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Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge

Jahresbericht 2020

Die Corona-Pandemie ist und bleibt die große Herausforderung, der sich 2020 alle stellen mussten. Als es im Frühjahr 2020 zum ersten Lockdown kam, mussten wir als Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ feststellen, dass die Vielfalt der Zivilgesellschaft – und ihre vielfältige Arbeitsweise – bei den Beschlüssen von Regierung und Bundestag wenig Berücksichtigung gefunden hatte. Das liegt zum Teil sicher auch an der fehlenden Lobby insbesondere der politisch aktiven Zivilgesellschaft.

Jahressteuergesetz 2020 – das ändert sich

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 kommen zahlreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Der Bundestag hat das Gesetz am 16.12.2020 beschlossen, der Bundesrat hat am 18.12.2020 zugestimmt. Die Änderungen der Abgabenordnung, wie z.B. das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, gelten seit dem 28.12.2020 (Tag der Verkündung). Änderungen wie die Anhebung der Übungsleiterpauschale gelten seit dem 1.1.2021.

Die Änderungen bringen viele Erleichterungen und Verbesserungen, aber lösen noch lange nicht alle Probleme. Auf der Positivseite stehen unter anderem fünfeinhalb neue Zwecke, darunter Klimaschutz und die Hilfe gegen Diskriminierung wegen geschlechtlicher Orientierung/Identität. Es fehlen weitere neue Zwecke wie Förderung der Menschenrechte. Es fehlt auch eine gesetzliche Klarstellung zur politischen Betätigung für gemeinnützige Zwecke. Die Fraktion von CDU/CSU war der Meinung, die Klarstellung sei unnötig, weil solche Tätigkeiten problemlos möglich seien. Die Praxis jedoch zeigt große Verunsicherung und auch Beschränkungen durch Finanzämter.

Hier eine Übersicht der Änderungen und der noch ausstehenden Änderungen. Diese Übersicht stellt keine rechtliche Beratung dar.

Jahressteuergesetz: Kleine Schritte ins 21. Jahrhundert

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Bundestag bewegt Gemeinnützigkeit mit kleinen Schritten Richtung 21. Jahrhundert
  • Neue Zwecke erweitern Handlungsspielraum
  • Unsicherheit zu politischen Tätigkeiten bleibt bestehen

Der Bundestag wird heute Abend (Mittwoch, 17:50 Uhr) mit dem Jahressteuergesetz zahlreiche Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht verabschieden, auf die sich die Koalitionsfraktionen geeinigt hatten. (Einen Überblick der Änderungen finden Sie hier.) Zur Gesetzesänderung erklärt von Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Mit kleinen Schritten bewegt der Bundestag das Gemeinnützigkeitsrecht Richtung 21. Jahrhundert. Die neuen gemeinnützigen Zwecke gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität, wegen rassistischer Verfolgung sowie der Förderung des Klimaschutzes erweitern den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen. Mit gemeinnützigen Zwecken werden nicht Ziele vorgegeben, sondern Handlungs- und Debattenräume eröffnet. Die politische Beteiligung gehört zum modernen Verständnis von Zivilgesellschaft, in dem nicht-staatliche und nicht-kommerzielle Akteure in der Funktion als Wächter von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, als Anwälte für Themen auftreten.

Koalition einig bei Jahressteuergesetz

Nach mehreren Verschiebungen des Jahressteuergesetzes haben sich CDU, SPD und CSU gestern (3.12.) geeinigt. Leider ohne die von uns geforderten und dringend nötigen Klarstellungen zu politischen Mitteln. Dies bedauern wir sehr, auch wenn es einige Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen geben wird. Wir freuen uns besonders, dass der Einsatz gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität nun endlich einen eindeutigen gemeinnützigen Zweck erhält. Auch die Aufnahme des Klimaschutzes ist ein großer Schritt nach vorne. Doch von den Vorteilen bleiben die Vereine ausgeschlossen, die ihre Zwecke überwiegend mit politischen Mitteln wie Demonstrationen oder Forderungen an die Regierung verfolgen.

Es ist sehr bedauerlich, dass sich die Regierungsparteien auf entscheidende Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht nicht einigen konnten. Dadurch besteht die Gefahr, dass anti-demokratisches Engagement unwidersprochen bleibt, weil sich ein Sportverein oder ein Heimatverein nicht sicher sind, ob sie dagegen halten können, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu riskieren. Eine auch mal laute, sich einmischende Zivilgesellschaft als Themenanwältin und Wächterin über Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ist in einer liberalen Demokratie unverzichtbar und braucht Rechtssicherheit.

Gemeinnützigkeit und Demokratieförderung: Blockade Jahressteuergesetz unverständlich

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Fördermittel für Demokratie sind Schritt 2 vor Schritt 1
  • Appell: Gemeinnützigkeit ins 21. Jahrhundert bringen
  • Blockade bei Jahressteuergesetz unverständlich

Laut einer Meldung der FAZ von heute (25.11.2020) wurde die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes im Bundestag erneut verschoben. CDU/CSU würden sich gegen Reformen bei der Gemeinnützigkeit stemmen, die das Engagement für Demokratie und Grundrechte absichern würden. Gleichzeitig beschließt das Bundeskabinett, genau dieses Engagement fördern zu wollen.

Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Alle Mitglieder der Regierungsfraktionen wollen die Demokratie stärken und dafür zivilgesellschaftliche Initiativen unterstützen. Doch diesen Vereinen und Stiftungen fehlen wichtige Grundlagen im Gemeinnützigkeitsrecht. Es ist unverständlich, dass bereits im Bundesrat die CDU/CSU-mitregierten Länder dieser Formulierung nicht zustimmen wollten:
‚Elementare Bestandteile einer lebendigen Demokratie sind eine kritische Zivilgesellschaft und starke Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten, sich einmischen und Stellung beziehen. Die selbstlose Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung sowie der politischen Willensbildung sind Kennzeichen des zivilgesellschaftlichen Engagements und ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gemeinwesens.‘

Bundesregierung: Politische Bildung kann nicht neutral sein

Im 16. Kinder- und Jugendbericht greifen die von der Bundesregierung berufenen Sachverständigen die Probleme der politischen Bildung in der Gemeinnützigkeit auf und empfehlen dringend, das Gemeinnützigkeitsrecht anzupassen und die Verengung des Bildungsbegriffs aufzuheben. Die Bundesregierung nimmt in ihrer am 11. November 2020 beschlossenen Stellungnahme diese Empfehlung nicht auf, aber bestätigt, dass Bildung nicht neutral sein kann.

Petition: Engagement gegen Rassismus ist gemeinnützig

Wer antirassistisches Engagement fördern möchte, muss dafür passende Zwecke in der Abgabenordnung schaffen. Wenn der Staat Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus mit Förderprogrammen wie „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ unterstützt, muss er auch die Grundlage für dieses Engagement schaffen.

Mit der Petition „Engagement gegen Rassismus ist gemeinnützig: Der Bundestag muss dies garantieren!“ weisen wir gemeinsam mit 27 Organisationen, die sich tagtäglich gegen Rassismus engagieren, auf diese klaffende Lücke im Gemeinnützigkeitsrecht hin.

Bitte unterschreiben und teilen auch Sie. Je mehr Menschen unterschreiben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Anliegen Gehör findet. Das gilt ganz besonders jetzt. Denn nachdem verschiedene Sachverständige im Rahmen der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages noch einmal auf bestehende Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht hingewiesen haben und sich für eine Reform ausgesprochen haben, besteht innerhalb der Koalitionsfraktionen viel Beratungsbedarf. Nicht nur aber auch zu Gemeinnützigkeit.

Nach aktuellem Stand (10.11.2020) soll das Jahressteuergesetz in der Woche vom 16. November 2020 verabschiedet werden. Ob mit oder ohne Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht, wird sich noch zeigen. Wichtig ist jetzt die öffentliche Debatte zu nutzen, um auf die Lücken hinzuweisen.

Dachverbände legen gemeinsame Forderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht vor

Gemeinsame Pressemitteilung von 12 Dachverbänden und Netzwerken: Demokratie lebt von der Stärke ihrer Zivilgesellschaft

Mit einem gemeinsamen Statement haben zwölf Dachverbände und Netzwerke aus unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft auf die Notwendigkeit einer Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts hingewiesen. „Unsere Mitglieder stiften Gemeinschaft, fördern das Zusammenleben und geben immer wieder kritische Impulse für die gesellschaftliche Weiterentwicklung. Die im Rahmen des Jahressteuergesetzes angestoßenen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht machen die Arbeit vieler gemeinnütziger Vereine und Stiftungen einfacher. Doch die Vorschläge sind nicht ausreichend und schaffen nicht die notwendige Rechtssicherheit“, so die Position der beteiligten Organisationen.

Anhörung zum Jahressteuergesetz 2020 im Finanzausschuss

In der öffentlichen Anhörung zum Jahressteuergesetz 2020 des Finanzausschuss des Bundestages am 26.10.2020 – anlässlich der Empfehlungen des Bundesrates und der Länder-Finanzminister*innen – wurde unter anderem das Thema Gemeinnützigkeit besprochen. Verschiedene geladene Sachverständige hatten sich bereits im Vorfeld im Rahmen ihrer schriftlichen Stellungnahmen dazu geäußert und konnten wichtige Fragen zu bestehenden Rechtsunsicherheiten zivilgesellschaftlicher Organisationen beantworten.

Auch wir als Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ haben in einer  unaufgeforderten Stellungnahme auf die Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht hingewiesen. Darin begrüßen wir grundsätzlich die vom Bundesrat am 9.10.2020 vorgeschlagenen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht, da sie vielen Organisationen mehr Rechtssicherheit bieten würden. Der Vorstoß des Bundesrates wäre aber zu kurz gegriffen, da er zu kurz greift. Es würden weiterhin die Klarstellung zur politischen Betätigung zum eigenen Zweck sowie bei Gelegenheit zu anderen gemeinnützigen Zwecken fehlen. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung des Zweckekatalogs zwar ein Schritt in die richtige Richtung sei, es aber eine weitere Ausweitung um die Zwecke der Förderung der Menschenrechte und Grundrechte, des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und der informationellen Selbstbestimmung benötige.

Kinderrechte und Antirassismus: Grundgesetzänderung alleine reicht nicht

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Einigung, Rassismus und Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben

Zur Verständigung innerhalb der Bundesregierung, zeitnah das Grundgesetz zu ändern, um den Begriff „Rasse“ zu streichen und Kinderrechte aufzunehmen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 175 Vereinen und Stiftungen:

Alle staatliche Gewalt zu verpflichten, Kinderrechte zu schützen und rassistische Diskriminierung zu verhindern ist ein wichtiger Schritt, reicht aber nicht aus. Zusätzlich braucht es öffentliche Wächter, die Behörden auf die Finger schauen, die Forderungen an Parlamente richten und die notfalls auch Rechte Betroffener einklagen – zum Beispiel, wenn wegen einer Pandemie Spielplätze geschlossen und die Bewegungsfreiheit von Kindern massiv eingeschränkt wird.

Diese Funktionen als Wächterinnen und Themenanwältinnen gehört zu den vielfältigen Aufgaben zivilgesellschaftlicher Organisationen. Deren Basisrecht ist die Gemeinnützigkeit. Wer es mit Kinderrechten und Antirassismus ernst meint, muss daher passende gemeinnützige Zwecke in die Abgabenordnung schreiben und klarstellen, dass diese und andere Zwecke natürlich auch mit politischen Mitteln verfolgt werden können, etwa mit Demonstrationen oder Forderungen an die Politik.