CDU, SPD und CSU wollen in Kürze im Bundestag ein Gesetz für ein Lobbyregister beschließen. Das ist im Prinzip gut und kann auch die Debatte um politische Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen entlasten. Vorteile eines Lobbyregisters wären, dass Transparenz-Regeln im Gemeinnützigkeitsrecht nicht kleine Vereine überfordern und dass große Organisationen sich nicht durch den Verzicht auf die Gemeinnützigkeit vor Transparenz-Regeln drücken können. Ein Nachteil ist, dass die Regeln für die erweiterte Verbändeliste die Logik zivilgesellschaftlicher Organisationen wenig mitdenken und dadurch zu unnötigen Belastungen und Ungleichbehandlungen führen. So müssten Organisationen, die registrierungspflichtig sind, alle Spenden ab 20.000 Euro offenlegen – ebenso ihre Aufwendungen für Interessenvertretung, auch für Demonstrationen oder Öffentlichkeits-Kampagnen. Von der Registrierungspflicht ausgenommen sein sollen Berufsverbände, die auch Tarifverhandlungen führen. Lobby-Agenturen müssten nur die Ausgaben, nicht die Einnahmen offenlegen.
Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge
Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, wurde mit dem „Marburger Leuchtfeuer 2020“ ausgezeichnet. Damit würdigen die Humanistische Union (HU) und die Stadt Marburg ihn als leuchtendes Beispiel für sein „herausragendes Engagement zugunsten sozialer Gerechtigkeit und einer lebendigen Demokratie“, wie es in der Urkunde heißt.
Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU hat am 16. Juni 2020 ein Positionspapier zu Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht beschlossen. Es trägt den Titel „Ehrenamtsgesetz 2021 – Ehrenamtlich tätige Personen stärker fördern, Vereinen das Leben leichter machen und Bürokratie abbauen“. Damit haben die Partner in der Großen Koalition ihre Positionen abgesteckt und könnten nun verhandeln, um das Recht der Gemeinnützigkeit zügig zu verbessern, wie sie es im Koalitionsvertrag vereinbart hatten.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Transparenz-Initiative ist schneller als Gesetzgeber
- Wer an Gemeinnützigkeit scheitert, kann dennoch Mittelherkunft offenlegen
- Gesetzgeber versäumt bisher Reform des Gemeinnütigkeitsrechts
Zur Öffnung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) für Organisationen ohne offiziellen Gemeinnützigkeitsstatus erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 170 Vereinen und Stiftungen:
„Im Namen von hunderten Initiativen und Vereinen sage ich Danke an den Trägerkreis der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Danke im Namen von Initiativen und Vereinen, die wegen Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht nicht gemeinnützig sein können, aber gerne freiwillig ihre Finanzierung transparent machen wollen – und es nun mit einem gemeinsamen Standard können.
Es gibt keine verfassungsrechtlichen Grenzen für die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen zugunsten ihrer Zwecke. Auch die Aufnahme politischer Willensbildung als eigener Zweck ins Gesetz ist möglich. Eine Gleichbehandlung zivilgesellschaftlicher Organisationen mit Parteien ist verfassungswidrig, da zwischen ihnen markante Unterschiede bestehen, etwa die Teilnahme an Wahlen. Bundestag und Bundesrat haben also erhebliche Spielräume, das Gemeinnützigkeitsrecht zu erweitern – wenn sie wollen. Das sind Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am 2. Mai 2020 veröffentlicht hat. Darin hat Prof. Dr. Sebastian Unger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum, die „Politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften“ untersucht.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Rechtsgutachten bestätigt große Spielräume für politische Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen
- Gesetzesänderungen hängen an politischem Willen, nicht an verfassungsrechtlichen Grenzen
- Pressegespräch am Montag
Zum gestern von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlichten Rechtsgutachten zu politischer Betätigung gemeinnütziger Körperschaften erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 170 Vereinen und Stiftungen:
„Das Gutachten des Jura-Professors Sebastian Unger zeigt, dass der Gesetzgeber mehr Spielräume im Gemeinnützigkeitsrecht hat als Finanzministerien oft behaupten. Damit bestätigt der Verfassungsrechtler unsere Forderungen zu Klarstellungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Wie stark das zivilgesellschaftliche Engagement für Menschenrechte und Demokratie, als selbstlose Anwälte und Wächter von Institutionen sein darf, ist keine rechtliche Frage, sondern hängt ausschließlich vom politischen Willen ab.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur heutigen Bundestags-Debatte über „Differenzierte Öffnungsstrategie für Wirtschaft und Gesellschaft“ in der Corona-Krise
- Regierung und Parlament fehlt umfassender Blick auf zivilgesellschaftliche Organisationen
- Viele Vereine fallen in Lücke zwischen Gemeinnützigkeit und Wirtschaft
Zur heutigen Bundestagsdebatte über „Differenzierte Öffnungsstrategie für Wirtschaft und Gesellschaft“ erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 170 Vereinen und Stiftungen:
„Die heutige Debatte im Bundestag zeigt, dass weder Regierung noch Parlament einen umfassenden Blick auf zivilgesellschaftliche Organisationen haben. Damit würdigen sie deren Beitrag zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zusammenhalt nicht ausreichend. Bei Corona-Hilfspaketen werden viele zivilgesellschaftliche Organisationen übersehen, die nicht in das Ressort- und Fördermittel-Raster passen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen sind von der Corona-Krise spezifisch betroffen. Ihre einmischende, wachende und anwaltschaftliche Arbeit ist besonders wichtig. Bei Hilfsmaßnahmen sind sie oft nicht mitgedacht. Ihre Ressourcen sind oft geringer als die großer Unternehmen. Einige Tipps und Hinweise:
55 Minuten zum Anhören: Dass eine freiheitliche Gesellschaft Organisationen der Zivilgesellschaft braucht, zeigt sich nicht nur in der Krise. Ein spannendes Feature über Zivilgesellschaft, Demokratie und natürlich dem zugehörigen Recht der Gemeinnützigkeit lief am 1. April (wirklich) auf SWR 2 und ist weiterhin online nachzuhören – sehr empfehlenswert, auch zum Weiterreichen (zum Beispiel an Lehrer*innen, die Stoff für ihren Gesellschaftskunde-Unterricht suchen).