In den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl wird das Gemeinnützigkeitsrecht unterschiedlich stark aufgegriffen. Die untenstehende Tabelle (hier auch als PDF) zeigt, wie die vier drängendsten Forderungen der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ aufgegriffen werden.
Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zum Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU
Im gestern veröffentlichten Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der EU stellt die EU-Kommission Probleme im deutschen Gemeinnützigkeitsrecht fest: „Die Unsicherheit in Bezug auf die Steuerbefreiung zivilgesellschaftlicher Organisationen stellt trotz einiger leichter Verbesserungen des Rahmens nach wie vor ein Problem dar.“ Dazu fordert Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:
„Die Bundesregierung muss die Warnungen ernst nehmen und handeln! Immer häufiger hören wir von Angriffen auf die Gemeinnützigkeit vermeintlich unliebsamer Organisationen. Sportvereinsvorstände hadern, ob sie zu antirassistischen Demonstrationen aufrufen. Der Bericht ist ein Instrument, um Rechtsstaatlichkeit zu fördern und Probleme zu verhindern. Wenn das Gemeinnützigkeitsrecht nicht angepasst wird, droht die Demokratie in Deutschland leiser zu werden.“
Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich bereits seit Jahren durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht in seiner Arbeit beschränkt. Mehr als 180 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem Amnesty International, Brot für die Welt, LobbyControl und Transparency International.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. dazu, ob gemeinnützige Vereine Haltung zeigen dürfen
- Viele Vereine trauen sich nicht, Haltung zu zeigen
- Wer UEFA kritisiert, sollte Gemeinnützigkeit in Deutschland verbessern
Zur Debatte über das Verbot der UEFA, im Münchener Stadion ein Zeichen gegen Homophobie und Ausgrenzung zu setzen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:
„Wenn Politiker*innen wie Markus Söder jetzt die UEFA kritisieren, sollten sie konsequent sein und in Deutschland Rechtssicherheit dafür schaffen, dass Vereine und Stiftungen eine durchaus auch politische Haltung haben und zeigen dürfen. Denn derzeit werden solche Tätigkeiten vom veralteten und zu rigiden Gemeinnützigkeitsrecht beschränkt. In diesem Basisrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen klafft eine große Lücke zwischen dem, was eindeutig erlaubt ist, und dem, was politisch gewollt und gefordert wird.