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Kategorie: Presse

Debatte nimmt Fahrt auf: Zwei Branchen-Veröffentlichungen

Die Debatte über Gemeinnützigkeit und politische Willensbildung nimmt im neuen Jahr Fahrt auf. Zwei große Medien der NGO-Branche nehmen sich des Problems an

„Lebe lieber unpolitisch“ überschreibt die Zeitschrift „Die Stiftung“ ihre Titelgeschichte der Januar-Ausgabe über die Schwierigkeiten gemeinnütziger Organisationen mit gesellschaftlicher Einmischung. Die Situation und die Forderungen der Allianz werden fundiert und gut lesbar aufbereitet. Die Zeitschrift konstatiert eine „rechtliche Grauzone“, wenn sich zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse einmischen. Herausgeber Gregor Jungheim schreibt im Editorial, dass die verschiedenen Folgen von Einmischung „einen schalen Beigeschmack“ hinterlassen.

Gemeinnützige sind selbstlos, ihre Empörung ist nicht zweckfrei

Bereits um den Jahreswechsel 2015/2016 berichteten mehrere Medien über Campact und die Forderung eines CDU-Bundestagsabgeordneten. Der hatte verlangt, die Gemeinnützigkeit von Campact zu prüfen, da der Verein Politik betreibe Der CDU-Politiker verwendete dafür bereits im Laufe des Jahres 2015 den Begriff „Empörungsindustrie“. Damit zielte er auf gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen, die gegen das geplante Freihandelsabkommen TTIP Stellung bezogen hatten.

Der Begriff „Empörungsindustrie“ ist perfide, denn er stellt eine der Säulen der Gemeinnützigkeit in Frage. Gemeinnützig ist, wer selbstlos das Wohl der Allgemeinheit fördert – das ist ein entscheidender Unterschied zu Industrie-Lobbyisten, die im Interesse ihrer Auftraggeber oder der eigenen Firma handeln. Genau dies ist bei gemeinnützigen Organisationen nicht der Fall.

Finanzamt Frankfurt entzieht Dona Carmen Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt Frankfurt hat der Prostituiertenberatungsstelle Doña Carmen rückwirkend ab 2011 die Gemeinnützigkeit aberkannt und verlangt, dass der Verein sein Vermögen abführt. Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“:

„Bund und Länder müssen das Gemeinnützigkeitsrecht ändern. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich selbstlos für die Allgemeinheit engagieren, können künftige Entscheidungen des Finanzamtes kaum vorhersagen und sind daher von Rechtsunsicherheit bedroht. Das Gesetz bildet heute nicht den gesellschaftlichen Konsens darüber ab, was gemeinnützig ist.

Frankfurter Rundschau zu Attac und Gemeinnützigkeit

Auf einer Doppelseite nimmt sich die Frankfurter Rundschau in der Wochenendausgabe dem Thema Gemeinnützigkeit und politische Willensbildung an. Auf den Seiten 2 und 3 berichtet Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann im Interview von der laufenden Auseinandersetzung: „Wir sind seit Mai 2014 im Widerspruchsverfahren und erwarten im Herbst eine Entscheidung. Wir als Attac sind hundertprozentig davon überzeugt, dass wir gemeinnützig sind, und wir werden vor Gericht gehen, falls wir einen negativen Bescheid erhalten.“ Attac gehöre selbstverständlich zu den Organisationen, die sich für das Wohl der Allgemeinheit einsetzen. Sie berichtet auch davon, wie sehr es die Arbeit erschwert, wenn der steuerrechtliche Gemeinnützigkeits-Status fehlt. Die Gründung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ wird ebenfalls berichtet.

Am aktuellen Beispiel des Engagements für Flüchtende analysiert die Frankfurter Rundschau: „Wenn die Helfer Flüchtlingen Deutsch beibringen, alte Spielsachen und Kleidungsstücke aus dem Keller holen und sie in ihren Privatwohnungen unterbringen, übernehmen sie jedoch Aufgaben, die eigentlich organisatorische Angelegenheit des Staates wären. … Das Engagement der Bürger wird automatisch politisch, da sie öffentliche Aufgaben übernehmen.“

Stefan Nährlich, Geschäftsführer des Vereins Aktive Bürgerschaft, kommt mit der Forderung zu Wort, dass der Staat den gemeinnützigen Verbänden erlauben müsse, an der politischen Willensbildung mitzuwirken.

Wie Unternehmen gemeinnützig lobbyieren

Die „Stuttgarter Nachrichten“ beleuchten mit der „Stiftung Familienunternehmen“ einen weiteren Fall, in dem sich ein Lobbyverband der Gemeinnützigkeit bedient. Diese Stiftung nimmt ganz offenbar Einfluss auf die politische Willensbildung, wenn sie gegen die Erbschaftssteuer kämpft – doch tut sie das nicht selbstlos und nicht im Interesse der Allgemeinheit, sondern für ganz spezifische Interessen, für einen sehr begrenzten Kreis von Begünstigten.

Soll es gemeinnützig sein, sich in politische Debatten einzumischen? In einer streitbaren Demokratie kann die Antwort nur „Ja!“ lauten. Doch unter welcher Bedingung sollte diese Einmischung steuerlich begünstigt sein? Sie muss selbstlos die Allgemeinheit fördern.

Die „Stuttgarter Nachrichten“ steigen prominent auf Seite 1 ein, liefern auf einer halben Zeitungsseite mehr Hintergrund und kommentieren schließlich: „Das Finanzamt streicht Attac die Gemeinnützigkeit, weil die linke Lobbytruppe eine Steuer auf Finanztransaktionen fordert.Und eine „Stiftung“, die die Abschaffung einer Steuer fordert – der Erbschaftsteuer – bleibt unbehelligt? Man muss kein Experte sein, um zu merken: Da passt etwas nicht zusammen.“

ARD-Reportage zu Grenzfällen der Gemeinnützigkeit

Als gemeinnützig anerkannt sein können nur Organisationen, die selbstlos die Allgemeinheit fördern. Die ARD-Reportage „Steuerfrei e. V. – Millionengeschäfte mit der Gemeinnützigkeit“ zeigte am 24. August 2015 Organisationen, die offenbar nicht selbstlos handeln, sondern nur im Interesse ihrer Mitglieder – und die dennoch als gemeinnützig anerkannt sind.

Unverständlich ist, dass anderen Organisationen die Gemeinnützigkeit entzogen wird, wenn sie selbstlos zur Förderung der Allgemeinheit an der politischen Willensbildung mitwirken. Die „Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik“ lobbyiiert für Waffenhersteller und ist als gemeinnützig anerkannt. Wenn Vereine wie Attac eine gerechte Steuerpolitik fordern, streicht das Finanzamt die Gemeinnützigkeit.

Die Reportage kritisiert etwas zu allgemein Schlupflöcher in der Gemeinnützigkeit, ohne den Unterschied zwischen Selbstlosigkeit und Förderung der Allgemeinheit deutlich zu machen. Sie zitiert mit Prof. Dr. Wolfram Richter eine Haltung, das Gemeinnützigkeitsrecht generell deutlich restriktiver zu handhaben, womit auch gesellschaftliches Engagement anders behandelt würde.

LobbyControl weist in einem Blog-Beitrag auf zwei weitere Beispiele hin, bei denen kommerzielle Interessen von Unternehmen mit den Aktivitäten an sie gebundener gemeinnütziger Organisationen vermischt werden.

Zivilgesellschaftliche Organisationen unverzichtbar für Demokratie

Zivilgesellschaftlichen Organisationen „sind der eigentliche Nährboden der Demokratie. Dafür sollen sie Unterstützung finden. Das Privileg der Gemeinnützigkeit ist die angemessene Form, ihre politische Tätigkeit zu würdigen“, schreibt der Politikwissenschaftler Dr. Rudolf Speth in einem Kommentar für die Stiftung „Aktive Bürgerschaft“ über die Gründung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Die derzeitigen Probleme bei Beiträgen zur politischen Willensbildung seien ein „gravierendes Problem“. „Die Liste der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung muss schon allein deshalb erweitert werden, um die Substanz der Demokratie zu erhalten.“

Speth, der über Lobbying, Interessenpolitik, politische Kommunikation und bürgerschaftliches Engagement schreibt und forscht, erklärt, die Vielfalt der Gesellschaft könnten nur zivilgesellschaftliche Organisationen und Gruppen zu Gehör bringen, da die Parteien die Gesellschaft längst nicht mehr in der gesamten Breite repräsentierten. Unbenommen sei deren Aufgabe, sich an Wahlen zu beteiligen, das politische Personal auszuwählen und auszubilden sowie dafür zu sorgen, dass politische Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden.

Zum gesamten Kommentar…

Zwei Beiträge zu Problemen der politischen Willensbildung

Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement veröffentlicht im aktuellen Newsletter gleich zwei umfangreiche Beiträge rund um unser Thema.

Die Einschränkung der politischen Willensbildung durch das Gemeinnützigkeitsrecht ist das Thema des Gastbeitrages von Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung«. Mit einer Reihe von Fallbeispielen zeigt er, wie zivilgesellschaftliche Organisationen immer wieder von Finanzämtern mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht werden, wenn sie zu Demonstrationen aufrufen, Menschenrechte schützen wollen oder sich anderweitig für das Gemeinwohl engagieren.  Zum BBE-Newsletter…

Fides Ochsenfeld, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Maecenata-Institutes, berichtet vom Kolloquium „Sind politische Kampagnen gemeinnützig?“, das das Institut zusammen mit dem Verein für Protest- und Bewegungsforschung am 26. Mai 2015 in Berlin veranstaltet hatte. Zum BBE-Newsletter…

Presseberichte zur Allianz

Über unsere gestern auf einer Pressekonferenz vorgestellten Forderungen berichten mehrere Medien. Neben Meldungen der Nachrichtenagenturen dpa und epd nahm der Deutschlandfunk die Nachricht auf. Längere Berichte gibt es in diesen Zeitungen:

Der „Tagesspiegel“ berichtet umfassend und treffend. Die Journalistin stellt fest: „Viele zivilgesellschaftliche Organisationen haben Probleme damit, das Finanzamt von ihrer Gemeinnützigkeit zu überzeugen. Das liegt an der rückständigen Abgabenordnung.“

Das „Neue Deutschland“ stellt die Sachlage gut und verständlich dar.

Die „taz“ berichtet, dass die Finanzämter strenger werden und die Zivilgesellschaft immer mehr als störend empfunden wird.

Der Bericht der „Frankfurter Rundschau“ ist leider nicht online verfügbar.

 

Öffentliche Vorstellung der Forderungen

Mit einer Pressekonferenz hat die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ihre Forderungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Zu dem Zeitpunkt haben sich bereits mehr als 40 Vereine und Stiftungen in der Allianz zusammengeschlossen.

Auf der Pressekonferenz in Berlin stellten Koordinator Jörg Rohwedder, die Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, Selmin Çalışkan, Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann und Julia Duchrow von Brot für die Welt die Problemlage und die Forderungen vor.

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