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Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge

Jahresbericht 2018

In den ersten Monaten des Jahres verhandelten die Bundesparteien noch über die Regierungsbildung. Dabei und bei der Konstituierung des Bundestages waren Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts Thema. Die Allianz wurde dazu angefragt und konnte Verhandlungen und Berichte zu den Verhandlungen nutzen, um die Perspektive sich politisch einmischender zivilgesellschaftlicher Organisationen darzustellen. Das Gemeinnützigkeitsverfahren von Attac wurde in diesem Jahr nicht abgeschlossen. Nach dem Beginn des Revisionsverfahrens vor dem Bundesfinanzhof im Vorjahr hat Attac seine Erwiderung eingereicht. Viele Vereine und Stiftungen warten mit Spannung auf das Urteil, da ihre Arbeit davon betroffen ist. Im November 2018 kündigte der Vorsitzende Richter des Senats bei den Hamburger Tagen eine Entscheidung in Kürze an, die jedoch bis zum Jahresende nicht mehr erfolgte.

Einladung an CDU, Gemeinnützigkeit zu diskutieren

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

Liberale Demokratie braucht eigensinnige und einmischende Zivilgesellschaft statt Beschränkungen

Zum gestrigen Beschluss (Samstag, 8.12.2018) des CDU-Parteitags, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) zu überprüfen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

„Die CDU ist herzlich eingeladen, mit uns und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen über nötige Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts zu diskutieren. Doch populistische Stimmungsmache gegen einzelne, politisch missliebige Vereine sind dieser Partei nicht würdig.

Stand der Gemeinnützigkeit von Attac: Entscheidung Anfang 2019

Der Bundesfinanzhof wird Anfang 2019 über die Revision im Fall Attac entscheiden. Bis dahin ist Attac formell weiter nicht gemeinnützig. Zuvor hatte das Hessische Finanzgericht die Gemeinnützigkeit bestätigt. Die Revision wurde auf Betreiben des Bundesfinanzministeriums eingelegt. Während der Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts Anfang November 2018 erklärte der Vorsitzende Richter des zuständigen Senats, das Revisions-Urteil ergehe Anfang 2019. Den aktuellen Stand zum Gemeinnützigkeits-Verfahren von Attac und die wichtigsten Texte dazu haben wir hier zusammengestellt: http://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/attac/

Im EU-Vergleich: „Politische Zwecke“ untauglicher Begriff

Wie verschieden bereits Länder innerhalb der EU die politische Tätigkeit, die politische Einmischung durch zivilgesellschaftliche Organisationen rechtlich regeln, haben der Irish Council of Civil Liberties und Civicus, ein weltweites Netzwerk für Bürgerbeteiligung, dargestellt. Anlass waren Probleme irischer Organisationen, die durch ihre Aktivitäten vom Wahlgesetze als unbeteiligte (dritte) Partei mit politischem Zweck klassifiziert wurden. Der Begriff „politischer Zweck“ ist dabei im Wahlgesetz breit angelegt. Die Untersuchung rät davon ab, diesen Begriff pauschal zu verwenden. Sie kritisiert den Rechtsrahmen in Deutschland.

Vereine brauchen Rechtssicherheit statt Drohungen

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

CDU zeigt erschreckende Unkenntnis über liberale Demokratie

Das Handelsblatt berichtete am Wochenende, dass für den CDU-Parteitag Anfang Dezember ein Antrag zur Annahme empfohlen ist, demnach die CDU sich für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) einsetzen soll. (Update zum Beschluss siehe hier.) Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

„Gemeinnützigkeit ist keine Gnade, die Parteien gewähren, sondern ein Status, der auf Grundlage von Gesetzen von Finanzämtern festgestellt oder aberkannt wird. Der Antrag der CDU Nordwürttemberg zeigt eine erschreckende Unkenntnis darüber, wie eine liberale Demokratie funktioniert und wie wichtig darin gerade Gruppen sind, die unabhängig Kritik äußern und als Wächter auf Parteien oder staatliche Organe schauen. Diese Organisationen brauchen Rechtssicherheit statt obrigkeitliche Drohungen.

Tag der Demokratie und Woche des bürgerschaftlichen Engagements

Heute fallen der Beginn der Woche des bürgerschaftlichen Engagements und der Tag der Demokratie zusammen – eine gute Verbindung, denn Demokratie braucht eine starke, engagierte Zivilgesellschaft. Ohne Zivilgesellschaft gibt es keine Demokratie. Eine sich einmischende Zivilgesellschaft ist der Treibstoff der Demokratie. In Deutschland ist das Recht der Gemeinnützigkeit das prägende Recht für zivilgesellschaftliche Organisationen. Dieses Recht begrenzt jedoch den Raum für demokratisches Engagement. Denn wenn gemeinnützige Vereine oder Stiftungen sich für Demokratie oder Menschenrechte engagieren, wenn sie mit ihrem Engagement politische Forderungen verbinden, dann können sie existenzgefährdende Probleme mit der Gemeinnützigkeit bekommen.

Donnerstag: Bundestag diskutiert FDP-Antrag zu Gemeinnützigkeit

Der Bundestag debattiert heute Nacht nach 23 Uhr über Grenzen der Gemeinnützigkeit. Anlass ist ein Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 19/2580), der allerdings keine Gesetzes-Änderungen vorschlägt und sich eher einem Einzelfall als Grundsatzfragen widmet. Im Antrag geht es um die Tierrechts-Organisation Peta. Die FDP fordert, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzen solle, „dass Körperschaften, deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen die geltenden Strafgesetze verstoßen oder zu einem solchen Rechtsbruch aufrufen, grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen“.

72. Deutscher Juristentag zu Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlicher Organisationen (25. bis 28. September 2018 in Leipzig)

„Empfiehlt es sich, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und Tätigkeit von Non-Profit-Organisationen übergreifend zu regeln?“, fragt der 72. Deutsche Juristentag. Anderthalb Tage lang werden Fachleute in der Abteilung „Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrecht“ den Rechtsrahmen zivilgesellschaftlicher Organisationen diskutieren. Die Tagung ist öffentlich und findet vom 25. bis 28. September 2018 in Leipzig statt, die Kerntage mit der Fachdebatte sind der 26. und 27. September.

Auftrag für die Regierungskoalition: Zivilgesellschaft stärken

Die neue Bundesregierung aus CDU, SPD und CSU ist nun im Amt und arbeitet. Die Regierung formiert sich langsam, neue Minister*innen finden sich in ihre Aufgaben ein und wechseln Staatssekretär*innen aus. Eine Ministerin für Zivilgesellschaft gibt es nicht, auch kein Ministerium für Demokratie. Doch der Koalitionsvertrag steckt voller Aufträge, die Zivilgesellschaft zu stärken. Dieses Arbeitsprogramm muss abgearbeitet werden.