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„Bürgerschaftliches Engagement ist immer politisch“

… sagte Dr. Rolf Möhlenbrock, Unterabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, am 22. März 2017 während einer Anhörung über Gemeinnützigkeit im Bundestags-Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“. Der Bundestag fasst die zweistündige Anhörung auf seiner Website so zusammen: „Experten: Steuerlicher Gemeinnützig­keits­ka­ta­log ist unvollständig.“ Außer Möhlenbrock waren als Experten geladen Stefan Diefenbach-Trommer für die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ und Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement.

(Aktualisierung 18. April 2017: Umfassendes Protokoll der Anhörung als PDF)

Das Bild zeigt eine Folie zur Anhörung im Unterausschuss.

Möhlenbrock, der erklärte, nicht für die Bundesregierung zu sprechen, sondern als Experte, sagte dennoch, dass er gemeinnützige Organisationen stärken und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen wolle. Er verwies darauf, dass er jedoch auch bestehende Organisationen davor schützen wolle, in den Fokus des EU-Beihilferechts zu geraten. Dies könne passieren, wenn das Gemeinnützigkeitsrecht erweitert oder neu gestaltet werde.

Dabei und bereits in einer vorhergehenden Veranstaltung der AG Bürgerschaftliches Engagement der SPD-Bundestagsfraktion zeigte sich die große Vielfalt des Dritten Sektors: Neben großen Wohlfahrtsorganisationen, die unter ihrem Dach GmbHs und andere Betriebe führen gehören dazu ebenso örtlich verankerte mitgliederstarke Vereine wie bundesweit tätige Organisationen, die den Anspruch auf gesellschaftliche Mitgestaltung vertreten. Dass dieser Anspruch wichtig ist, konnte Stefan Diefenbach-Trommer für die Allianz mit einem tagesaktuellen Zitat des neuen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier belegen, der wenige Stunden zuvor in seiner Antrittsrede sagte: „Streiten für Demokratie ist nicht Sache der Politik allein.“

Die Abgeordneten stellten in der Anhörung zahlreiche Fragen u.a. zur Abgrenzung von Parteien und Gemeinnützigen, zum Umgang mit verfassungsfeindlichen Organisationen, zu einem fehlenden Gemeinnützigkeits-Register und zur uneinheitlichen Anerkennungspraxis durch die Finanzämter.