Allianz fordert Gesetzesänderung: Gemeinnützigkeitsrecht muss Attac und anderen aktiven Vereinen Sicherheit geben
Das Finanzamt Frankfurt verweigert dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac weiterhin die Gemeinnützigkeit. Wie Attac jetzt mitteilte, hat das Finanzamt den Einspruch des Trägervereins gegen den aberkennenden Bescheid abgelehnt.
„Bund und Länder müssen das Gemeinnützigkeitsrecht sofort ändern. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die zu einer starken Demokratie beitragen, dürfen nicht länger Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Es gibt einen gesellschaftlichen und politischen Konsens, dass zivilgesellschaftliches Engagement auch politisch sein darf. Das Gesetz bildet diesen Konsens nicht ab, es ist unklar und widersprüchlich“, erklärt dazu Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“.
Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich von der Entscheidung gegen Attac bedroht , da die gleiche Rechtsgrundlage für sie gilt. Mehr als 60 haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammengeschlossen. Sie fordern, dass der Schutz der Menschenrechte, das Engagement gegen Diskriminierung und für soziale Gerechtigkeit genauso gemeinnützig sein soll wie der Umweltschutz. „Nicht nur die Gemeinnützigkeit von Attac ist durch das veraltete Gesetz bedroht“, sagt Diefenbach-Trommer.
„Diese Entscheidung ist ein fatales Signal für die Zivilgesellschaft in Deutschland. Statt das Engagement zehntausender Menschen für eine gerechtere Welt zu fördern, wird ihnen die Arbeit erschwert. Wer das Recht so auslegt, verpasst kritischen Organisationen einen Maulkorb und gefährdet die politische Willensbildung in diesem Land“, sagt Matthias Fiedler, Geschäftsführer der Bewegungsstiftung und im Beirat der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Und weiter: „Unsere Demokratie lebt davon, dass Menschen sich einmischen und gegen Missstände auf die Straße gehen. Organisationen, die dieses Engagement fördern, sind gemeinnützig.“
Attac wird gegen die Entscheidung klagen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung können Jahre vergehen. Attac wird bis dahin ohne den Status der Gemeinnützigkeit weiter seine Satzungszwecke erfüllen, obwohl die Arbeit des Netzwerks dadurch erschwert wird. Zum Beispiel, weil Attac keine öffentlichen Zuschüsse oder Zuwendungen von Stiftungen erhalten kann.