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Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge

Klarstellung zu politischen Mitteln im Anwendungserlass

Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf umfassende Änderungen im Anwendungserlass (AEAO) geeinigt. Darin sind auch Klarstellungen zu politischen Tätigkeiten und zu politischen Mitteln enthalten: Einiges wird klarer, anderes eher unklarer. Eine Gesetzesänderung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist weiter nötig (siehe dazu auch unsere Pressemitteilung zum geänderten Erlass). Die Änderungen betreffen zahlreiche Details des Gemeinnützigkeitsrechts – wir erläutern und analysieren hier die Passagen zu politischen Tätigkeiten und politischer Bildung. Der geänderte Text ist hier zu finden.

Anwendungserlass zur Abgabenordnung: Änderungen zu politischer Bildung und politischer Tätigkeit

Die  Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf umfassende Änderungen zu Auslegungen des Gemeinnützigkeitsrechts im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geeinigt. Am 27. Januar 2022 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) das BMF-Schreiben vom 12. Januar 2022 dazu (Aktenzeichen  IV A 3-S 0062/21/10007:001, Dokument 2022/0001873). Wir dokumentieren hier die neuen Fassungen zu politischen Mitteln und politischer Tätigkeit, ohne Verweise auf BFH-Urteile etc.

Jahresbericht 2021

(Dieser Jahresbericht als PDF)

Im Januar 2021 waren wir noch geprägt von den Ergebnissen im Jahressteuergesetz 2020 – neue Zwecke wie Klimaschutz und die „Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden“ oder die vereinfachte Mittelweitergabe waren zwar ein wichtiger Schritt für viele Organisationen, mit Abstand aber nicht der große Wurf, den wir uns vom Jahressteuergesetz 2020 erhofft hatten.

Was im Koalitionsvertrag zu Zivilgesellschaft und Gemeinnützigkeit steht

Die neue Regierungskoalition nimmt sich mehr Fortschritt vor – auch bei Gemeinnützigkeit und der Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Wir stellen hier wichtigste Aussagen zusammen. Auf den Koalitionsvertrag haben sich die Spitzen der Ampel-Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24. November 2021 geeinigt, die Parteien haben in Parteitagen bzw. Abstimmungen zugestimmt. Alle Seitenzahlen beziehen sich auf diese PDF (gedruckte Seitenzahlen, nicht PDF-Seiten).

BFH-Beschluss zeigt Rechtsunsicherheit auf

Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhof zur allgemeinpolitischen Betätigung im Rahmen eines steuerbegünstigten Zwecks erklärt Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“:

„Der Beschluss zeigt erneut, dass es gesetzliche Klarstellung im Gemeinnützigkeitsrecht braucht. Es ist gut, dass die Zulässigkeit politischer Mittel zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke hervorgehoben wird. Der Verweis auf das Kriterium der ‚geistigen Offenheit‘ verstärkt aber nur die Rechtsunsicherheit für Vereine, Verbände und Stiftungen. SPD, Grüne und FDP haben jetzt die Möglichkeit im Koalitionsvertrag die Weichen zu stellen, um die Rechtsunsicherheiten im Gemeinnützigkeitsrecht zu schließen.“

26.10.2021: Online-Podium zu „Politische Teilhabe der Zivilgesellschaft“

Am Dienstag, 26. Oktober, 9 Uhr, findet eine Online-Podiumsdiskussion zu nötigen Reformen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts aus dem Blickwinkel der europäischen Menschenrechte statt, veranstaltet von Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ und weiteren Organisationen. Eine kostenfreie Anmeldung ist möglich. Anlass ist ein Gutachten der Jura-Professorin Patricia Wiater zu „Menschenrechtlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung gemeinnütziger Organisationen“ im Auftrag der GFF.

Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Verhandlung über Demokratiepolitik

Auf gute Entscheidungen zu Demokratiepolitik drängen zivilgesellschaftliche Organisationen die drei Ampel-Parteien. „Wir fordern SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf, dass sie in ihren Koalitionsverhandlungen Demokratiepolitik als eigenes Thema behandeln„, fordern in einem Appell 14 Vereine, Stiftungen und Dachverbände, darunter die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen, der Deutsche Naturschutzring, die Petitionsplattformen OpenPetition und Change.org, die Amadeu Antonio Stiftung und die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“.

Regierungsbildung: Chancen für Demokratiepolitik und Gemeinnützigkeitsrecht

Nach den Wahlen ist vor den Koalitionsverhandlungen. Dafür gibt es Chancen, dass sinnvolle Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts kommen, dass die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefördert und geschützt wird. Damit aus Chancen handfeste Ergebnisse werden, kommt es darauf an, dass die Personen sich in ihren Parteien Gehör verschaffen, die Demokratiepolitik größer denken; die die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen als Themenanwältinnen und als Wächterinnen etwa von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten kennen. Nicht nur, aber vor allem bei Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gemeinnützigkeit darf nicht nur eine Fußnote im Steuerrecht sein, sie muss mit Demokratiepolitik und Engagementpolitik zusammen gedacht werden. Dafür braucht es in Sondierungen und Verhandlungen einen eigenen Schwerpunkt.

Was dürfen Vereine im Wahlkampf fordern?

Der Bundestagswahlkampf kommt in Fahrt und wird letztlich nicht nur von Parteien geführt. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind bereits seit Monaten präsent mit Forderungskatalogen, Wahlprüfsteinen oder auch lauten Kampagnen. Doch was dürfen gemeinnützige Vereine und Stiftungen im Wahlkampf tun, was gefährdet ihre Gemeinnützigkeit? Verunsichert vom Attac-Urteil und gescheiterten Klarstellungen im Jahressteuergesetz fragen seit Wochen Organisationen bei der Allianz an. Individuelle Beratung können wir nicht leisten. Eindeutige Antworten gibt es leider nicht. Aber wir geben Leitlinien, die wir hier teilen.

Jura-Professor: Rechtsunsicherheit beschränkt Vereine, die für Demokratie nötig sind

Jura-Professor Sebastian Unger erklärte Ende Juni 2021 im Interview mit der „Zeit“, wie politisch gemeinnützige Vereine sein dürften. Politisches Engagement nur in Parteien zu verorten, sei „ein zu enges Verständnis von Demokratie“. Es brauche auch eine politisch aktive Zivilgesellschaft jenseits von Parteien. Nur, weil ein Verein politische Forderungen zu seinen gemeinnützigen Zwecken habe, könne er noch lange keine Partei sein. „Parteien wollen nicht nur ihre Meinung sagen, sie streben auch nach staatlicher Macht und wollen gewählt werden“, beschreibt Unger den Unterschied.