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Kategorie: Presse

Kabinett beschließt Steuerfortentwicklungsgesetz – mit wenig Verbesserung für Gemeinnützigkeit

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum Kabinettsbeschluss des Jahressteuergesetz II – betreffend Gemeinnützigkeitsrecht

• Das Bundeskabinett hat heute Vormittag (am 24.07.2024) den Entwurf des Jahressteuergesetz II entschieden (nun umbenannt in Steuerfortentwicklungsgesetz)
• Er bleibt deutlich hinter dem zurück, worauf sich im Koalitionsvertrag geeinigt wurde und was zum Schutz lebendiger Zivilgesellschaft nötig wäre
• ab September muss im Parlamentsverfahren vom Bundestag nachgebessert werden

Fall Volksverpetzer: Gemeinnütziger Zweck gegen Hass fehlt

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Volksverpetzers

  • Volksverpetzer teilt rückwirkenden Entzug der Gemeinnützigkeit mit
  • Offenbar fehlen gemeinnützige Zwecke für Engagement gegen Hass
  • Koalition verschleppt Modernisierung des Rechts der Zivilgesellschaft

Zur Mitteilung des Volksverpetzers, dass das zuständige Finanzamt dem Internet-Blog rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

„Für das Engagement von Volksverpetzer für Demokratie und Grundrechte, gegen Fake-News und Hass fehlen offenbar passende Zwecke im deutschen Gemeinnützigkeitsrecht. Die Nachricht zeigt erneut die Dringlichkeit, das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen und es dabei sturmsicher gegen Anti-Demokrat:innen zu machen. Die Ampel-Koalition hatte eine Modernisierung der Gemeinnützigkeit im Koalitionsvertrag vereinbart. Doch bereits seit mehr als einem Jahr wird die Gesetzesänderung verschleppt.

Zehn Jahre ohne Gemeinnützigkeit: Attac kämpft weiter

Pressemitteilung von Attac Deutschland mit Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Demokratische Zivilgesellschaft darf nicht weiter behindert werden
  • Von Ampel-Koalition versprochene Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts steht noch aus
  • Vor zehn Jahren strich das Finanzamt Frankfurt Attac den Gemeinnützigkeits-Status

Zehn Jahre ist es am kommenden Sonntag (14.4.2024) her, dass Attac Deutschland die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Das globalisierungskritische Netzwerk agiere zu politisch, begründete das Finanzamt Frankfurt seinen Bescheid vom 14. April 2014. Insbesondere der Einsatz für eine Regulierung der Finanzmärkte, eine Finanztransaktionssteuer – immerhin die Gründungsforderung von Attac – oder eine Vermögensabgabe seien nicht gemeinnützig, hieß es in dem Schreiben.

Seitdem wehrt sich Attac gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit – juristisch und politisch. Die Auseinandersetzung erfuhr dabei von Beginn an große öffentliche Aufmerksamkeit. Denn der „Fall Attac“ hat nicht nur Bedeutung für das Netzwerk selbst, sondern beeinträchtigt auch die gesamte demokratische Zivilgesellschaft.

Unklares Gemeinnützigkeitsrecht gefährdet zivilgesellschaftlichen Freiraum

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Debatte um die Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler

Zum heutigen Spiegel-Bericht zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die Berichte über den Bund der Steuerzahler zeigen, dass das Gemeinnützigkeitsrecht unscharf und veraltet ist. Das Recht überfordert die gemeinnützigen Organisationen ebenso wie die Finanzämter als Aufsicht, wie schon 2018 unsere Finanzamtstudie zeigte.
Dadurch wird das Gemeinnützigkeitsrecht willkürlich: Viele alltägliche Verstöße werden nie gerügt, doch in Einzelfällen werden Auseinandersetzungen über Jahre und bis hin zum Bundesfinanzhof geführt. Die Angst vor solchen Auseinandersetzungen ist Alltag und beschränkt das zivilgesellschaftliche Handeln. Das mag dazu beigetragen haben, dass vor wenigen Tagen der Status Deutschlands für Freiraum der Zivilgesellschaft von offen auf beeinträchtigt abgestuft wurde. Insbesondere der Zweck ‚Förderung des demokratischen Staatswesens‘ ist unklar und umstritten.

Deshalb muss die Ampel-Koalition endlich ihr Vorhaben umsetzen und das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen. Der Abstieg im Zivilgesellschafts-Ranking sollte mindestens so ernst genommen werden wie ein Abstieg im olympischen Medaillenspiegel.“

Civicus stuft Deutschland ab: Freiheit der Zivilgesellschaft beeinträchtigt statt offen

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Herabstufung Deutschlands im Civicus Monitor

Deutschland ist im in der Nacht zu heute (6.12.2023) veröffentlichten Civicus-Monitor abgerutscht. Civicus ist eine weltweite Allianz zivilgesellschaftlicher Organisationen. Der Monitor stuft den Handlungsraum zivilgesellschaftlicher Organisationen in Deutschland nun als „beeinträchtigt“ (narrowed) statt bisher „offen“ (open) ein.

Civicus begründet die Abstufung unter anderem mit einem „besorgniserregenden Rückgang des zivilgesellschaftlichen Handlungsraums, was vor allem auf die repressiven Maßnahmen der Behörden zur Einschränkung der Aktivitäten von Umweltaktivisten zurückzuführen ist“. Civicus nennt u.a. „exzessive Gewalt“ der Polizei im Januar in Lützerath sowie Hausdurchsuchungen, Vermögensbeschlagnahmungen, Sperrung der Online-Plattform und den „schweren Vorwurf“ der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit dem gewaltfreien Protesten der Gruppe „Letzte Generation“.

innn.it e.V. gewinnt vor Finanzgericht – Vier Jahre Zitterpartie

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeits-Klage des innn.it-Vereins (ehemals Change.org-Verein)

  • Finanzgericht Berlin-Brandenburg gibt innn.it e.V Recht
  • Nicht jeder Verein hat Kraft für Streit um Gemeinnützigkeit
  • Ampel muss endlich Vereinbarung umsetzen und Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren

Im Februar 2019 hatte die Petitions- und Kampagnenplattform innn.it (damals als Change.org-Verein) ihre Steuererklärung für die Jahre 2016 und 2017 eingereicht. Das Finanzamt Berlin verweigerte der „tatsächlichen Geschäftsführung“ des Vereins die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Nach Bescheiden und Widersprüchen verhandelte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am 14.11.2023 in Cottbus die Klage von innn.it (Aktenzeichen 8 K 81298/22). innn.it teilte heute (15.11.2023) mit, dass das Finanzgericht der Klage des Vereins stattgegeben habe. Die schriftliche Urteilsbegründung wurde am 16.1.2024 veröffentlicht – siehe auch Pressemitteilung des Gerichts.
In der Verhandlung ging es insbesondere um die Auslegung des Zwecks „Förderung des demokratischen Staatswesens“, Unmittelbarkeit und der Abgrenzung von Partikularinteressen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eventuell wird die Finanzverwaltung in einer Revision vom Bundesfinanzhof fordern, den Zweck der Förderung des demokratischen Staatswesens erstmals umfassend auszulegen. Die Urteilsbegründung ging dem Verein einige Tage später zu.

Stiftungsfinanzierungsgesetz könnte Impuls für die Modernisierung der Gemeinnützigkeit sein

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zum Gesetz über politische Stiftungen

  • Gemeinnützige Vereine sind nicht parteinah
  • Freiraum für vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Zum von Ampel-Koalition und CDU/CSU vorgelegten Gesetzesentwurf zur Finanzierung parteinaher Vereine erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die erstmalige rechtliche Definition der politischen Stiftungen ist eine Chance für die Demokratie und für die anstehende Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Der Entwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes definiert diese Organisationen und deren Staatsfinanzierung. Er beschreibt jedoch weder Zweck noch Mittel oder Zweckverwirklichung. Es fehlen Regeln zur Steuerbegünstigung. Bisher sind diese parteinahen Vereine in aller Regel als gemeinnützig anerkannt. Doch parteinahe Vereine passen nicht gut in das Basisrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Studie zu Gemeinnützigkeit Bund der Steuerzahler: Unsicheres Recht gefährdet tausende Vereine

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler

  • Veraltetes Gemeinnützigkeitsrecht gefährdet tausende Vereine und Stiftungen
  • Modernes Recht muss klar und einfach sein
  • Nicht-Handeln der Koalition ist rückschrittlich

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet heute (3.9.2023) über ein Rechtsgutachten zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler (Bundesverband). Die rechtliche Bewertung wurde im Auftrag von Campact erstellt, einem der 200 Mitgliedsorganisationen unserer Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“.

Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz:

„Die Untersuchung zum Steuerstatus des Bund der Steuerzahler zeigt, dass am veralteten und unklaren Gemeinnützigkeitsrecht nicht nur Attac gestrauchelt ist, sondern dass tausende, wenn nicht zehntausende Vereine bedroht sind. Der repräsentative ZiviZ-Survey 2023 hatte erhoben, dass sich jeder 20. Verein mit politischen Stellungnahmen zurückhält, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.
Die Koalition muss diese Unsicherheit zivilgesellschaftlicher Organisationen endlich angehen und das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen!

Hausdurchsuchung bei Letzte Generation stiftet Verunsicherung

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Hausdurchsuchungen wegen Spendenkampagne verunsichern zivilgesellschaftliche Organisationen
  • Tendenzen von shrinking spaces?
  • Informationen zu Vereinsverboten

Die heutigen Hausdurchsuchungen (24.5.2023)  bei Mitgliedern des „Aufstands der Letzten Generation“ haben zahlreiche zivilgesellschaftlichen Organisationen und darin engagierte Menschen verunsichert. Verunsichert hat insbesondere die Mitteilung, dass die exekutiven Maßnahmen ausdrücklich einer Spendenkampagne galten und dass dabei die Website „beschlagnahmt“ wurde und auch Konten und anderes Vermögen („Vermögensarrest zur Sicherung von Vermögenswerten“ – siehe Pressemitteilung des LKA Bayern). Zudem versuchte die Polizei, auf der beschlagnahmten Website eine Spendenwarnung zu platzieren.

ZiviZ-Survey: 30.000 Vereine verstummen wegen zu engem Gemeinnützigkeitsrecht

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • ZiviZ-Survey: Fünf Prozent unterlassen politische Beteiligung wegen Sorge um Gemeinnützigkeit
  • Repräsentative Studie zeigt erstmals, was wegen engem Recht nicht stattfindet
  • Koalition muss zügig Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen

Der Thinktank „Zivilgesellschaft in Zahlen“ (ZiviZ) im Stifterverband hat heute (7.3.2023) Trendergebnisse des ZiviZ-Survey 2023 vorgestellt. Der ZiviZ-Survey ist eine repräsentative Befragung der organisierten Zivilgesellschaft und erfasst seit 2012 in regelmäßigen Abständen Strukturmerkmale und Entwicklungen. Der ZiviZ-Survey 2023 wurde im Herbst 2022 durchgeführt. Zur Befragung gehörte ein Themenschwerpunkt „Zivilgesellschaft in der Demokratie“. Zu den von ZiviZ festgestellten Trends der vergangenen Jahre gehört, dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen immer häufiger als Impulsgeber für sozialen Wandel oder auch als Akteure der politischen Willensbildung verstehen. Sie möchten mit ihren Aktivitäten und Angeboten Gesellschaft und Politik mitgestalten.

Ein aktueller Befund: In Teilen der Zivilgesellschaft besteht Verunsicherung, inwiefern politische Mitgestaltung Gefahren für den Gemeinnützigkeitsstatus bergen. Insgesamt geben fünf Prozent der Organisationen an, sich aus Sorge um ihren Gemeinnützigkeitsstatus nicht intensiver politisch zu engagieren. Bei einem von ZiviZ erhobenen Stand von 656.888 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland bedeutet das: 30.000 Vereine mischen sich nicht für Demokratie ein, obwohl sie es wollen.

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