Gemeinsam mit weiteren zivilgesellschaftlichen Dachverbänden und Netzwerken positionieren wir uns deutlich gegen Antisemitismus und gegen alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die gemeinsame Erklärung lautet:
Autor: Stefan Diefenbach-Trommer
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeits-Klage des innn.it-Vereins (ehemals Change.org-Verein)
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg gibt innn.it e.V Recht
- Nicht jeder Verein hat Kraft für Streit um Gemeinnützigkeit
- Ampel muss endlich Vereinbarung umsetzen und Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren
Im Februar 2019 hatte die Petitions- und Kampagnenplattform innn.it (damals als Change.org-Verein) ihre Steuererklärung für die Jahre 2016 und 2017 eingereicht. Das Finanzamt Berlin verweigerte der „tatsächlichen Geschäftsführung“ des Vereins die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Nach Bescheiden und Widersprüchen verhandelte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am 14.11.2023 in Cottbus die Klage von innn.it (Aktenzeichen 8 K 81298/22). innn.it teilte heute (15.11.2023) mit, dass das Finanzgericht der Klage des Vereins stattgegeben habe. Die schriftliche Urteilsbegründung wurde am 16.1.2024 veröffentlicht – siehe auch Pressemitteilung des Gerichts.
In der Verhandlung ging es insbesondere um die Auslegung des Zwecks „Förderung des demokratischen Staatswesens“, Unmittelbarkeit und der Abgrenzung von Partikularinteressen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eventuell wird die Finanzverwaltung in einer Revision vom Bundesfinanzhof fordern, den Zweck der Förderung des demokratischen Staatswesens erstmals umfassend auszulegen. Die Urteilsbegründung ging dem Verein einige Tage später zu.
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ein Verein stets gemeinnützig und steuerbegünstigt sei. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist zwar das prägende Recht zivilgesellschaftlicher Organisationen, aber keine rechtliche Notwendigkeit. In Deutschland gibt es für Vereine weder eine Genehmigungs- noch eine Registrierungspflicht. Die meisten, aber nicht jeder Verein sind „eingetragene Vereine“ (e.V.), beim Amtsgericht registriert. Die Basis in Deutschland ist das Grundgesetz mit seiner Vereinigungsfreiheit in Artikel 9.
Der Verein „BSW – Für Vernunft und Gerechtigkeit e.V.“ ist nach eigener Auskunft nicht gemeinnützig und strebt das offenbar auch nicht an. Stattdessen unterwirft er sich freiwillig (ohne dies zu erläutern) den Spendenregeln der Parteien (Offenlegung ab 10.000 Euro, Annahmeverbote, § 25 Parteiengesetz).
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zum Gesetz über politische Stiftungen
- Gemeinnützige Vereine sind nicht parteinah
- Freiraum für vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
Zum von Ampel-Koalition und CDU/CSU vorgelegten Gesetzesentwurf zur Finanzierung parteinaher Vereine erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:
„Die erstmalige rechtliche Definition der politischen Stiftungen ist eine Chance für die Demokratie und für die anstehende Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Der Entwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes definiert diese Organisationen und deren Staatsfinanzierung. Er beschreibt jedoch weder Zweck noch Mittel oder Zweckverwirklichung. Es fehlen Regeln zur Steuerbegünstigung. Bisher sind diese parteinahen Vereine in aller Regel als gemeinnützig anerkannt. Doch parteinahe Vereine passen nicht gut in das Basisrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen.
In den nächsten Wochen wird der Bundestag Veränderungen zum Lobbyregister beschließen. Am 19. September findet dazu eine öffentliche Anhörung statt. Die Änderungen sollen zu Jahresbeginn 2024 gelten. Die von den Koalitionsfraktionen geplanten Änderungen machen einiges klarer und präziser. Relevante Spenden und Mitgliedsbeiträge müssen samt ihrer Herkunft offengelegt werden. Noch wichtiger ist, dass nun dargestellt werden muss, was die Hauptstränge der Finanzierung sind, etwa Spenden, Beiträge, öffentliche Zuschüsse oder wirtschaftliche Betätigung. Es bleibt eine Benachteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die selbstlos als (Themen-)Anwält:innen auftreten, gegenüber gegenüber Agenturen oder Berufsverbänden, die nicht ihre gesamte Finanzierungsstruktur offenlegen müssen.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler
- Veraltetes Gemeinnützigkeitsrecht gefährdet tausende Vereine und Stiftungen
- Modernes Recht muss klar und einfach sein
- Nicht-Handeln der Koalition ist rückschrittlich
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet heute (3.9.2023) über ein Rechtsgutachten zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler (Bundesverband). Die rechtliche Bewertung wurde im Auftrag von Campact erstellt, einem der 200 Mitgliedsorganisationen unserer Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“.
Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz:
„Die Untersuchung zum Steuerstatus des Bund der Steuerzahler zeigt, dass am veralteten und unklaren Gemeinnützigkeitsrecht nicht nur Attac gestrauchelt ist, sondern dass tausende, wenn nicht zehntausende Vereine bedroht sind. Der repräsentative ZiviZ-Survey 2023 hatte erhoben, dass sich jeder 20. Verein mit politischen Stellungnahmen zurückhält, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.
Die Koalition muss diese Unsicherheit zivilgesellschaftlicher Organisationen endlich angehen und das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen!
In ihrem vierten Rechtsstaatsbericht drängt die EU-Kommission erneut auf eine Reform des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts. Die Mahnungen werden pochender. Deutlich herauszulesen ist die Unzufriedenheit, dass die vorigen Empfehlungen zum Freiraum für zivilgesellschaftliche Organisationen nicht beachtet wurden.
Zu den fünf Empfehlungen zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit gehören neben der Berücksichtigung europäischer Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen im Gemeinnützigkeitsrecht die Finanzierung des Justizsystems, die Einführung eines legislativen Fußabdrucks, Regelungen zum „Drehtüreffekt“ und Informationsrechte für Journalist:innen.
Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Campact haben wir zu unseren drängendsten Forderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht und dem Koalitionsvertrag folgend aufgeschrieben, wie dafür Gesetzes-Formulierungen aussehen könnten, warum das wichtig ist und warum diese Formulierungen funktionieren:
Vier Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht
Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Hausdurchsuchungen wegen Spendenkampagne verunsichern zivilgesellschaftliche Organisationen
- Tendenzen von shrinking spaces?
- Informationen zu Vereinsverboten
Die heutigen Hausdurchsuchungen (24.5.2023) bei Mitgliedern des „Aufstands der Letzten Generation“ haben zahlreiche zivilgesellschaftlichen Organisationen und darin engagierte Menschen verunsichert. Verunsichert hat insbesondere die Mitteilung, dass die exekutiven Maßnahmen ausdrücklich einer Spendenkampagne galten und dass dabei die Website „beschlagnahmt“ wurde und auch Konten und anderes Vermögen („Vermögensarrest zur Sicherung von Vermögenswerten“ – siehe Pressemitteilung des LKA Bayern). Zudem versuchte die Polizei, auf der beschlagnahmten Website eine Spendenwarnung zu platzieren.
Die Allianz startete in das Jahr 2022 voller Tatendrang – der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition mit den guten Vorsätzen für das Gemeinnützigkeitsrecht lag noch auf unseren Tischen. Unser Plan: So schnell wie möglich ins Handeln kommen – Kontakte herstellen, Wissen teilen und die Reform so schnell wie möglich angehen. Während der neue Bundestag sich sortierte (Bundestagsabgeordnete in Ausschüssen verteilen, Mitarbeiter:innen finden, auf Büroräume und Ausstattung warten) haben wir Analysen des Koalitionsvertrags vorbereitet und bereits alle neuen Abgeordneten der Koalitionsfraktionen angeschrieben.