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Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge

Dürrer Sondierungsstand zu Engagement

Nur vier weiter zu besprechende Punkte haben die Sondierungs-Parteien CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen am vergangenen Mittwoch zum Thema Bürgerschaftliches Engagement notiert. Das Thema war in einer zweistündigen Runde eingeklemmt zwischen vier anderen Themen und hat im Ergebnispapier am wenigsten Platz enthalten. Begriffe wie „zivilgesellschaftliche Organisationen“ oder „Gemeinnützigkeit“ kommen darin nicht vor. Über Fragen der Demokratieförderung soll in einer anderen Runde mit der Überschrift „Innen, Sicherheit, Rechtsstaat“ diskutiert werden.

Chancen in der neuen Koalition

Über „Kommunen, Wohnen, Ehrenamt, Kultur, Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen“ sprechen CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch, 1. November, während ihrer Sondierung für eine Regierungskoalition. Hinter dem Begriff „Ehrenamt“ können sich gewichtige Entscheidungen für die Demokratie und die Zivilgesellschaft verbergen, wenn alle beteiligen Parteien verstehen, dass Engagement unabdingbar für die Demokratie ist, dass Engagement weit über örtliche Vereine hinaus geht, dass zivilgesellschaftliche Organisationen an politischen Entscheidungen mitwirken und damit die Demokratie stärken, ohne selbst Parteien zu sein und in Parlamente zu streben.

Zwei Jahre bis zur Klage

Der Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten Dona Carmen aus Frankfurt klagt nun gegen das Finanzamt Frankfurt auf Gemeinnützigkeit. Das hat der Verein Anfang Oktober 2017 mitgeteilt. Das Finanzamt hatte mit Schreiben vom 25. September 2015 als Antwort auf eine Steuererklärung die Gemeinnützigkeit entzogen. Der Verein hatte dagegen Einspruch erhoben, fast zwei Jahre später hat das Finanzamt am 24. August 2017 diesen Einspruch abgelehnt. Erst nach einem Einspruchsverfahren kann geklagt werden.

Wenn Gemeinnützige Wahlaufrufe starten

Gemeinnützige Organisationen dürfen auf politische Entscheidungen Einfluss nehmen. Sie dürfen nicht zu Wahlen antreten – dann wären sie eine Partei. Dürfen Sie Empfehlungen für die Stimmabgabe geben? Campact prescht in der Frage vor, zwei Wochen vor der Bundestagswahl, und empfiehlt in zwei Wahlkreisen, ganz bestimmten Politikern die Erststimme zu geben. Das ist ungewöhnlich, aber offensichtlich von den Regeln der Gemeinnützigkeit gedeckt.

Über den Unterschied zwischen politischer Bildung und politischer Willensbildung

Warum soll der Bundesfinanzhof das Gemeinnützigkeits-Urteil zugunsten von Attac in einer Revision verhandeln? Die im Juli 2017 vorgelegte Begründung dafür gleicht einem Orakel, das sehr interpretationsbedürftig ist. Dies fängt an bei der unklaren Autorenschaft: Wurden die 13 Seiten im Finanzamt Frankfurt geschrieben oder im Bundesfinanzministerium? Wir gehen mal vom Ministerium aus, da es im Mai 2017 angeordnet hatte, die Beschwerde einzulegen.
Postuliert hatte das Ministerium damals, dass es um die Abgrenzung von allgemeinpolitischer zu gemeinnütziger Betätigung gehe, schreibt u.a. die Hessische Landesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Landtag (Drucksache 19/5098 vom 31. Juli 2017). Doch in der eingereichten Begründung geht es letztlich nur um Möglichkeiten und Grenzen politischer Bildung (als Unterpunkt des gemeinnützigen Zwecks „Volksbildung“) sowie um die Frage, ob in Satzungen die Zwecke wörtlich aus dem Gesetz abgeschrieben werden müssen. Es geht überraschenderweise überhaupt nicht um die Auslegung des Zwecks „Förderung des demokratischen Staatswesens“, der eine wichtige Grundlage des Urteils ist, das mit der Beschwerde angegriffen wird.