die Vorschläge unserer Allianz für nötige Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht immer wieder abgebügelt.
Gleichzeitig verpassen es CDU und CSU erneut, sich systematisch Gedanken zur Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der Demokratie zu machen – und auch zu eventuellen Grenzen von Engagement. Der bekannt gewordene Entwurf ihres Wahlprogramms enthält dazu nichts.
Der Ruf nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit ist ein Ruf nach Bestrafung. Damit wird das Gemeinnützigkeitsrecht zum Organisationsstrafrecht, zum Spezial-Strafrecht für zivilgesellschaftliche Organisationen – während die Koalition von CDU, CSU und SPD es nicht schaffte, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen.
Wir würden uns freuen, mit der CDU in ein ernsthaftes Gespräch über Gemeinnützigkeit zu kommen. Unserer Einladung dazu nach den unsäglichen Parteitags-Beschlüssen der CDU zur Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat die Partei leider nicht beantwortet.“

VVN-BdA wieder gemeinnützig, aber Problem Beweislastumkehr bleibt

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)

Die Bundesvereinigung der VVN-BdA hat mitgeteilt, dass die Berliner Finanzverwaltung nun die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2019 anerkannt hat. Der Aberkennungsbescheid für die Jahre 2016 bis 2018 besteht weiter. Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Es ist gut, dass die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) nun wieder gemeinnützig ist. Doch das Problem löst der Bescheid nicht.

Es darf nicht sein, dass die Gemeinnützigkeit eines Vereins von politischen Bewertungen abhängig ist. Natürlich müssen gemeinnützige Organisationen sich im Rahmen der Rechtsordnung und der Menschenrechte bewegen. Feinde der Demokratie und der Menschenrechte sind nicht gemeinnützig. Doch in Paragraph 51 der Abgabenordnung wird die Beweislast umgedreht. Demnach muss anders als bei einem Vereinsverbot nicht die Exekutive beweisen, dass ein Verein verfassungswidrig handelt, sondern die Organisation muss ihre Verfassungstreue beweisen. Das ist praktisch unmöglich und eine Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips. Zudem weiß der betroffene Verein gar nicht, welche Beweise er widerlegen muss, da der Verfassungsschutz nur seinen Schluss veröffentlicht, aber nicht die Beweisführung.

Finanzamt meint, Change.org fördert nicht nur Demokratie

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeit des Change.org-Vereins

Zur Mitteilung des deutschen Change.org-Vereins, dass das Finanzamt ihm nun nach zwei Jahren Warten die Gemeinnützigkeit aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Die bekannt gewordenen Gemeinnützigkeits-Fälle wie Change.org, Attac, DemoZ, Finanzwende oder VVN-BdA sind nur die Spitze des Eisbergs. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist zwar das Basisrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen in Deutschland, aber beim Engagement für Demokratie und Menschenrechte oft mehr Hürde als Hilfe. Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2020 die Chance verpasst, mit dem Jahressteuergesetz das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen. Es fehlen immer noch Zwecke und Klarstellungen zu politischer Einmischung. Deshalb sind viele Vereine und Stiftungen verunsichert und bleiben still. Nicht jeder gemeinnützige Verein hat die Kraft, sich mit dem Finanzamt zu streiten und damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Viele Vereine können einen Verlust der Gemeinnützigkeit keinesfalls riskieren. Deshalb streitet der Change.org-Verein stellvertretend für viele und verdient dafür Respekt.

Attac legt Verfassungsbeschwerde ein

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Verfassungsbeschwerde von Attac

  • Trauerspiel, dass Bundestag Attac vors Verfassungsgericht zwingt
  • Parlament hatte sieben Jahre Zeit, Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren
  • Programme zu Bundestagswahl sind Prüfstein für Willen zu vielfältiger Demokratie

Zur vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Netzwerks erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Es ist ein Trauerspiel, dass Attac vor das Verfassungsgericht ziehen muss. Seit inzwischen sieben Jahren kämpft das globalisierungskritische Netzwerk um den Status der Gemeinnützigkeit. Sieben Jahre, in denen der Gesetzgeber hätte handeln können, um die Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlicher Organisationen zu modernisieren. Nötig sind politische Entscheidungen für den dringend nötigen Freiraum für zivilgesellschaftliches Engagement in einer modernen Demokratie.

Hohes Risiko der Gemeinnützigkeit schadet der Gesellschaft

Die Bürgerbewegung Finanzwende plant den Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit.  Dieser Schritt ist selten, doch die Risiko-Abwägungen davor sind Alltag bei vielen gemeinnützigen Vereinen: Soll eine sinnvolle, selbstlos die Allgemeinheit fördernde Aktivität durchgeführt werden oder lieber nicht, weil sie den Status der Gemeinnützigkeit gefährden könnten? So eine Aktivität kann etwa der Aufruf eines Sportvereins sein, anlässlich des Jahrestags des rassistischen Anschlags von Hanau zu demonstrieren. Oder das politische Engagement eines Umweltvereins für seine Ziele. Oder wenn ein Jugendverband über den Bereich von eindeutig nur Jugendliche betreffende Themen hinaus aktiv werden will, etwa zum Wahlrecht. Die Anlässe sind vielfältig.

Bürgerbewegung Finanzwende zeigt: Gemeinnützigkeitsrecht beschränkt Handlungsspielraum

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Aufgabe der Gemeinnützigkeit von „Bürgerbewegung Finanzwende“

  • Fall Finanzwende zeigt, dass Gemeinnützigkeit Handlungsspielraum beschränkt
  • Lobbyarbeit von Unternehmen bleibt steuerbegünstigt, Spenden zum Wohl der Allgemeinheit nicht
  • Gemeinnützigkeitsrecht braucht Modernisierung ins 21. Jahrhundert statt Extra-Status für politische Körperschaften

Zur Mitteilung des Vereins „Bürgerbewegung Finanzwende“, auf den Status der Gemeinnützigkeit zu verzichten, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Das Beispiel der ‚Bürgerbewegung Finanzwende‘ zeigt, dass das Gemeinnützigkeitsrecht den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen begrenzt. Das Recht ist oft mehr Hürde als Hilfe und muss dringend ins 21. Jahrhundert geholt werden.

Neue Attac-Entscheidung des BFH: Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht Grundrechte beschränken

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur neuen Attac-Entscheidung des Bundesfinanzhofes

  • Bundesfinanzhof versäumt Gelegenheit zur Korrektur seines Attac-Urteils
  • Verfassungsgericht wird nötige Klarstellungen hoffentlich nachholen: Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht Grundrechte beschränken
  • Nötig sind politische Entscheidungen zu Freiraum für Zivilgesellschaft

Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vor zwei Jahren hat die Zivilgesellschaft erschüttert und lässt weiterhin tausende Vereine und Stiftungen um ihren Status der Gemeinnützigkeit bangen. Mit seiner neuen Entscheidung hat das Bundesgericht die Chance versäumt, sein Urteil zu korrigieren oder besser zu erklären. Offenbar ist der gesellschaftspolitische Streit um die Funktionen zivilgesellschaftlicher Organisationen juristisch nur schwer zu klären, auch wenn Attac nun Verfassungsbeschwerde einlegt. Nötig wären politische Entscheidungen für den dringend nötigen Freiraum für zivilgesellschaftliches Engagement in einer modernen Demokratie.

Kinderrechte auch in die Abgabenordnung schreiben

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Koalitions-Einigung, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben

  • Kinderrechte müssen auch gemeinnütziger Zweck sein
  • Zivilgesellschaftliche Organisationen brauchen Rechtssicherhheit für ihre Arbeit
  • Staat braucht Wächterfunktion zivilgesellschaftlicher Organisationen

Zur Einigung in der Regierungskoalition, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben, ist gut und überfällig, aber nicht ausreichend. Wer es mit Kinderrechten ernst meint, muss diese auch als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung schreiben und klarstellen, dass dieser und andere Zwecke natürlich auch mit politischen Mitteln verfolgt werden können, etwa mit Demonstrationen oder Forderungen an die Politik. Nur so erhalten zivilgesellschaftliche Organisationen Rechtssicherheit, um als Anwältinnen für Kinder aufzutreten und in ihrer Wächterfunktion das Handeln des Staates zu überprüfen.