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Kategorie: Zivilgesellschaft

Zivilgesellschaft wird auch in Europa beschränkt

Der Freiraum für zivilgesellschaftliche Betätigung ist unabdingbar für die Entwicklung der Demokratie, für die Verteidigung von Menschenrechten. Zivilgesellschaftliche Akteur:innen übernehmen wichtige demokratische Funktionen. Vereine und Initiativen können in der Öffentlichkeit Themen setzen oder auf Probleme aufmerksam machen, an die sich staatliche Stellen nicht herantrauen. Eine unabhängige und kritische Zivilgesellschaft, die sich an Menschenrechten orientiert, nimmt die Rolle einer Wächterin ein. Deshalb fördert die Bundesregierung die Zivilgesellschaft in anderen Ländern. Doch auch im Inland gibt es Lücken. Der Atlas der Zivilgesellschaft 2022  und der Amnesty-Report 2021/2022  schauen auf die Schattenseiten.

Krieg in der Ukraine und gegen die Zivilgesellschaft

Krieg und militärische Gewalt sind ganz sicher die weitreichendste Beschränkung von Handlungsmöglichkeiten. Zugleich zeigt sich in kriegerischen Situationen der Wert einer engagierten Zivilgesellschaft: Als eine Kraft jenseits von verfeindeten Regierungen. Als mögliche Quelle von Begegnung und Versöhnung. Als gewaltfreie Streiterin für Menschenrechte. Als Beobachterin und Wächterin von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Und auch als humanitäre Helferin.

Themendossier Shrinking Spaces (Februar 2022)

Dieser Text versammelt einige Beiträge zu Shrinking Spaces der vergangenen Monate, weil wir merken, dass auch ältere Berichte immer wieder aktuell werden. Shrinking Spaces ist der internationale Fachbegriff für den Versuch, den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen zu beschränken. Meist geht es um staatliche Mittel, um unliebsame Kritik zu begrenzen oder zu verbieten. Die Mittel können mal formal legal sein wie ein Gesetz, mal illegales Handeln staatlicher Organe. Zu Shrinking Spaces gehört auch fehlender staatlicher Schutz. Insbesondere, wenn der Schutz fehlt, können auch nichtstaatliche Akteure den Handlungsraum begrenzen, unter anderem durch Diffamierungen.

DemoZ erhebt Untätigkeitsklage – besser wäre gesetzliche Klarstellung

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Klage des DemoZ auf Gemeinnützigkeit

  • Vereine und Finanzämter weiter in Unklarheit
  • Bundestag muss Rechtssicherheit schaffen
  • Fall DemoZ nur Spitze des Eisbergs

Zur Mitteilung des soziokulturellen Zentrums DemoZ aus Ludwigsburg, dass es in seinem Gemeinnützigkeitsstreit Untätigkeitsklage eingereicht hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

„Der Fall des kleinen, ehrenamtlich betriebenen soziokulturellen Zentrums DemoZ zeigt die weiter bestehenden Probleme im Gemeinnützigkeitsrecht auf. Der Fall ist lediglich die Spitze eines weitgehend verborgenen Eisberges. Die Bundesregierung muss zum Schutz von zivilgesellschaftlichem Engagement zügig die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen:

‚Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke.‘

Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Verhandlung über Demokratiepolitik

Auf gute Entscheidungen zu Demokratiepolitik drängen zivilgesellschaftliche Organisationen die drei Ampel-Parteien. „Wir fordern SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf, dass sie in ihren Koalitionsverhandlungen Demokratiepolitik als eigenes Thema behandeln„, fordern in einem Appell 14 Vereine, Stiftungen und Dachverbände, darunter die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen, der Deutsche Naturschutzring, die Petitionsplattformen OpenPetition und Change.org, die Amadeu Antonio Stiftung und die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“.

Bündnis für Gemeinnützigkeit fordert Rechtssicherheit für bürgerschaftliches Engagement

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit, ein Zusammenschluss von großen Dachverbänden und unabhängigen Organisationen des Dritten Sektors sowie von Expert*innen und Wissenschaftler*innen, legt zur Bundestagswahl neun Handlungsfelder zur Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements vor, an denen sich eine nächste Regierungskoalition orientieren sollte. Mit den engagementpolitischen und rechtspolitischen Forderungen ruft das Bündnis für Gemeinnützigkeit die Parteien auf, das hohe Potenzial bürgerschaftlichen Engagements weiter zu fördern und die Engagierten und gemeinnützigen Organisationen als Partner von Politik und Verwaltung auf Augenhöhe einzubinden. Das Gemeinnützigkeitsrecht müsse dringend reformiert werden, um einen rechtssicheren Rahmen für bürgerschaftliches Engagement zu gewährleisten, heißt es in der Pressemitteilung von heute.

Legislaturperiode 2017-2021: Rückblick und Ausblick

In einer umfassenden Analyse blicken Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, und Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz, zurück auf die endende Bundestags-Legislaturperiode 2017-2021 und stellen dabei unerwartete Entwicklungen fest. Dem folgt eine Analyse, in der der die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien anhand der vier drängendsten Probleme im Gemeinnützigkeitsrecht gemessen werden. Schließlich skizzieren sie eine Handlungsanleitung für die nächste Regierungskoalition und nennen Problemfelder. Unterschieden wird zwischen schnellen Sofortmaßnahmen zum Schutz der Zivilgesellschaft und einem länger dauernden notwendigen fraktionsübergreifenden und interdisziplinären Diskussionsprozess. Der Beitrag ist am 12. August 2021 im Newsletter des BBE (Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement) erschienen.

Hohes Risiko der Gemeinnützigkeit schadet der Gesellschaft

Die Bürgerbewegung Finanzwende plant den Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit.  Dieser Schritt ist selten, doch die Risiko-Abwägungen davor sind Alltag bei vielen gemeinnützigen Vereinen: Soll eine sinnvolle, selbstlos die Allgemeinheit fördernde Aktivität durchgeführt werden oder lieber nicht, weil sie den Status der Gemeinnützigkeit gefährden könnten? So eine Aktivität kann etwa der Aufruf eines Sportvereins sein, anlässlich des Jahrestags des rassistischen Anschlags von Hanau zu demonstrieren. Oder das politische Engagement eines Umweltvereins für seine Ziele. Oder wenn ein Jugendverband über den Bereich von eindeutig nur Jugendliche betreffende Themen hinaus aktiv werden will, etwa zum Wahlrecht. Die Anlässe sind vielfältig.

Koalition einig bei Jahressteuergesetz

Nach mehreren Verschiebungen des Jahressteuergesetzes haben sich CDU, SPD und CSU gestern (3.12.) geeinigt. Leider ohne die von uns geforderten und dringend nötigen Klarstellungen zu politischen Mitteln. Dies bedauern wir sehr, auch wenn es einige Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen geben wird. Wir freuen uns besonders, dass der Einsatz gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität nun endlich einen eindeutigen gemeinnützigen Zweck erhält. Auch die Aufnahme des Klimaschutzes ist ein großer Schritt nach vorne. Doch von den Vorteilen bleiben die Vereine ausgeschlossen, die ihre Zwecke überwiegend mit politischen Mitteln wie Demonstrationen oder Forderungen an die Regierung verfolgen.

Es ist sehr bedauerlich, dass sich die Regierungsparteien auf entscheidende Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht nicht einigen konnten. Dadurch besteht die Gefahr, dass anti-demokratisches Engagement unwidersprochen bleibt, weil sich ein Sportverein oder ein Heimatverein nicht sicher sind, ob sie dagegen halten können, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu riskieren. Eine auch mal laute, sich einmischende Zivilgesellschaft als Themenanwältin und Wächterin über Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ist in einer liberalen Demokratie unverzichtbar und braucht Rechtssicherheit.

Petition: Engagement gegen Rassismus ist gemeinnützig

Wer antirassistisches Engagement fördern möchte, muss dafür passende Zwecke in der Abgabenordnung schaffen. Wenn der Staat Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus mit Förderprogrammen wie „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ unterstützt, muss er auch die Grundlage für dieses Engagement schaffen.

Mit der Petition „Engagement gegen Rassismus ist gemeinnützig: Der Bundestag muss dies garantieren!“ weisen wir gemeinsam mit 27 Organisationen, die sich tagtäglich gegen Rassismus engagieren, auf diese klaffende Lücke im Gemeinnützigkeitsrecht hin.

Bitte unterschreiben und teilen auch Sie. Je mehr Menschen unterschreiben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Anliegen Gehör findet. Das gilt ganz besonders jetzt. Denn nachdem verschiedene Sachverständige im Rahmen der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages noch einmal auf bestehende Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht hingewiesen haben und sich für eine Reform ausgesprochen haben, besteht innerhalb der Koalitionsfraktionen viel Beratungsbedarf. Nicht nur aber auch zu Gemeinnützigkeit.

Nach aktuellem Stand (10.11.2020) soll das Jahressteuergesetz in der Woche vom 16. November 2020 verabschiedet werden. Ob mit oder ohne Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht, wird sich noch zeigen. Wichtig ist jetzt die öffentliche Debatte zu nutzen, um auf die Lücken hinzuweisen.