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Bundestag verzichtet auf Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Verabschiedung des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) ohne Gemeinnützigkeit

  • Vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts landet im parlamentarischen Mülleimer
  • Steuergesetz wird ohne Reform Gemeinnützigkeit verabschiedet
  • Seit Jahren keine parlamentarische Mehrheit für sicheren Rechtsrahmen der Zivilgesellschaft – trotz EU-Rügen

Zur für heute Nachmittag (15:50 Uhr) im Bundestag geplanten Verabschiedung des geschrumpften Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) – Zusatzpunkt 11, Drucksache 20/12778 – erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die drei Ampel-Parteien hatten sich vor drei Jahren mit konkreten Formulierungen im Koalitionsvertrag auf eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts geeinigt: Neue Zwecke, Rechtssicherheit für politische Einmischung und mehr. Dieses Fortschrittsversprechen landet heute in der parlamentarischen Mülltonne.

Für einen sicheren Rechtsrahmen für zivilgesellschaftliches Engagement gibt es seit Jahren keine parlamentarische Mehrheit in Deutschland. Das ist nicht nur enttäuschend, das ist gefährlich. Es hilft nicht, dass die Bundesregierung in ihrer Engagement-Strategie die Koalitionsvertrags-Formulierungen zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts bekräftigt hat. Es zählt lediglich, was im Gesetz steht – und das mangelhafte Gesetz wird unter anderem von der EU-Kommission erneut im Bericht zur Rechtsstaatlichkeit gerügt.

Ob eine neue Koalition Versprechen zu Rechtssicherheit umsetzt, ist ungewiss. Denn keine Partei hat bisher eine Idee vorgelegt, wie Deutschland im internationalen Ranking des Civicus-Monitor wieder aufsteigt – von beeinträchtigtem zu offenem Raum für die Zivilgesellschaft. Das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen, wäre ein Schritt dahin gewesen. Noch können die Parteien mit ihren Wahlprogrammen den Willen dazu zeigen.“

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht in seiner Arbeit beschränkt. Fast 200 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem Amnesty International, Attac, Brot für die Welt, Campact, LobbyControl, Oxfam, Transparency International und der Bund Deutscher Steuerzahler.

Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Zum Civicus-Monitor und weiteren Herausforderungen

Vor einem Jahr wurde Deutschland im Civicus-Monitor zu freien Räumen für zivilgesellschaftliches Handeln von „offen“ zu „beeinträchtigt“ (narrowed) abgestuft. Zwölf Monate später hat sich daran nichts geändert. Eine Reaktion der Bundesregierung oder von Parteien, eine Strategie zurück zu hohen Demokratie-Standards ist nirgendwo zu sehen – auch nicht in den bekannten Entwürfen zu Wahlprogrammen.

In seinem #Menschenrechtsbericht 2023/2024 weist das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) darauf hin, dass besonders bedeutsam für Demokratie und Menschenrechte die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen ist – und die entsprechende Arbeit in Deutschland nicht in Gemeinnützigkeit abgesichert ist.

„Besonders bedeutsam sind zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, beispielsweise […] der Prüfung staatlichen Handelns am Maßstab der Menschenrechte sowie der politischen wie rechtlichen Durchsetzung von Menschenrechten. Solche Menschenrechtsarbeit ist dringend auch im Steuerrecht klar als gemeinnützig anzuerkennen.“

Zu den Rechtsstaatlichkeits-Berichten der EU und Rügen für das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht:

Zur Ampel-Geschichte mit dem SteFeG:

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