Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Campact haben wir zu unseren drängendsten Forderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht und dem Koalitionsvertrag folgend aufgeschrieben, wie dafür Gesetzes-Formulierungen aussehen könnten, warum das wichtig ist und warum diese Formulierungen funktionieren:
Vier Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht
Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge
Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Hausdurchsuchungen wegen Spendenkampagne verunsichern zivilgesellschaftliche Organisationen
- Tendenzen von shrinking spaces?
- Informationen zu Vereinsverboten
Die heutigen Hausdurchsuchungen (24.5.2023) bei Mitgliedern des „Aufstands der Letzten Generation“ haben zahlreiche zivilgesellschaftlichen Organisationen und darin engagierte Menschen verunsichert. Verunsichert hat insbesondere die Mitteilung, dass die exekutiven Maßnahmen ausdrücklich einer Spendenkampagne galten und dass dabei die Website „beschlagnahmt“ wurde und auch Konten und anderes Vermögen („Vermögensarrest zur Sicherung von Vermögenswerten“ – siehe Pressemitteilung des LKA Bayern). Zudem versuchte die Polizei, auf der beschlagnahmten Website eine Spendenwarnung zu platzieren.
Die Allianz startete in das Jahr 2022 voller Tatendrang – der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition mit den guten Vorsätzen für das Gemeinnützigkeitsrecht lag noch auf unseren Tischen. Unser Plan: So schnell wie möglich ins Handeln kommen – Kontakte herstellen, Wissen teilen und die Reform so schnell wie möglich angehen. Während der neue Bundestag sich sortierte (Bundestagsabgeordnete in Ausschüssen verteilen, Mitarbeiter:innen finden, auf Büroräume und Ausstattung warten) haben wir Analysen des Koalitionsvertrags vorbereitet und bereits alle neuen Abgeordneten der Koalitionsfraktionen angeschrieben.
Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- ZiviZ-Survey: Fünf Prozent unterlassen politische Beteiligung wegen Sorge um Gemeinnützigkeit
- Repräsentative Studie zeigt erstmals, was wegen engem Recht nicht stattfindet
- Koalition muss zügig Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen
Der Thinktank „Zivilgesellschaft in Zahlen“ (ZiviZ) im Stifterverband hat heute (7.3.2023) Trendergebnisse des ZiviZ-Survey 2023 vorgestellt. Der ZiviZ-Survey ist eine repräsentative Befragung der organisierten Zivilgesellschaft und erfasst seit 2012 in regelmäßigen Abständen Strukturmerkmale und Entwicklungen. Der ZiviZ-Survey 2023 wurde im Herbst 2022 durchgeführt. Zur Befragung gehörte ein Themenschwerpunkt „Zivilgesellschaft in der Demokratie“. Zu den von ZiviZ festgestellten Trends der vergangenen Jahre gehört, dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen immer häufiger als Impulsgeber für sozialen Wandel oder auch als Akteure der politischen Willensbildung verstehen. Sie möchten mit ihren Aktivitäten und Angeboten Gesellschaft und Politik mitgestalten.
Ein aktueller Befund: In Teilen der Zivilgesellschaft besteht Verunsicherung, inwiefern politische Mitgestaltung Gefahren für den Gemeinnützigkeitsstatus bergen. Insgesamt geben fünf Prozent der Organisationen an, sich aus Sorge um ihren Gemeinnützigkeitsstatus nicht intensiver politisch zu engagieren. Bei einem von ZiviZ erhobenen Stand von 656.888 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland bedeutet das: 30.000 Vereine mischen sich nicht für Demokratie ein, obwohl sie es wollen.
Zur Veröffentlichung von Zahlen aus dem ZiviZ-Survey 2023 zur großen Sorge gemeinnütziger Organisationen, wegen politischer Aktivitäten ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren, haben wir Stimmen aus der Zivilgesellschaft gesammelt.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zum kommenden Gesetz für Parteistiftungen
- Gemeinnützige Vereine sind nicht parteinah
- Freiraum für vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
Zur gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Bundestag ein Gesetz zur Finanzierung der parteinahen Stiftungsvereine verabschieden muss, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:
„Dieses Urteil ist eine Chance für die Demokratie und für die anstehende Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Ein eigenes Gesetz für die parteinahen Stiftungen (die meist als eingetragener Verein organisiert sind) würde deutlich machen, dass diese Organisationen und gemeinnützige Organisationen weder gleich noch ähnlich sind. Tatsächlich sind diese parteinahen Vereine als gemeinnützig anerkannt, unter anderem, damit Spenden steuergegünstigt und Erbschaften steuerfrei sind. Doch gemeinnützige Vereine haben keine Parteiennähe. Sie sind themenorientiert. Sie haben durch den Status der Gemeinnützigkeit noch lange nicht Anspruch auf staatliche Fördermittel.
Der am 21. Februar veröffentlichte Liberties Rule of Law Report 2023 bescheinigt Deutschland „keinen Fortschritt“ – weder im Gesamtbild (State of play) noch bei den Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement (Enabling framework for civil society). Die Situation in Deutschland hat sich demnach im Vergleich zu 2022 weder verbessert noch verschlechtert. Einzig das Demokratiefördergesetz wird gelobt, es könne eine bedeutende Verbesserung für die Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlichen Engagements bringen (S. 3, Länderbericht Deutschland).
„The tax law that is de facto regulating most civil society organisations in Germany must be reformed to allow and protect public participation and advocacy work of civil society organisations.“ (Key recommendations in the Liberties Rule of Law Report 2023 with regards to the „Enabling framework for civil society“; page 18, Country Chapter Germany)
Die Bundesregierung hat am 14. Dezember 2022 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz – DFördG)“ beschlossen. Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 seine Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz abgegeben. Jetzt muss die Bundesregierung noch auf die Stellungnahme reagieren. Dann geht das gesamte Paket in den Bundestag. Der Bundesrat muss nicht zustimmen und hat keine Einspruchsrechte. Voraussichtlich wird das Gesetz im März im Bundestag beraten und bis zum Sommer 2023 beschlossen.
Bald können Vereine Versammlungen wieder digital abhalten, ohne dafür ihre Satzung ändern zu müssen. Bis August 2022 war dies durch eine Corona-Sonderregelung bereits möglich. Nun hat der Bundestag am 9. Februar 2023 in §32 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) einen neuen Absatz eingefügt. Es gilt ab Inkrafttreten in den nächsten Tagen:
- …generell das, was die Satzung sagt: Vereine können festlegen, wie sie entscheiden. Sie können hybride Versammlungen auch ausschließen.
- Wenn eine Regelung fehlt, gilt das BGB. Demnach kann eine Mitgliederversammlung ohne entsprechende Satzungsregelung künftig hybrid stattfinden: Es muss eine Vor-Ort-Versammlung geben – aber dort muss niemand sein. Weitere Personen können daran online teilnehmen (das muss nicht Video sein). Einzelne Mitglieder können nicht darauf bestehen, dass aus der Vor-Ort-Versammlung eine Hybrid-Versammlung wird. Das einladende Gremium (meist der Vorstand) entscheidet, wie die Versammlung stattfindet.
- Für die Zukunft kann die Mitgliederversammlung entscheiden, dass sie immer hybrid oder auch rein online stattfinden kann. Dazu muss nicht mehr die Satzung geändert werden.
- Im Grundsatz gilt die Regel auch für Vorstände und Stiftungen.