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Kategorie: Politik

Olaf Scholz muss zügig Rechtssicherheit für das Engagement für Demokratie und Menschenrechte schaffen

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zu den neuen Ankündigungen von Olaf Scholz zum Recht der Gemeinützigkeit

Zum aktuellen Bericht des „Spiegel“ dazu, dass Olaf Scholz geplante Änderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht verworfen habe und bessere Gesetzes-Formulierungen finden will, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 140 Vereinen und Stiftungen:

„In diesem Jahr haben bereits mindestens vier Vereine den Status der Gemeinnützigkeit verloren, weil sie sich politisch einmischen. Dies zeigt, dass es dringend Klarstellungen und Ergänzungen im Gemeinnützigkeitsrecht braucht. Der Bundestag und Olaf Scholz müssen zügig Rechtssicherheit für dieses Engagement schaffen.

Was haben VVN und Olaf Scholz miteinander zu tun?

Die Debatte um Gemeinnützigkeit und politische Einmischung ist zu Recht hochgekocht, nachdem am vergangenen Freitag der „Spiegel“ über Überlegungen im Finanzministerium berichtete und die VVN-BdA die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit bekannt gab. Vereine und Stiftungen, die sich selbstlos für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, sind nicht erst nach dem Attac-Urteil Anfang des Jahres bedroht. Auf die unsichere Rechtslage weist unsere Allianz seit Jahren hin. Wir gehen davon aus, dass tausende Organisationen alleine durch das Attac-Urteil gefährdet sind. Mit Bezug auf das Attac-Urteil wurde bereits mindestens zwei Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt: Das bundesweit tätige Kampagnen-Netzwerk Campact und das lokale Kultur- und Bildungszentrum DemoZ in Ludwigsburg.

Landesfinanzminister wollen neue Zwecke: Klimaschutz und Dorfverschönerung

Die 16 Landesfinanzminister haben sich am 26. September 2019 darauf geeinigt, dass Klimaschutz ein neuer gemeinnütziger Zweck werden soll. Sie fordern das Bundesfinanzministerium auf, dies und weitere Vorschläge in einen Gesetzesentwurf zu übernehmen, der noch bis Jahresende vom Bundestag beschlossen werden soll. Weitere neue gemeinnützige Zwecke sollen auch „Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden“ und die Förderung der Ortsverschönerung sein.

Neue Umsatzsteuer-Regelung trifft Bildungsvereine

Mit einem Entwurf des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Bundesfinanzministerium vom 30.07.2019) möchte die Bundesregierung bestimmte Bildungsveranstaltungen nicht mehr von der Umsatzsteuer befreien: „Leistungen, die nach ihrer Zielsetzung der reinen Freizeitgestaltung dienen“. Weiterhin von der Umsatzsteuer befreit wären nur Bildungsveranstaltungen, die der formalen oder beruflichen Bildung dienen.

Länder diskutieren Gemeinnützigkeit kontrovers

Während der Finanzministerkonferenz (FMK) am 22. und 24. Mai 2019 in Berlin wurde offenbar ausgiebig und kontrovers über Gemeinnützigkeit diskutiert. Das Treffen ist nicht öffentlich und Details kommen kaum durch die geschlossenen Türen. Aber verschiedene Erklärungen reflektieren die Stimmung. Bis Ende 2019 sollen Fragen der Rechtssicherheit und des politischen Engagements gemeinnütziger Organisationen geprüft werden, zu denen es noch keinen Konsens gab. Einzelne Minister*innen positionieren sich offensiv mit ihren weiter gehenden Forderungen. Die FAZ schreibt, CDU und CSU würden für Beschränkungen eintreten.

Erschreckende Äußerungen aus CDU/CSU zu zivilgesellschaftlichem Engagement

Die Reaktion einzelner Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf das BFH-Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac ist erschreckend. Man mag die BFH-Entscheidung zur Klärung der Rechtslage begrüßen, doch diese Aussagen lesen sich wie eine hämische Attacke auf missliebige Organisationen. Sie gefährden damit den demokratischen Zusammenhalt.

Bundestag muss neue Zwecke ins Gesetz schreiben

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur BFH-Entscheidung im Fall Attac

Zum heute vom Bundesfinanzhof bekanntgegebenen Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

„Der Bundestag muss den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen sichern und zügig neue gemeinnützige Zwecke ins Gesetz schreiben. Menschen schließen sich zusammen, um sich selbstlos außerhalb von Parteien und Profitinteresse für Demokratie und Gesellschaft zu engagieren. Dieses Engagement für Umweltschutz oder Gerechtigkeit mag manchmal nerven, aber führt zu besseren Entscheidungen, weil dadurch sonst ungehörte Stimmen in die politische Willensbildung einfließen.

Finanzministerium ignoriert Bundesfinanzhof

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

Ministerium setzt BFH-Urteile nur selektiv im Anwendungserlass um / Politik zu Lasten zivilgesellschaftlicher Organisationen und der öffentlichen Debatte

Das Bundesfinanzministerium hat zu Fragen der Gemeinnützigkeit den Anwendungserlass zur Abgabenordnung umfassend ergänzt (BMF-Schreiben vom 31.1.2019). Insgesamt werden dabei zivilgesellschaftliche Organisationen eher mit Detail-Regulierungen belastet als dass ihnen Klarheit und Freiräume geschaffen werden. Auffällig ist, dass das Ministerium Urteile des Bundesfinanzhofs nur selektiv umsetzt.

Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

„Das Bundesfinanzministerium weigert sich, gegenüber Finanzämtern und engagierten Bürgern klarzustellen, dass Vereine und Stiftungen ihre gemeinnützigen Zwecke auch mit politischen Mitteln verfolgen können.

13. Februar 2019: Bundestags-Anhörung zu Gemeinnützigkeit

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages macht sich schlauer zum Gemeinnützigkeitsrecht und lädt Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung ein. Die Anhörung findet statt am Mittwoch, 13. Februar 2019, von 11:30 bis 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E400, Berlin. Einer der geladenen Sachverständigen ist Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Anhörungen im Finanzausschuss finden als Frage-Antwort-Spiel zwischen Abgeordneten und Sachverständigen statt. Zum Zuhören ist eine Anmeldung nötig. Details dazu und auch die Liste aller Sachverständigen auf der Website des Finanzausschusses. Die vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahmen – auch der Allianz  – sind ebenfalls dort zu finden. – Unsere Stellungnahme hier

Attacken auf Umwelthilfe gehen weiter

Die Debatte über Handlungsspielräume und Möglichkeiten zivilgesellschaftlicher Organisationen – oder deren Begrenzung – kristallisiert sich derzeit vor allem an der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der CDU-Parteitag hat im Dezember 2018 mit drei populistischen Beschlüssen Partikular-Interessen eine Bühne gegeben. Doch die Parteispitze macht bei den unsachlichen und falschen Anwürfe gegen die DUH mit. Was zuletzt geschah: