Visit page
Zum Inhalt springen

Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge

Zehn Jahre ohne Gemeinnützigkeit: Attac kämpft weiter

Pressemitteilung von Attac Deutschland mit Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Demokratische Zivilgesellschaft darf nicht weiter behindert werden
  • Von Ampel-Koalition versprochene Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts steht noch aus
  • Vor zehn Jahren strich das Finanzamt Frankfurt Attac den Gemeinnützigkeits-Status

Zehn Jahre ist es am kommenden Sonntag (14.4.2024) her, dass Attac Deutschland die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Das globalisierungskritische Netzwerk agiere zu politisch, begründete das Finanzamt Frankfurt seinen Bescheid vom 14. April 2014. Insbesondere der Einsatz für eine Regulierung der Finanzmärkte, eine Finanztransaktionssteuer – immerhin die Gründungsforderung von Attac – oder eine Vermögensabgabe seien nicht gemeinnützig, hieß es in dem Schreiben.

Seitdem wehrt sich Attac gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit – juristisch und politisch. Die Auseinandersetzung erfuhr dabei von Beginn an große öffentliche Aufmerksamkeit. Denn der „Fall Attac“ hat nicht nur Bedeutung für das Netzwerk selbst, sondern beeinträchtigt auch die gesamte demokratische Zivilgesellschaft.

Fortschritte bei Demokratiepolitik, aber nicht bei Gemeinnützigkeitsrecht

Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP ist bei demokratiepolitischen Vorhaben in den vergangenen Monaten gut voran gekommen – anders, als es oft wahrgenommen wird. Im vergangenen Jahr gab es dazu einige im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesänderungen. Regierung und Bundestag haben einiges abgearbeitet, aber kaum verknüpft. Eher unwahrscheinlich scheint, dass der Koalition bewusst war, dass sich diese Gesetzgebungen auf einem demokratiepolitischen Faden aufreihen.

Die ebenfalls vereinbarte, aber noch ausstehende Modernisierung der Gemeinnützigkeit sollte sich allerdings einreihen. Neben vielen kleinen Reparaturen und Wartungsarbeiten geht es bei der Modernisierung um demokratiepolitische Fragen, um die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisation in der Demokratie, bei der Verteidigung von Menschenrechten, beim Schutz des Rechtsstaats. Welche Rolle will der Staat der Zivilgesellschaft zuschreiben? Was will er ermöglichen, was ausbremsen? Welche Kontrollen oder Begrenzungen sind vielleicht nötig, um andererseits Vertrauen zu schaffen?

Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts: Was bisher geschah – Unzureichender Kabinettsentwurf ist da

Im November 2021 hatten die Ampel-Parteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Einen Gesetzesentwurf dazu gibt es bis jetzt (Stand: 8. April 2024 – mit drei Nachträgen bis 5.6.2024) nicht – trotz mehrfacher Ankündigungen. Eine Chronik vom Koalitionsvertrag bis jetzt:

EU-Parlament stimmt für europäischen Verein

Das EU-Parlament hat am 13. März 2024 den Vorschlag der EU-Kommission zu einer neuen Richtlinie für ein EU-weites Vereinsrecht beschlossen – zwei Jahre dach dem „Lagodinsky-Bericht“ mit Vorschlägen, das zivilgesellschaftliche Engagement zu schützen und über europäische Grenzen zu erleichtern. Die EU-Kommission hatte den Richtlinienentwurf auf Bitte des EU-Parlaments und auf Initiative des Parlamentsabgeordneten Sergej Lagodinsky erarbeitet. Die Richtlinie würde die Mitgliedsländer der EU verpflichten, eine neue Rechtsform zu schaffen: Die European Cross Border Association (ECBA). Damit soll für Vereine ohne Erwerbszweck, also NGO und gemeinnützig agierende Vereine, ein klarer Rechtsrahmen geschaffen werden, der es ihnen ermöglicht, ihre Tätigkeiten ungehindert im europäischen Binnenmarkt grenzübergreifend durchzuführen.

Mit dem Parlamentsbechluss ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht beendet. Die Richtlinie zu European Cross-Border Asssociatons (ECBA) wird wohl erst nach der Europawahl und unter neuer Ratspräsidentschaft unter Ungarn in den Trilog zwischen Kommission, Parlament und Regierunge der Mitgliedsstaaten gehen. Bei den Mitgliedsländern braucht die Richtlinie eine Mehrheit, keine Einstimmigkeit.

Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren? Kurze Hilfestellung für demonstrationsreiche Zeiten

Seit Wochen wird im ganzen Land gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit demonstriert. Die Zivilgesellschaft ist aktuell besonders aktiv sichtbar und gefragt – aber stolpert manchmal an den Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts. Darf mein gemeinnütziger Verein zu einer Demo gegen Rechtsextremismus aufrufen? Darf er so eine Demo veranstalten oder unterstützen?
Dieser Text gibt dazu, knapp und handlich einige hilfreiche Hinweise zur aktuellen Situation.

Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren?

Seit Wochen wird im ganzen Land gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit demonstriert. Die Zivilgesellschaft ist gefragt – und stolpert manchmal an den Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts. Darf mein gemeinnütziger Verein zu einer Demo gegen Rechtsextremismusaufrufen? So eine Demo veranstalten oder unterstützen? Dieser Text gibt dazu einige Hinweise. Dabei wird unter anderem unterschieden, ob ein Verein bei dieser Gelegenheit über seine gemeinnützigen Zwecke hinaus handelt oder ob das eine dauerhafte Tätigkeit ist.

Zuwendungsempfängerregister stellt Transparenz her

Zum 1. Januar 2024 sollte ein neues Register in der Welt zivilgesellschaftlicher Organisationen öffentlich sein – gerade noch zum Monatsende ist es dem Bundeszentralamt für Steuern gelungen, das Register online zu stellen. Allerdings noch mit rudimentären Daten. (Dieser Abschnitt aktualisiert am 31.1.2024) In dem Register sollen unabhängig von ihrer Rechtsform alle Organisationen aufgeführt sein, die berechtigt sind, steuerlich relevante „Zuwendungsempfängerbescheinigungen“ auszustellen – landläufig Spendenbescheinigung genannt. Das sind Vereine, Stiftungen oder Gesellschaften, die vom Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sind, sowie Parteien und Wähler:innen-Gemeinschaften („Rathaus-Parteien“).

Änderungen ab März 2024 beim Lobbyregister

Bundestag und Bundesrat haben im Herbst 2023 Änderungen am Lobbyregister beschlossen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten. Davor müssen dort registrierte oder registrierungspflichtige Organisationen noch nichts tun – aber sollten sich rechtzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen. Für alle registrierten Organisationen gibt es Änderungen, insbesondere zur Offenlegung der Finanzierung und von Spenden. Die Eintragungspflicht wird erweitert.

Unklares Gemeinnützigkeitsrecht gefährdet zivilgesellschaftlichen Freiraum

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Debatte um die Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler

Zum heutigen Spiegel-Bericht zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die Berichte über den Bund der Steuerzahler zeigen, dass das Gemeinnützigkeitsrecht unscharf und veraltet ist. Das Recht überfordert die gemeinnützigen Organisationen ebenso wie die Finanzämter als Aufsicht, wie schon 2018 unsere Finanzamtstudie zeigte.
Dadurch wird das Gemeinnützigkeitsrecht willkürlich: Viele alltägliche Verstöße werden nie gerügt, doch in Einzelfällen werden Auseinandersetzungen über Jahre und bis hin zum Bundesfinanzhof geführt. Die Angst vor solchen Auseinandersetzungen ist Alltag und beschränkt das zivilgesellschaftliche Handeln. Das mag dazu beigetragen haben, dass vor wenigen Tagen der Status Deutschlands für Freiraum der Zivilgesellschaft von offen auf beeinträchtigt abgestuft wurde. Insbesondere der Zweck ‚Förderung des demokratischen Staatswesens‘ ist unklar und umstritten.

Deshalb muss die Ampel-Koalition endlich ihr Vorhaben umsetzen und das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen. Der Abstieg im Zivilgesellschafts-Ranking sollte mindestens so ernst genommen werden wie ein Abstieg im olympischen Medaillenspiegel.“

Impuls zur Engagementstrategie des Bundes

In der im Koalitionsvertrag vereinbarten Engagementstrategie des Bundes sollen sich Themen wiederfinden, „die Engagierte und ehrenamtlich Tätige in ihrem Alltag beschäftigen“; es soll um „einfache, unbürokratische und nachhaltige Rahmenbedingungen“ gehen, „um Engagement einfach und niedrigschwellig zu ermöglichen“, schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Ministerium hat ein halb­es Jahr lang Ideen gesammelt, die jetzt sortiert werden, um daraus eine Strategie zu schreiben. Ab Mitte des Jahres 2024 soll ein Entwurf der Strategie innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und spätestens zum Jahresende beschlossen werden.

In unserem Impuls zur Engagementstrategie werfen wir einen grundsätzlichen Blick auf zivilgesellschaftli­ches Engagement und seine Verankerung in Gesetzen und fragen nach den strategi­schen Zielen:
Welche Impulse sollten in diese Richtung gesetzt werden, was sind lang­fristige Ziele für ein modernes Recht zivilgesellschaftlicher Organisationen, und welche offenen Fragen sollten zivilgesellschaftliches Engagement betreffend einmal gestellt werden? Wir schlagen diesmal nicht konkret vor, an welchen bestehenden Schrauben im Gesetz ein bisschen gedreht werden könnte, sondern öffnen den Raum für Gedanken, wie Engagement langfristig ausgeweitet, geschützt und verbessert werden könnte, wenn wir die richtigen Grundsatzfragen stellen.