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Bundestagswahl 2025 und Gemeinnützigkeitsrecht

Der Bundestag wird früher als vorgesehen bereits (voraussichtlich) am 23. Februar 2025 (statt im September) neu gewählt. Die verkürzte Frist ist Stress für Parteien und deren demokratische Prozesse zur Aufstellung von Listen und Wahlprogrammen, aber auch Stress für die Zivilgesellschaft: Je geringer die Ressourcen, desto schwieriger, in der kurzen Zeit und unvorbereitet wichtige Themen bei den Parteien zu platzieren.

Sie lesen auf Dieser Seite unseren Impuls an alle demokratischen Parteien – über die konkreten Forderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht hinaus. Wir werden weitere Beiträge zur Wahl und den Wahlprogrammen veröffentlichen, bisher:

Demokratie verteidigen, Zivilgesellschaft als Institution schützen

Demokratie braucht breite Räume und einen rechtssicheren und unbürokratischen Rechts­rahmen für zivilgesellschaftliches Engagement. Diese Räume müssen geschützt und wo er­forderlich erweitert werden. Demokratie braucht zivilgesellschaftliches Engagement. Der de­mokratische Rechtsstaat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann, wie zum Beispiel Zusammenhalt, Akzeptanz von Werten, Solidarität.

Demokratie schützen heißt demokratische Institutionen schützen; sie sturmfest machen, be­vor der Sturm da ist.

Zu den Institutionen gehören neben den drei staatlichen Gewalten Legislative, Judikative (in­klusive Bundesverfassungsgericht) und Exekutive auch die freie Presse (mit öffentlich-rechtli­chem Rundfunk) und die Zivilgesellschaft.

Das Basisrecht der Zivilgesellschaft ist das Gemeinnützigkeitsrecht. Es ist für bürgerschaftli­ches Engagement prägender als etwa Vereinsrecht (bürgerliches Recht) oder Fördermittel-Richtlinien (öffentliches Recht). Auch nicht gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisatio­nen übernehmen oft Aspekte des Gemeinnützigkeitsrechts in ihre Satzungen. Informelle In­itiativen richten sich daran aus.

Daher sollte das Gemeinnützigkeitsrecht das En­gagement für Demokratie und Rechtsstaat­lichkeit fördern. Doch leider begrenzt es derzeit mehr als es zu ermöglichen. In der Legisla­turperiode 2021-2025 gab es Verbesserungen, die jedoch nicht ausreichen. Weitere Schritte sind auch nötig, um die wiederholten Rügen im Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommissi­on auszuräumen und den Empfehlungen dazu nachzukommen. Deutschland sollte bei Frei­heitsgraden der Zivilgesellschaft Spitzenrei­ter und Leuchtturm sein.

Gemeinnützige Zwecke ergänzen

Insbesondere fehlen weiterhin gemeinnützige Zwecke wie Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, sowie eine taugliche Klarstellung, dass gemein­nützige Organisationen diese und andere Zwecke auch mit politischen Mitteln wie Demons­trationen, Öffentlichkeitsarbeit oder Politik-Kontakten bis hin zu Gesetzesvorschlägen verfol­gen dürfen.

Gleichzeitig braucht es dabei eine klare Abgrenzung zur Förderung von Parteien, aber auch der Förderung von kommunalen Wahlgemeinschaften oder Einzelkandidierenden, ob für ein kommuna­les Amt oder für ein Parlamentsmandat.

Um mit öffentlicher Kontrolle zu verhindern, dass unter dem Deckmantel der Gemeinnützig­keit eigennützige Interessen verfolgt werden, kann mehr Transparenz helfen; vor allem für große Vereine und die, die sich politisch einmischen. Regeln dazu dürfen aber nicht das de­mokratische Engage­ment aus­bremsen. Das Lobbyregister ist dazu ein gutes Instrument. Statt gemeinnützige Or­gani­sa­tionen mit neuen Berichtspflichten zu belasten, sollte eher die Selbstregulierung der Zi­vil­gesellschaft mit Kodizes und Transparenz-Standards (wie „Initiati­ve Transparente Zivilgesell­schaft“ oder von Dachverbänden) gefördert wer­den.

Status der Gemeinnützigkeit ist kein Kontroll-Instrument

Es ist ein Irrtum, dass über eine starke Regulierung bis Begrenzung gemeinnütziger Organi­sationen illegitimer Einfluss auf die öffentliche und staatliche Willensbildung oder auf Partei­en ausgeschlossen werden können. Wer Regeln der Gemeinnützigkeit unterlaufen will, agiert einfach mit einem nicht gemeinnützigen Verein. Grenzfälle der Parteienförderung waren in den vergangenen Jahren Aktivitäten solcher Vereine.

Demokratiepolitische Themen zusammen denken und verankern

Dies zeigt, dass Themen wie Gemeinnützigkeitsrecht, Parteienfinanzierung, Fördermittel, Lobbyregister, parteinahe Stiftungsvereine und auch Wahlrecht zusammen gedacht werden müssen. Dazu braucht es in Bundestag und Bundesregierung entsprechende Zuständigkei­ten, etwa eine Stabsstelle im Bundeskanzleramt und einen Vollausschuss im Bundestag. Zu­sätzlich könnte eine Enquete-Kommission zu Demokratie- und Engagementpolitik eingesetzt werden. Ein Ziel sollte sein, nicht nur (vor allem Richtung Ende der Legislaturperiode) klein­teilige technische Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht vorzunehmen oder Freibeträge hochzusetzen, sondern ein modernes Bild von Engagement zu gewinnen und dazu Normen nachzuschärfen; im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht und auch im Vereins- bzw. Stif­tungsrecht (bürgerliches Recht) und in Fördermittel-Richtlinien (öffentliches Recht).

Gemeinnützigkeitsrecht ist bei der Steuerpolitik falsch aufgehoben. Es ist Teil von Engage­mentpolitik. Und Engagementpolitik gehört unter das Dach von Demokratiepolitik.

Um das umzusetzen, bräuchte es bereits in Koalitionsverhandlungen eine eigenständige Ar­beitsgruppe zu Demokratiepolitik/Schutz der Demokratie. Die Parteien sollten entsprechend auch in ihrem jeweiligen Wahlprogramm die Themen bündeln und zusammenfassen mit ei­nem eigenen Ka­pitel.

Weitere Entlastungen für Engagement und Zivilgesellschaft

Im Gemeinnützigkeitsrecht und darüber hinaus bei staatlichen Fördermitteln braucht es zu­dem eine Vielzahl von kleinen Korrekturen, Entlastungen und auch Entbürokratisierung.

Es gibt dazu vielfältige Forderungen von Dachverbänden, Subsektoren und Expert:innen. Um diese zu sammeln, zu bewerten und zu gewichten sollte eine eigene Stakeholder-Runde statt­finden. Eine Strategie dazu könnte auch Teil des Wahlprogramms sein.

Weitere Veröffentlichungen rund um die Bundestagswahl

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