Am 11. April beschloss der Bundesparteitag der AfD einstimmig das Wahlprogramm für die bevorstehende Bundestagswahl.
Worte wie „gemeinnützig“, „Engagement“ und „Ehrenamt“ kommen im Programm nicht vor.
- Beschluss: Bundesparteitag vom 10. bis 11. April 2021
- Das Wahlprogramm gibt es als HTML-Version online und als PDF
- Im Vergleich: Das stand 2017 im AfD-Wahlprogramm
- Übersicht zur Bundestagswahl
Das steht im Programm:
Der Begriff „Zivilgesellschaft“ wird nur einmal gebraucht und bezeichnet da eher vermeintliche Gegner*innen:
Die Mainstream-Medien haben ihre elementare Aufgabe als vierte Gewalt aufgegeben und kritisch-objektive Berichterstattung gegen Regierungslobhudelei getauscht. So bleiben oftmals nur noch alternative Medien und Whistleblower zur Aufdeckung und Offenlegung regierungsamtlichen Unrechts. Aus diesem Grund sind anonyme Hinweisgeber zur Aufdeckung von Korruption, Machtmissbrauch und anderen Straftaten in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen unverzichtbar.“
(Abschnitt „Hinweisgeber (Whistleblower) schützen“; S. 25)
Weitere Meldungen zu AfD und Gemeinnützigkeit
- Wer ist eigentlich diese Zivilgesellschaft? (13. September 2019)
- AfD gegen Campact (6. Dezember 2017)
- Was sagt die AfD zu Gemeinnützigkeit und Zivilgesellschaft? (4. Dezember 2017)
- Verdeckte Parteienfinanzierung braucht keine Gemeinnützigkeit (7. September 2016)
- Spiegel: Rechtspopulistische Vereine gemeinnützig? (2. Mai 2016)