Visit page
Zum Inhalt springen

Politisches und gemeinnütziges Engagement widersprechen sich nicht

Könnte, sollte die „Sammlungsbewegung Aufstehen“ gemeinnützig sein? Eine Partei will die Organisation nicht sein, darum kann sie nicht die Vorteile von Parteispenden genießen. Auf den Status der Gemeinnützigkeit verzichtet sie. Das ist schade, schreibt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, in einem Gastbeitrag für den Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE), denn dieser Status markiert eine klare Grenze zu politischen Parteien. Er legt dar, warum es kein Hindernis für die Gemeinnützigkeit ist, dass „Aufstehen“ sich politisch einmischen will, Einfluss auf Parteien nehmen will und stark von Parteipolitiker*innen geprägt ist.

Der Aufsatz erschien in der Ausgabe 3/2019 des BBE-Newsletters. Der Text beruht auf der Ende 2018 im „Forschungsjournal Soziale Bewegungen“, Nr. 4/2018 erschienenen Analyse „Über Bewegungen, Politik und das Gemeinnützigkeitsrecht“. Mehr über den verschiedenen Charakter von Bewegungen bzw. Bewegungsorganisationen und Parteien hat der Bewegungsforscher Dieter Rucht in einem Working-Paper des Instituts für Protest- und Bewegungsforschung unter dem Titel „Sitzenbleiben, #aufstehen oder aufstehen? Über den Versuch einer linken Sammlungsbewegung“ geschrieben.