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Autor: Lilly Schubert

Rechtstaatlichkeit und Civic Spaces – Berichte aus 2024 (Stand August 2024)

In der ersten Jahreshälfte 2024 wurden diverse Berichte zum Zustand der Rechtsstaatlichkeit und damit zusammenhängender zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume (sog. Civic Space) in der EU und Deutschland veröffentlicht – auch in Anbetracht des Trends der Shrinking Civic Spaces (siehe hierzu auch unser voriges Themen-Dossier). Zentrale Bereiche, die dabei analysiert wurden, sind unter anderem die Pressefreiheit, die Justiz, Checks and Balances (Gewaltenteilung und Kontrolle), das Verhältnis der Zivilgesellschaft zur Politik, die Versammlungsfreiheit sowie die Kontrolle und Ermöglichung der Vereinigungsfreiheit, auch mit Bezug zu unserem Thema, der Gemeinnützigkeit als Basis vieler Vereinigungen.

„Ausländische-Agenten-Gesetze“ in der EU? – Zivilgesellschaftliche Freiheiten müssen gesichert werden

Sich gegen soziale Ungerechtigkeit, Diskriminierung oder Umweltzerstörung zu engagieren, wird in vielen Weltregionen und Ländern zunehmend schwieriger. Das berichtete der Civicus Monitor bereits Ende 2023, im Frühling 2024 nochmal in Form des Atlas der Zivilgesellschaft, der unter der Führung von Brot für die Welt die Ergebnisse des Civicus Monitor auf Deutsch aufarbeitet.
Wie bedeutend Freiraum der Zivilgesellschaft für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind, wurde Ende Frühling 2024 viel mit Blick auf Georgien berichtet. Am 14. Mai 2024 verabschie­dete das georgische Parlament das Gesetz „über die Transparenz ausländischer Ein­flussnahme“ – auch Ausländische-Agenten-Gesetz genannt. Wenige Wochen vorher wurde ein ähnliches Gesetz in Kirgistan beschlossen. Im weitesten Sinne geht es bei diesen Gesetzen darum, finanzielle Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen aus dem Ausland (aus z.B. Förder-Fonds) offen zu legen und zu stigmatisieren.
Georgien argumentierte, die EU strebe eine ähnliche Richtlinie an: Der im Dezember 2023 veröffentlichte Richtlinienentwurf mit einem Paket zur „Verteidigung der Demokratie“ der Europäischen Kommission hat tatsächlich Bezüge zu „Ausländische-Agenten-Gesetzen“. Die Richtlinie würde das Vereinigungs­recht verletzen und könnte zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand, Stigmati­sierung und Schikanen führen.

Kabinett beschließt Steuerfortentwicklungsgesetz – mit wenig Verbesserung für Gemeinnützigkeit

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum Kabinettsbeschluss des Jahressteuergesetz II – betreffend Gemeinnützigkeitsrecht

• Das Bundeskabinett hat heute Vormittag (am 24.07.2024) den Entwurf des Jahressteuergesetz II entschieden (nun umbenannt in Steuerfortentwicklungsgesetz)
• Er bleibt deutlich hinter dem zurück, worauf sich im Koalitionsvertrag geeinigt wurde und was zum Schutz lebendiger Zivilgesellschaft nötig wäre
• ab September muss im Parlamentsverfahren vom Bundestag nachgebessert werden

Das „Jahressteuergesetz II“ ist da – und löst aktuell nur eins von vielen Gemeinnützigkeits-Problemen

Seit Mittwoch, den 10. Juli 2024 liegt der Referentenentwurf des Jahressteuergesetz II vor. Am 05. Juni 2024 hatte die Bundesregierung bereits den Entwurf des ersten Jahressteuergesetz beschlossen, dem folgte die Ankündigung, es solle ein zweites für „politisch brisante“ Themen folgen. Das Jahressteuergesetz I enthielt bereits einen Vorschlag zu Wohngemeinnützigkeit  – ließ aber die im Koalitionsvertrag angedachten Neuerungen der Gemeinnützigkeit vermissen. Der nun im Jahressteuergesetz II gemachte Vorschlag zum §58 ist erfreulicherweise präziser als die bisherigen Regelungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) und vor allem so auch gerichtsfest. Ansonsten ist der Entwurf aber nach monatelangen, intensiven Verhandlungen von sechs (!) Staatssekretär:innen erst einmal enttäuschend. Und vor allem deutlich weniger als das, was sich im Koalitionsvertrag vorgenommen wurde.

Viel los um Gemeinnützigkeit: Eine Zusammenfassung der Mai-Wochen

Das Jahressteuergesetz 2024 soll die im Koalitionsvertrag versprochene Reform des Gemeinnützigkeitsrechts beinhalten. Dieses soll noch vor der Sommerpause des Bundestags ins Kabinett.
Das ist nicht mehr lang, und was bisher bekannt ist, ist ernüchternd: Im letzten veröffentlichten Entwurf war Gemeinnützigkeit gar nicht drin. Nur E-Sport soll als neuer Zweck aufgenommen werden, es gibt keine Einigung zur Klarstellung für politische Mittel für den eigenen Zweck.
Umso mehr Stiftungen, Verbände und Vereine ergreifen grade die Initiative, an Bundesfinanzminister Linder zu appellieren, an dessen Ministerium das Jahressteuergesetz hängt: Einen Abriss der Geschehnisse der letzten Wochen, in denen aus vielen Richtungen kleinerer und größerer Druck kam, haben wir hier zusammengefasst.

EU-Parlament stimmt für europäischen Verein

Das EU-Parlament hat am 13. März 2024 den Vorschlag der EU-Kommission zu einer neuen Richtlinie für ein EU-weites Vereinsrecht beschlossen – zwei Jahre dach dem „Lagodinsky-Bericht“ mit Vorschlägen, das zivilgesellschaftliche Engagement zu schützen und über europäische Grenzen zu erleichtern. Die EU-Kommission hatte den Richtlinienentwurf auf Bitte des EU-Parlaments und auf Initiative des Parlamentsabgeordneten Sergej Lagodinsky erarbeitet. Die Richtlinie würde die Mitgliedsländer der EU verpflichten, eine neue Rechtsform zu schaffen: Die European Cross Border Association (ECBA). Damit soll für Vereine ohne Erwerbszweck, also NGO und gemeinnützig agierende Vereine, ein klarer Rechtsrahmen geschaffen werden, der es ihnen ermöglicht, ihre Tätigkeiten ungehindert im europäischen Binnenmarkt grenzübergreifend durchzuführen.

Mit dem Parlamentsbechluss ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht beendet. Die Richtlinie zu European Cross-Border Asssociatons (ECBA) wird wohl erst nach der Europawahl und unter neuer Ratspräsidentschaft unter Ungarn in den Trilog zwischen Kommission, Parlament und Regierunge der Mitgliedsstaaten gehen. Bei den Mitgliedsländern braucht die Richtlinie eine Mehrheit, keine Einstimmigkeit.