Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 18. Dezember 2024 mit der Bürokratie-Belastung für zivilgesellschaftliches Engagement beschäftigt. Anlass war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten – Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen“ (Drucksache 20/12928). Zu den geladenen neun Sachverständigen gehörte auch Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Er wies unter anderem darauf hin, dass es im Gemeinnützigkeitsrecht Hürden für das Engagement gibt und dass Zivilgesellschaft von verschiedenen, nicht koordinierten Rechtsbereichen betroffen ist. Er erklärte auch, dass in autoritären Regimes bürokratische Anforderungen gezielt genutzt werden, um den Handlungsraum der Zivilgesellschaft zu beschränken. Eine Transparenz über solche Belastungen könne daher den Verdacht ausräumen, dass dies in Deutschland geschehe.
- Die einstündige Anhörung kann hier nachgesehen werden – auf der Seite beim Deutschen Bundestag finden sich auch der Antrag der CDU/CSU-Fraktion sowie eine Zusammenfassung der Anhörung.
- Hier ist die gesamte Stellungnahme der Allianz zum Nachlesen.
Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist kein Gesetzesentwurf. Er listet 14 Maßnahmen auf, mit der die Bundesregierung „Ehrenamtler und Vereine“ entlasten soll. Dabei geht es teils allgemein um Transparenz oder Abbau von bürokratischer Belastung, teils um das Vereinsrecht (BGB), teils um das Gemeinnützigkeitsrecht (Abgabenordnung). Zuwendungsrecht spielt im Antrag keine Rolle.
In der Stellungnahme der Allianz wird darauf hingewiesen, dass Bürokratie in einem Rechtsstaat notwendig ist, um Kontrolle und Vertrauen zu gewährleisten. Sie darf aber nicht die Freiheit der Zivilgesellschaft beeinträchtigen. Wenn die Last beim Staat statt bei Vereinen steigt, ist das Teil des Service des Staates.
Der Begriff des „Ehrenamts“ wird als unscharf kritisiert. In der Stellungnahme steht, warum „zivilgesellschaftliches Engagement“ ein hilfreicherer Begriff ist.
Wie bereits in Beiträgen zum Steuerfortentwicklungsgesetz wird angeregt, eine gute Trennlinie zwischen kleinen, weitgehend unbezahlt geführten Vereinen und großen, professionellen Vereinen zu finden und konsequent umzusetzen.