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Kategorie: Presse

Dachverbände legen gemeinsame Forderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht vor

Gemeinsame Pressemitteilung von 12 Dachverbänden und Netzwerken: Demokratie lebt von der Stärke ihrer Zivilgesellschaft

Mit einem gemeinsamen Statement haben zwölf Dachverbände und Netzwerke aus unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft auf die Notwendigkeit einer Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts hingewiesen. „Unsere Mitglieder stiften Gemeinschaft, fördern das Zusammenleben und geben immer wieder kritische Impulse für die gesellschaftliche Weiterentwicklung. Die im Rahmen des Jahressteuergesetzes angestoßenen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht machen die Arbeit vieler gemeinnütziger Vereine und Stiftungen einfacher. Doch die Vorschläge sind nicht ausreichend und schaffen nicht die notwendige Rechtssicherheit“, so die Position der beteiligten Organisationen.

Kinderrechte und Antirassismus: Grundgesetzänderung alleine reicht nicht

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Einigung, Rassismus und Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben

Zur Verständigung innerhalb der Bundesregierung, zeitnah das Grundgesetz zu ändern, um den Begriff „Rasse“ zu streichen und Kinderrechte aufzunehmen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 175 Vereinen und Stiftungen:

Alle staatliche Gewalt zu verpflichten, Kinderrechte zu schützen und rassistische Diskriminierung zu verhindern ist ein wichtiger Schritt, reicht aber nicht aus. Zusätzlich braucht es öffentliche Wächter, die Behörden auf die Finger schauen, die Forderungen an Parlamente richten und die notfalls auch Rechte Betroffener einklagen – zum Beispiel, wenn wegen einer Pandemie Spielplätze geschlossen und die Bewegungsfreiheit von Kindern massiv eingeschränkt wird.

Diese Funktionen als Wächterinnen und Themenanwältinnen gehört zu den vielfältigen Aufgaben zivilgesellschaftlicher Organisationen. Deren Basisrecht ist die Gemeinnützigkeit. Wer es mit Kinderrechten und Antirassismus ernst meint, muss daher passende gemeinnützige Zwecke in die Abgabenordnung schreiben und klarstellen, dass diese und andere Zwecke natürlich auch mit politischen Mitteln verfolgt werden können, etwa mit Demonstrationen oder Forderungen an die Politik.

Bundesrats-Vorschlag zu Gemeinnützigkeit ist unvollständig

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz erneut zahlreiche sinnvolle Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts vor. Doch einer der Vorschläge aus der Vorlage erhielt keine Mehrheit der Bundesländer – die Ziffer 53, mit der Rechtssicherheit für politische Tätigkeit zugunsten eigener gemeinnütziger Zwecke geschaffen werden sollte.

Zur heutigen Abstimmung erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 175 Vereinen und Stiftungen:

„Die Vorschläge des Bundesrats zum Gemeinnützigkeitsrecht enthalten viele sinnvolle und überfällige Änderungen, die Engagement und den zivilgesellschaftlichen Sektor stärken. Doch die Vorschläge sind nicht vollständig und setzen falsche Schwerpunkte. Fatal ist die Weigerung der Mehrheit, Rechtssicherheit für Vereine und Stiftungen zu schaffen. Viele Vereine und Stiftungen sind spätestens seit dem Attac-Urteil in Sorge um ihren Status, wenn sie sich politisch einmischen. Damit wird selbstloses Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für die Demokratie nicht ernst genommen.

Landesfinanzminister einig: Gemeinnützige Organisationen dürfen sich politisch betätigen

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Finanzminister einigen sich auf Klarstellung im Gemeinnützigkeitsrecht
  • Keine Begrenzung politischer Tätigkeiten
  • Es fehlen noch neue Zwecke wie Förderung der Menschenrechte

Die Landesfinanzminister haben sich heute im Bundesrats-Finanzausschuss geeinigt, dass ins Gemeinnützigkeitsrecht folgende Regel aufgenommen werden soll: „Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft bei der Verfolgung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke politisch tätig wird, wenn ihre steuerbegünstigte Tätigkeit mit einer politischen Zielsetzung verbunden ist.“ (Quelle: Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel)

Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 175 Vereinen und Stiftungen:

Initiative Transparente Zivilgesellschaft öffnet sich für Organisationen ohne Gemeinnützigkeitsstatus

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Transparenz-Initiative ist schneller als Gesetzgeber
  • Wer an Gemeinnützigkeit scheitert, kann dennoch Mittelherkunft offenlegen
  • Gesetzgeber versäumt bisher Reform des Gemeinnütigkeitsrechts

Zur Öffnung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) für Organisationen ohne offiziellen Gemeinnützigkeitsstatus erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 170 Vereinen und Stiftungen:

„Im Namen von hunderten Initiativen und Vereinen sage ich Danke an den Trägerkreis der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Danke im Namen von Initiativen und Vereinen, die wegen Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht nicht gemeinnützig sein können, aber gerne freiwillig ihre Finanzierung transparent machen wollen – und es nun mit einem gemeinsamen Standard können.

Gesetzesreform hängt an politischem Willen, nicht an rechtlichen Grenzen

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Rechtsgutachten bestätigt große Spielräume für politische Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen
  • Gesetzesänderungen hängen an politischem Willen, nicht an verfassungsrechtlichen Grenzen
  • Pressegespräch am Montag

Zum gestern von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlichten Rechtsgutachten zu politischer Betätigung gemeinnütziger Körperschaften erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 170 Vereinen und Stiftungen:

„Das Gutachten des Jura-Professors Sebastian Unger zeigt, dass der Gesetzgeber mehr Spielräume im Gemeinnützigkeitsrecht hat als Finanzministerien oft behaupten. Damit bestätigt der Verfassungsrechtler unsere Forderungen zu Klarstellungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Wie stark das zivilgesellschaftliche Engagement für Menschenrechte und Demokratie, als selbstlose Anwälte und Wächter von Institutionen sein darf, ist keine rechtliche Frage, sondern hängt ausschließlich vom politischen Willen ab.

Regierung und Parlament fehlt umfassender Blick auf zivilgesellschaftliche Organisationen

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur heutigen Bundestags-Debatte über „Differenzierte Öffnungsstrategie für Wirtschaft und Gesellschaft“ in der Corona-Krise

  • Regierung und Parlament fehlt umfassender Blick auf zivilgesellschaftliche Organisationen
  • Viele Vereine fallen in Lücke zwischen Gemeinnützigkeit und Wirtschaft

Zur heutigen Bundestagsdebatte über „Differenzierte Öffnungsstrategie für Wirtschaft und Gesellschaft“ erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 170 Vereinen und Stiftungen:

„Die heutige Debatte im Bundestag zeigt, dass weder Regierung noch Parlament einen umfassenden Blick auf zivilgesellschaftliche Organisationen haben. Damit würdigen sie deren Beitrag zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zusammenhalt nicht ausreichend. Bei Corona-Hilfspaketen werden viele zivilgesellschaftliche Organisationen übersehen, die nicht in das Ressort- und Fördermittel-Raster passen.

Finanzgericht Hessen kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts zur Gemeinnützigkeit von Attac

  • Finanzgericht kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs
  • Engagement für Demokratie braucht Rechtssicherheit

Der vierte Senat des Hessischen Finanzgerichts hat heute die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit abgewiesen. Eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen und wahrscheinlich.

Genau ein Jahr zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das vorhergehende Urteil des Finanzgerichts aufgehoben, aber nicht abschließend über die Gemeinnützigkeit von Attac entschieden. Der BFH hatte dem Landesgericht enge Vorgaben zur Interpretation des Zwecks der politischen Bildung gemacht, aber nicht zu anderen Zwecken. Der Vorsitzende des hessischen Senats, Helmut Lotzgeselle, kritisierte das BFH-Urteil unter anderem als mit heißer Nadel gestrickt. Eine mögliche erneute Revision gebe dem Bundesgericht die Gelegenheit, sich den Fragen politischer Einmischung durch gemeinnützige Organisationen umfassend und fundiert zu widmen.

Finanzamt: Change.org fördert nur Einzelinteressen

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zum drohenden Verlust der Gemeinnützigkeit des deutschen Change.org-Vereins

  • Finanzamt Berlin meint, der Change.org-Verein fördere nicht Allgemeinheit, sondern Einzelinteressen
  • Spender können wegen fehlendem Bescheid Spenden nicht geltend machen
  • Bundestag und Finanzministerium müssen Rechtssicherheit schaffen

Zum aktuellen Bericht des „Spiegel“ über die Gemeinnützigkeit des deutschen Change.org-Vereins erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 150 Vereinen und Stiftungen:

„Die bekannt gewordene Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit des Change.org-Vereins (neue Website: verein.innn.it) zeigt, dass die politische Einmischung gemeinnütziger Organisationen auf höchst gefährlichem Grund geschieht. Nach Attac, Campact, DemoZ und der VVN-BdA ist dies nun der fünfte in diesem Jahr bekannt gewordene Fall. Der Bundestag muss dringend Rechtssicherheit für das selbstlose Engagement für Demokratie, Menschenrechte und weitere wichtige Anliegen schaffen. Im Gesetz fehlen klare Zwecke für die Förderung von Demokratie und Grundrechten. Es fehlt eine Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen diese und andere Zwecke auch mit politischen Mitteln verfolgen dürfen.

Olaf Scholz muss zügig Rechtssicherheit für das Engagement für Demokratie und Menschenrechte schaffen

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zu den neuen Ankündigungen von Olaf Scholz zum Recht der Gemeinützigkeit

Zum aktuellen Bericht des „Spiegel“ dazu, dass Olaf Scholz geplante Änderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht verworfen habe und bessere Gesetzes-Formulierungen finden will, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 140 Vereinen und Stiftungen:

„In diesem Jahr haben bereits mindestens vier Vereine den Status der Gemeinnützigkeit verloren, weil sie sich politisch einmischen. Dies zeigt, dass es dringend Klarstellungen und Ergänzungen im Gemeinnützigkeitsrecht braucht. Der Bundestag und Olaf Scholz müssen zügig Rechtssicherheit für dieses Engagement schaffen.