Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU hat am 16. Juni 2020 ein Positionspapier zu Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht beschlossen. Es trägt den Titel „Ehrenamtsgesetz 2021 – Ehrenamtlich tätige Personen stärker fördern, Vereinen das Leben leichter machen und Bürokratie abbauen“. Damit haben die Partner in der Großen Koalition ihre Positionen abgesteckt und könnten nun verhandeln, um das Recht der Gemeinnützigkeit zügig zu verbessern, wie sie es im Koalitionsvertrag vereinbart hatten.
In dem Unions-Papier „Ehrenamtsgesetz 2021 – Ehrenamtlich tätige Personen stärker fördern, Vereinen das Leben leichter machen und Bürokratie abbauen“ beziehen sich nur wenige Punkte nicht auf das Gemeinnützigkeitsrecht. Neue gemeinnützige Zwecke fordert die Union darin nicht (außer einer Ergänzung zu E-Sport, soweit es dabei um Sport-Simulationen geht). Zu Fragen der politischen Einmischung hat die Fraktion offenbar auch keine gemeinsame Position gefunden. Der Großteil der Positionen ist bereits Konsens zwischen den Landesfinanzminister*innen.
Das Positionspapier gliedert sich in die drei Teile
- „Ehrenamtlich tätige Personen stärker fördern“,
- „Vereinen das Leben leichter machen“ und
- „Bürokratie abbauen“.
Unter „Vereinen das Leben leichter machen“ fordert die CDU/CSU-Fraktion unter anderem „Rechtsicherheit [sic] für geschlechtsspezifische Mitgliederstrukturen“. Die Union schreibt, die in Artikel 9 des Grundgesetzes statuierte Vereinsfreiheit dürfe nicht durch das Gemeinnützigkeitsrecht beschränkt werden. Zu der Freiheit gehöre das Recht, die Mitgliedschaft an bestimmte Bedingungen knüpfen zu können, wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Herkunft oder Berufsstand.
Unter „Bürokratie abbauen“ fordert die Union unter anderem die „Freistellung kleiner Vereine von den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung“.
Bisher hatte sich die Union wenig zu Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht positioniert. Im gemeinsamen Wahlprogramm 2017 hatten sich CDU und CSU nur sehr knapp zu Gemeinnützigkeit geäußert – ohne „Gemeinnützigkeit“ zu erwähnen. Sie schrieben u.a.: „Wir wollen ehrenamtlich Tätige und Vereine von Bürokratie entlasten und durch Beratungsangebote unterstützen.“ Für eine eben erst veröffentlichte Aufsatz-Sammlung des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement hatten Abgeordnete von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die LINKE und FDP Texte beigesteuert, aber nicht von CDU und CSU.
Die SPD hatte zuletzt auf ihrem Parteitag im Dezember 2019 mit einem Initiativ-Antrag „Für eine starke Zivilgesellschaft“ unter anderem beschlossen: „Zu einer lebendigen Demokratie gehört eine starke Zivilgesellschaft. … Wir wollen für Rechtssicherheit sorgen und gemeinnützigen Organisationen weiterhin ermöglichen, sich im Rahmen ihrer Zwecke politisch zu engagieren. Wir müssen auch klarstellen, dass z.B. der Aufruf eines Sportvereins zu einer Demonstration gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit möglich ist.“ Im Wahlprogramm 2017 hatte die SPD bereits zusätzliche gemeinnützige Zwecke gefordert.
Im Koalitionsvertrag kam nur heraus: „Gemeinnützigkeitsrecht verbessern.“ Über das Wie muss jetzt zügig gesprochen werden! Tatsächlich gibt es viele Schnittmengen zwischen den Koalitionären, wenn auch das Wording oft verschieden ist, die Union etwa stets von „Ehrenamt“ redet, aber den Begriff „Zivilgesellschaft“ vermeidet.