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Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge

Kulturzentrum in Ludwigsburg verliert Gemeinnützigkeit

Gemeinsame Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ und des Demokratischen Zentrums Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung (DemoZ)

  • Kleiner Verein in Baden-Württemberg verliert Gemeinnützigkeit
  • Finanzamt orientiert sich an Attac-Urteil: „zu politisch“
  • „Ohne Gemeinnützigkeit sind wir in unserer Existenz bedroht“
  • Bundestag muss Rechtssicherheit schaffen

Das Attac-Urteil wirkt auch auf kleine Vereine: Das örtliche Finanzamt hat dem soziokulturellen Zentrum „Demokratisches Zentrum Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung“ (DemoZ) aus Baden-Württemberg am 24. Oktober 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das gab der Verein am Montag während einer Pressekonferenz in Stuttgart bekannt. „Seit 40 Jahren bietet das DemoZ einen für alle Menschen offenen sozialen Treffpunkt mit zahlreichen Kultur- und Politikangeboten. Ohne den Status der Gemeinnützigkeit sind wir in unserer Existenz bedroht“, erklärte Yvonne Kratz, Vorstandsmitglied des DemoZ. „Für das kulturelle Leben in der Stadt ist ein vielfältiges, für alle zugängliches Programm entscheidend. Dazu trägt das DemoZ durch das meist kostenlose Programm bei. Der Wegfall eines solchen Zentrums ist ein fatales Zeichen für die kulturelle und soziale Entwicklung.“

Zwölf Dachverbände legen Charta für gemeinnütziges Engagement vor

Gemeinsame Pressemitteilung von Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Deutscher Bundesjugendring (DBJR), Deutscher Fundraising Verband, Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutscher Spendenrat, Deutscher Kulturrat, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Forum Umwelt und Entwicklung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Verband für Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO)

  • Demokratie lebt von der Stärke ihrer Zivilgesellschaft
  • Dachverbände legen gemeinsame Charta für gemeinnütziges Engagement vor

Mit einer gemeinsamen „Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie“ haben zwölf Dachverbände und Netzwerke auf die Bedeutung einer unabhängigen Zivilgesellschaft für eine lebendige und starke Demokratie hingewiesen. „Wir beobachten mit Sorge zunehmende Forderungen aus dem politischen Raum, gemeinnützige Organisationen in ihrer Arbeit einzuschränken – sei es durch politische Vorstöße zur Aberkennung ihres Status der Gemeinnützigkeit, durch Diffamierungen, durch Kürzung von Fördermitteln oder durch Einschränkung ihrer Klagebefugnisse. Bestrebungen dieser Art betrachten wir als Missachtung aktiver Zivilgesellschaft und lehnen dies ab“, so die Position der beteiligten Organisationen.

Politische Einmischung darf nicht aus Gemeinnützigkeit gedrängt werden

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Nötig sind neue gemeinnützige Zwecke wie Menschenrechte
  • Steuerstatus „Poltische Körperschaft“ löst kein Problem
  • Offenbar keine Einigung der Länder

Als Reaktion auf den Entzug des Status der Gemeinnützigkeit von Campact hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärt, er werde einen Vorschlag vorlegen, um das Steuerrecht zu ändern: „Wenn Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, schlechter gestellt werden als jeder x-beliebige Verein, müssen wir das Steuerrecht ändern.“ Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen:

„Finanzminister Olaf Scholz macht nur scheinbar eine klare Aussage zum Gemeinnützigkeitsrecht. Tatsächlich lässt er offen, wie er die Probleme nach dem Attac-Urteil lösen möchte. Warum sagt Scholz nicht klar und deutlich: Ich werde vorschlagen, das Engagement für unsere Grund- und Menschenrechte als gemeinnützigen Zweck aufzunehmen! Ich werde ermöglichen, dass sich alle gemeinnützigen Organisationen gegen Rassismus und für die Grundrechte einsetzen können!“

Campact-Fall zeigt, dass Zwecke im Gesetz fehlen

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

Zur heutigen Mitteilung von Campact, dass das Finanzamt dem Verein den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen:

„Der Fall Campact zeigt, dass die Sorge tausender Vereine und Stiftungen seit dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) berechtigt ist. Der Bundestag muss zügig Rechtssicherheit schaffen und das gemeinnützige Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit absichern. Der Gesetzgeber muss eindeutig sagen, welche Zwecke er für förderwürdig hält. Dazu müssen Demokratie und Grundrechte gehören.

Landesfinanzminister wollen neue Zwecke: Klimaschutz und Dorfverschönerung

Die 16 Landesfinanzminister haben sich am 26. September 2019 darauf geeinigt, dass Klimaschutz ein neuer gemeinnütziger Zweck werden soll. Sie fordern das Bundesfinanzministerium auf, dies und weitere Vorschläge in einen Gesetzesentwurf zu übernehmen, der noch bis Jahresende vom Bundestag beschlossen werden soll. Weitere neue gemeinnützige Zwecke sollen auch „Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden“ und die Förderung der Ortsverschönerung sein.

26.9.2019: Fachtagung bringt Perspektiven zusammen

An die 200 Teilnehmer*innen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Finanzverwaltung, Wissenschaft, Politik und Steuerberatung diskutierten am Donnerstag, 26. September 2019, über „Wege zu einem neuen Regelungsregime des Gemeinnützigkeitsrechts“. Die Fachtagung wurde von der Allianz gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veranstaltet.

Engagement für Klimaschutz gefährdet die Gemeinnützigkeit

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Bundesrat schlägt bei TOP 33 Änderungen Gemeinnützigkeitsrecht vor
  • Engagement für Klimaschutz gefährdet die Gemeinnützigkeit, Mittelweitergabe nicht
  • Eigene Aktivitäten müssen genauso erlaubt sein wie die Weitergabe von Geld

Der Bundesrat wird heute als Punkt 33 seiner Tagesordnung umfangreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht anregen. Dazu gehören Freifunk als neuer gemeinnütziger Zweck sowie deutlich einfachere Möglichkeiten für gemeinnützige Vereine, Geld an andere gemeinnützige Organisationen weiterzugeben. Auch nach der vorgeschlagenen Änderung von Paragraph 58 der Abgabenordnung (Mittelweitergabe) würden Vereine ihre Gemeinnützigkeit riskieren, wenn sie sich selbst für Klimaschutz engagieren, ohne dass dieser Zweck in ihrer Satzung steht. Doch Geld an einen Umweltschutz-Verein für dessen Engagement weiterzugeben, wäre erlaubt. „Das ist widersprüchlich und verwirrend“, erklärt dazu Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen.

20.9.: Geschlossen wegen Streik

Aufruf zum Klimastreik am 20.9.2019

Die Klimakrise fordert uns alle heraus. Deshalb unterstützt die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ die Fridays-for-Future-Bewegung und macht mit beim Klimastreik am 20. September 2019. Dieser Tag ist kein Tag wie jeder andere. Wir werden nur eingeschränkt erreichbar sein, sondern sind stattdessen auf der Straße und fordern: Klimaschutz jetzt!

Neue Umsatzsteuer-Regelung trifft Bildungsvereine

Mit einem Entwurf des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Bundesfinanzministerium vom 30.07.2019) möchte die Bundesregierung bestimmte Bildungsveranstaltungen nicht mehr von der Umsatzsteuer befreien: „Leistungen, die nach ihrer Zielsetzung der reinen Freizeitgestaltung dienen“. Weiterhin von der Umsatzsteuer befreit wären nur Bildungsveranstaltungen, die der formalen oder beruflichen Bildung dienen.