Mit einem Entwurf des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Bundesfinanzministerium vom 30.07.2019) möchte die Bundesregierung bestimmte Bildungsveranstaltungen nicht mehr von der Umsatzsteuer befreien: „Leistungen, die nach ihrer Zielsetzung der reinen Freizeitgestaltung dienen“. Weiterhin von der Umsatzsteuer befreit wären nur Bildungsveranstaltungen, die der formalen oder beruflichen Bildung dienen.
Kategorie: Politik
Während der Finanzministerkonferenz (FMK) am 22. und 24. Mai 2019 in Berlin wurde offenbar ausgiebig und kontrovers über Gemeinnützigkeit diskutiert. Das Treffen ist nicht öffentlich und Details kommen kaum durch die geschlossenen Türen. Aber verschiedene Erklärungen reflektieren die Stimmung. Bis Ende 2019 sollen Fragen der Rechtssicherheit und des politischen Engagements gemeinnütziger Organisationen geprüft werden, zu denen es noch keinen Konsens gab. Einzelne Minister*innen positionieren sich offensiv mit ihren weiter gehenden Forderungen. Die FAZ schreibt, CDU und CSU würden für Beschränkungen eintreten.
Die Reaktion einzelner Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf das BFH-Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac ist erschreckend. Man mag die BFH-Entscheidung zur Klärung der Rechtslage begrüßen, doch diese Aussagen lesen sich wie eine hämische Attacke auf missliebige Organisationen. Sie gefährden damit den demokratischen Zusammenhalt.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur BFH-Entscheidung im Fall Attac
Zum heute vom Bundesfinanzhof bekanntgegebenen Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:
„Der Bundestag muss den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen sichern und zügig neue gemeinnützige Zwecke ins Gesetz schreiben. Menschen schließen sich zusammen, um sich selbstlos außerhalb von Parteien und Profitinteresse für Demokratie und Gesellschaft zu engagieren. Dieses Engagement für Umweltschutz oder Gerechtigkeit mag manchmal nerven, aber führt zu besseren Entscheidungen, weil dadurch sonst ungehörte Stimmen in die politische Willensbildung einfließen.
Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
Ministerium setzt BFH-Urteile nur selektiv im Anwendungserlass um / Politik zu Lasten zivilgesellschaftlicher Organisationen und der öffentlichen Debatte
Das Bundesfinanzministerium hat zu Fragen der Gemeinnützigkeit den Anwendungserlass zur Abgabenordnung umfassend ergänzt (BMF-Schreiben vom 31.1.2019). Insgesamt werden dabei zivilgesellschaftliche Organisationen eher mit Detail-Regulierungen belastet als dass ihnen Klarheit und Freiräume geschaffen werden. Auffällig ist, dass das Ministerium Urteile des Bundesfinanzhofs nur selektiv umsetzt.
Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:
„Das Bundesfinanzministerium weigert sich, gegenüber Finanzämtern und engagierten Bürgern klarzustellen, dass Vereine und Stiftungen ihre gemeinnützigen Zwecke auch mit politischen Mitteln verfolgen können.
Die Debatte über Handlungsspielräume und Möglichkeiten zivilgesellschaftlicher Organisationen – oder deren Begrenzung – kristallisiert sich derzeit vor allem an der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der CDU-Parteitag hat im Dezember 2018 mit drei populistischen Beschlüssen Partikular-Interessen eine Bühne gegeben. Doch die Parteispitze macht bei den unsachlichen und falschen Anwürfe gegen die DUH mit. Was zuletzt geschah:
Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
Liberale Demokratie braucht eigensinnige und einmischende Zivilgesellschaft statt Beschränkungen
Zum gestrigen Beschluss (Samstag, 8.12.2018) des CDU-Parteitags, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) zu überprüfen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:
„Die CDU ist herzlich eingeladen, mit uns und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen über nötige Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts zu diskutieren. Doch populistische Stimmungsmache gegen einzelne, politisch missliebige Vereine sind dieser Partei nicht würdig.
Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
CDU zeigt erschreckende Unkenntnis über liberale Demokratie
Das Handelsblatt berichtete am Wochenende, dass für den CDU-Parteitag Anfang Dezember ein Antrag zur Annahme empfohlen ist, demnach die CDU sich für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) einsetzen soll. (Update zum Beschluss siehe hier.) Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:
„Gemeinnützigkeit ist keine Gnade, die Parteien gewähren, sondern ein Status, der auf Grundlage von Gesetzen von Finanzämtern festgestellt oder aberkannt wird. Der Antrag der CDU Nordwürttemberg zeigt eine erschreckende Unkenntnis darüber, wie eine liberale Demokratie funktioniert und wie wichtig darin gerade Gruppen sind, die unabhängig Kritik äußern und als Wächter auf Parteien oder staatliche Organe schauen. Diese Organisationen brauchen Rechtssicherheit statt obrigkeitliche Drohungen.
Der Bundestag debattiert heute Nacht nach 23 Uhr über Grenzen der Gemeinnützigkeit. Anlass ist ein Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 19/2580), der allerdings keine Gesetzes-Änderungen vorschlägt und sich eher einem Einzelfall als Grundsatzfragen widmet. Im Antrag geht es um die Tierrechts-Organisation Peta. Die FDP fordert, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzen solle, „dass Körperschaften, deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen die geltenden Strafgesetze verstoßen oder zu einem solchen Rechtsbruch aufrufen, grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen“.