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Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge

Finanzamt schützt Rassisten und missversteht Grundrechtsschutz

Weil ein Verein Feinde der Demokratie und der Menschenrechte von seinen Veranstaltungen per Ausschlussklausel auslädt, sei er nicht gemeinnützig, da er so nicht die Allgemeinheit fördere. Diese rechtliche Bewertung eines Finanzamtes ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Dass ein Finanzamt aber so argumentiert und der betroffene Verein das widerlegen muss, zeigt die Rechtsunsicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht, die Überforderung mancher Finanzämter – und wie sehr gemeinnützige Organisationen von einzelnen Sachbearbeiter*innen abhängen.

BUND präsentiert Gesetzesentwurf zur Gemeinnützigkeit

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), eines der mehr als 120 Mitglieder der Allianz, hat konkrete Formulierungen zur Änderung der Abgabenordnung vorgeschlagen. Den Gesetzesentwurf präsentierte der BUND am 21. Juni 2019. Mit den Änderungen soll abgesichert werden, „dass Organisationen, die außerhalb der Parlamente politische Anliegen verfolgen, steuerrechtlich gefördert werden“. Damit nimmt der BUND Forderungen der Allianz und Debatten innerhalb der Allianz auf. Sein Gesetzesentwurf ist eine spannende Anregung für die Debatte.

Attac-Urteil trifft weitere Vereine

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Attac-Urteil trifft nun weitere Vereine
  • Bundestag muss Engagement mit Klarstellungen schützen
  • Große Probleme für kleine Vereine

Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Gemeinnützigkeit hat Auswirkungen auf weitere Vereine. Einem kleinen soziokulturellen Zentrum droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, nachdem das Bundesfinanzministerium das Attac-Urteil amtlich im Bundessteuerblatt veröffentlicht hatte. Das zuständige Finanzamt droht dem örtlichen Verein nach der turnusmäßigen Prüfung der „tatsächlichen Geschäftsführung“ an, die Gemeinnützigkeit nicht zu bestätigen, und bezieht sich ausdrücklich auf das Attac-Urteil.

Gemeinnützigkeit von cnetz: Anders gelagert als Attac

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeit des Vereins „cnetz“

Zu berichten, dass der CDU-nahe Verein „cnetz“ die Gemeinnützigkeit verliert, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 120 Vereinen und Stiftungen:

Die Probleme von cnetz zeigen Mängel im Gemeinnützigkeitsrecht, aber auch nötige Abgrenzungen. Die CDU hat sich bisher neuen gemeinnützigen Zwecken verweigert. Hoffentlich ist sie nun bereit, diese Diskussion zu führen.

Länder diskutieren Gemeinnützigkeit kontrovers

Während der Finanzministerkonferenz (FMK) am 22. und 24. Mai 2019 in Berlin wurde offenbar ausgiebig und kontrovers über Gemeinnützigkeit diskutiert. Das Treffen ist nicht öffentlich und Details kommen kaum durch die geschlossenen Türen. Aber verschiedene Erklärungen reflektieren die Stimmung. Bis Ende 2019 sollen Fragen der Rechtssicherheit und des politischen Engagements gemeinnütziger Organisationen geprüft werden, zu denen es noch keinen Konsens gab. Einzelne Minister*innen positionieren sich offensiv mit ihren weiter gehenden Forderungen. Die FAZ schreibt, CDU und CSU würden für Beschränkungen eintreten.

Interview Civic Space Watch about Attac case in Germany

The platform „Civic Space Watch“ is informing about the Attac case and therefore pulished an interview with Stefan Diefenbach-Trommer, the spokesperson of our coalition “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” (Translated: Legal certainty for political advocacy). It focusses on how the Attac case will affect the wider civic space in Germany.

Read more here: http://civicspacewatch.eu/germany-attac-ruling-could-affect-a-thousand-organisations-interview-with-coalition-for-legal-certainty-for-political-advocacy/

Deutschland verliert Vorreiterrolle bei Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Deutschland verliert Vorreiterrolle bei Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
  • Fünf Wochen nach Attac-Urteil: Sorge in anderen EU-Ländern

Fünf Wochen nach dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind gemeinnützige Organisationen weiter in Unruhe, während beruhigende Signale aus der Bundesregierung fehlen. Die Beunruhigung bei Vereinen und Stiftungen führt zu einer Solidarisierung über Themenfelder hinweg und zu einer Bewusstwerdung der eigenen wichtigen Rolle in der politischen Willensbildung. Der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ haben sich seit dem Attac-Urteil 20 weitere Organisationen angeschlossen, so dass sie jetzt aus mehr als 100 Vereinen und Stiftungen besteht.

Zivilgesellschaftlicher Protest gehört zur Demokratie

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

Zu den Attacken der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament gegen die gestrigen Demonstrationen zur EU-Urheberrrechtsreform (siehe https://twitter.com/CDU_CSU_EP/status/1109467763825889281) erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

Unsere Arbeit hat gerade erst begonnen

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Treffen der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“: Unsere Arbeit hat gerade erst begonnen
  • Verunsicherung und großer Zusammenhalt unter Gemeinnützigen

Mehr als 40 Vertreter von Stiftungen und Vereinen, die sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammengeschlossenen haben, haben diese Woche in Berlin das weitere Vorgehen nach dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes beraten. Das Urteil hat Schockwellen durch den gesamten Sektor der Gemeinnützigkeit gejagt. Die Ankündigung von Campact, in Folge des Urteils keine Spendenbescheinigungen mehr auszustellen, hat gezeigt, welch massive Rechtsunsicherheit das Urteil auf Grundlage eines unklaren Gesetzes geschaffen hat.

Drei Wochen nach dem BFH-Urteil war die angespannte Erwartungshaltung nahezu greifbar. Zugleich gab es eine Aufbruchsstimmung und den Willen der Organisationen, unbedingt zusammenzuhalten.