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Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge

Ampelkoalition: Nächste Schritte in Engagementpolitik und Gemeinnützigkeit

Die Ampel-Koalition ist mehr als 100 Tage im Amt und mit vielfältigen besonderen Herausforderungen konfrontiert, von der anhaltenden Corona-Krise bis zum russischen Krieg gegen die Ukraine. Dennoch arbeitet sie ihren Koalitionsvertrag ab. Bei den vereinbarten Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht ist noch nicht viel passiert. Im Gegenteil teilt die Bundesregierung am 7. April 2022 in einer Antwort auf eine kleine Anfrage mit, dies werde „in der laufenden Legislaturperiode geprüft“; „genauer Inhalt und Zeitplan stehen noch nicht fest“.

Zivilgesellschaft wird auch in Europa beschränkt

Der Freiraum für zivilgesellschaftliche Betätigung ist unabdingbar für die Entwicklung der Demokratie, für die Verteidigung von Menschenrechten. Zivilgesellschaftliche Akteur:innen übernehmen wichtige demokratische Funktionen. Vereine und Initiativen können in der Öffentlichkeit Themen setzen oder auf Probleme aufmerksam machen, an die sich staatliche Stellen nicht herantrauen. Eine unabhängige und kritische Zivilgesellschaft, die sich an Menschenrechten orientiert, nimmt die Rolle einer Wächterin ein. Deshalb fördert die Bundesregierung die Zivilgesellschaft in anderen Ländern. Doch auch im Inland gibt es Lücken. Der Atlas der Zivilgesellschaft 2022  und der Amnesty-Report 2021/2022  schauen auf die Schattenseiten.

Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz

Mit untenstehender Stellungnahme (hier als PDF) hat sich die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zum Diskussionspapier zum geplanten Demokratiefördergesetz der Bundesministerinnen Nancy Faeser (Bundesministerium des Inneren – BMI) und Anne Spiegel (Bundesministerium für Famile, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ) geäußert.

Krieg in der Ukraine und gegen die Zivilgesellschaft

Krieg und militärische Gewalt sind ganz sicher die weitreichendste Beschränkung von Handlungsmöglichkeiten. Zugleich zeigt sich in kriegerischen Situationen der Wert einer engagierten Zivilgesellschaft: Als eine Kraft jenseits von verfeindeten Regierungen. Als mögliche Quelle von Begegnung und Versöhnung. Als gewaltfreie Streiterin für Menschenrechte. Als Beobachterin und Wächterin von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Und auch als humanitäre Helferin.

Themendossier Shrinking Spaces (Februar 2022)

Dieser Text versammelt einige Beiträge zu Shrinking Spaces der vergangenen Monate, weil wir merken, dass auch ältere Berichte immer wieder aktuell werden. Shrinking Spaces ist der internationale Fachbegriff für den Versuch, den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen zu beschränken. Meist geht es um staatliche Mittel, um unliebsame Kritik zu begrenzen oder zu verbieten. Die Mittel können mal formal legal sein wie ein Gesetz, mal illegales Handeln staatlicher Organe. Zu Shrinking Spaces gehört auch fehlender staatlicher Schutz. Insbesondere, wenn der Schutz fehlt, können auch nichtstaatliche Akteure den Handlungsraum begrenzen, unter anderem durch Diffamierungen.

Challenges and abilities of civil society organizations to access resources

In response to a Call for Inputs from the United Nations Special Rapporteur on the rights to freedom of peaceful assembly and of association, Clément Nyaletsossi Voule for his report to be presented at the 50th session of the Human Rights Council the Alliance “Legal Certainty for political advocacy” sent a contribution to paint a comprehensive picture of the situation in Germany at the moment.

Europäische Initiative zum Vereinsrecht

Wer sich innerhalb der EU über Ländergrenzen hinweg engagieren möchte, findet bisher keine passende Rechtsform dafür. Dies möchte Sergey Lagodinsky, Mitglied des Europäischen Parlaments, ändern. Kommende Woche wird sein Bericht im Europäischen Parlament diskutiert, mit dem er einerseits die Einführung eines europäischen Vereinsstatuts empfiehlt (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über ein Statut für einen Europäischen Verein) und andererseits einen Entwurf für eine Mindeststandardrichtlinie (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über gemeinsame Mindeststandards für Organisationen ohne Erwerbszweck in der Europäischen Union).

DemoZ erhebt Untätigkeitsklage – besser wäre gesetzliche Klarstellung

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Klage des DemoZ auf Gemeinnützigkeit

  • Vereine und Finanzämter weiter in Unklarheit
  • Bundestag muss Rechtssicherheit schaffen
  • Fall DemoZ nur Spitze des Eisbergs

Zur Mitteilung des soziokulturellen Zentrums DemoZ aus Ludwigsburg, dass es in seinem Gemeinnützigkeitsstreit Untätigkeitsklage eingereicht hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

„Der Fall des kleinen, ehrenamtlich betriebenen soziokulturellen Zentrums DemoZ zeigt die weiter bestehenden Probleme im Gemeinnützigkeitsrecht auf. Der Fall ist lediglich die Spitze eines weitgehend verborgenen Eisberges. Die Bundesregierung muss zum Schutz von zivilgesellschaftlichem Engagement zügig die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen:

‚Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke.‘

Gesetzesänderung weiterhin nötig

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zu Klarstellungen im Anwendungserlass

  • Geänderter Anwendungserlass erleichtert viele Vereine
  • Weiter Unklarheit bei politischen Mitteln
  • Ampel-Koalition hat Gesetzesänderung versprochen