Auf der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90 / Die Grünen vom 11. bis 13. Juni 2021 stimmten 98 Prozent der Delegierten für das Wahlprogramm für die bevorstehende Bundestagswahl. Das Programm beschäftigt sich umfassend und detailliert mit der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen für die Demokratie.
- Beschluss: Bundesdelegiertenkonferenz vom 11. bis 13. Juni 2021
- Das Wahlprogramm gibt es als HTML-Version online und als PDF
- im Vergleich: Das stand 2017 im grünen Wahlprogramm
- Übersichtsseite zur Bundestagswahl 2021
Das steht im Programm:
Kernaussagen zur Gemeinnützigkeit finden sich im Abschnitt „Wir erneuern das demokratische Fundament“ im Kapitel 5 „Zusammen leben“:
„Alle Bürger*innen sollen gleichberechtigt an der Willensbildung unserer Gesellschaft teilhaben können. Die Gemeinnützigkeit ist dafür ein wichtiger Status, der an vielen Stellen überhaupt erst Zugänge öffnet. Damit Initiativen und Verbände eigenständig bleiben, sorgen wir deshalb für Klarheit und Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht. Ihre gemeinnützigen Ziele sollen sie auch durch politische Meinungsäußerungen und Aktivitäten wie Studien und Demonstrationen verwirklichen dürfen. Nicht nur die Förderung des demokratischen Staatswesens, sondern auch die Förderung tragender Grundsätze sollte klar gemeinnützig sein. Die Gemeinnützigkeit zusätzlicher Zwecke wie des Friedens, der Durchsetzung der nationalen und internationalen Grund- und Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Durchsetzung des Sozialstaatsgebotes und allgemein der gleichberechtigten Teilhabe und der Bekämpfung von Diskriminierung wollen wir anerkennen und stärken. Mit der Einführung einer Demokratieklausel stellen wir sicher, dass sich Vereine aktiv an gesellschaftlichen Debatten beteiligen können. Die Beweislastumkehr in § 51 Absatz 3 Abgabenordnung wollen wir abschaffen. Für mehr Transparenz sorgen wir mit einem Gemeinnützigkeitsregister und einfach handhabbaren Transparenzpflichten sowie mit Regeln zur Offenlegung der Spendenstruktur.“
(Abschnitt „Gemeinnützigkeit reformieren“, S. 182)
Im Abschnitt davor erklären sie zudem:
„Eine lebendige Zivilgesellschaft ist elementar für die politische Auseinandersetzung in unserer Demokratie. Engagierte Menschen in Initiativen, Verbänden, Vereinen oder NGOs stärken den Zusammenhalt, tragen dazu bei, wichtige Anliegen, wie beispielsweise den Kampf gegen Rassismus, auf die öffentliche Tagesordnung zu setzen, und leisten ihren Beitrag zur Willensbildung. Wir machen uns dafür stark, dass sie ihrer Arbeit in Zukunft gut abgesichert, ohne Einschüchterung und Kriminalisierung nachgehen können. Mit einem Demokratiefördergesetz wollen wir ihr Engagement und das demokratiebelebender Initiativen und Organisationen nachhaltig, projektunabhängig und unbürokratisch finanziell absichern. Die Arbeit der politischen Stiftungen wollen wir verbindlicher regeln. Wir wollen sicherstellen, dass sie an den Werten des Grundgesetzes orientiert sind und – auch in ihrem Verhältnis zu den Parteien – Transparenz herstellen. Dafür schaffen wir eine eigenständige gesetzliche Grundlage.“
(Abschnitt „Demokratiefördergesetz für eine starke Zivilgesellschaft“; S. 181)
Außerdem fordern sie ein „europäisches Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht“ (S. 213):
„Zum europäischen Gemeinwesen gehört das Zusammenwachsen der Zivilgesellschaften. Deshalb setzen wir uns für ein europäisches Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht ein. Ein europäischer Vereinsstatus mit klaren Regeln zu Gründung, Gemeinnützigkeit und Auflösung würde europäische Vereine dem Schutz der EU unterstellen und nationaler Willkür entziehen.“
Auch der gemeinnützige Journalismus (S. 179) und e-Sports-Vereine (S. 210) finden sich im Wahlprogramm der Grünen wieder:
„Gemeinnütziger Journalismus braucht Rechtssicherheit.“
(Abschnitt „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk für alle und eine vielfältige Medienlandschaft“, S. 179)„Wir wollen neue Wege in Sport- und Jugendvereinen ermöglichen – mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit für E-Sport stärken wir ehrenamtliches Engagement.“
(Abschnitt „Ein Entwicklungsplan für den Sport“; S. 209-210)
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