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CDU, SPD, CSU vereinbaren: Gemeinnützigkeitsrecht verbessern

Gemeinnützigkeitsrecht verbessern“ haben CDU, CSU und SPD als ein Vorhaben in ihre Sondierungsergebnisse vom 15. Januar 2018 geschrieben (Seite 18). Weiter haben sie vereinbart:

  • „Stärkung politischer und kultureller Bildung“ und
  • „bessere Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, dazu wollen wir bestehende Regelungen entbürokratisieren“.

Das wäre eine gute Basis, um mit dieser Konstellation erhebliche Verbesserungen für gesellschaftlich engagierte zivilgesellschaftliche Organi­sationen zu erreichen und bisherige Probleme zu beseitigen.

(Das gesamte Sondierungsergebnis je nach Vorliebe hier bei der SPD oder bei der CDU.)

Die beiden Worte „Gemeinnützigkeitsrecht verbessern“ sind wenige angesichts von mehr als 9.000 Wörtern auf 28 Seiten. Doch im Gegensatz zum Koalitionsvertrag von 2013 und zum Wahlprogramm der Union sind es zwei Worte mehr. Und das Vorhaben gehört zu einer Liste geplanter „Maß­nahmen zur Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft„. Die versprochene Verbesserung ist also klar ein­geordnet und damit ist auch die Richtung bestimmt.

Das 28-seitige Ergebnispapier ist von Aussagen zur Demokratie eingerahmt: „Wir wol­len … den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärken, …unsere Demokratie be­leben …“, schreiben die Parteien in der Präambel (Seite 2). „Dabei streben wir einen politischen Stil an, der die öffentliche Debatte belebt, Unterschiede sichtbar bleiben lässt und damit die Demokratie stärkt.“ Am Ende des Papiers schreiben sie zur ange­strebten Arbeitsweise: „Wir wollen das Vertrauen in die Demokratie und in unsere staatlichen Institutionen stärken.“ (Seite 28) Die geplante Koalition solle sich verste­hen als „Bündnis der Demokratie für die Menschen in unserem Land“.

Dort hat die Arbeitsgruppe „Bürgerbeteiligung/Stärkung der Demokratie“ offenbar Spuren hinterlassen. Dass CDU, SPD und CSU diese Sondierungs-Gruppe jenseits der üblichen Ressort-Strukturen eingerichtet hatten, ist schon ein Erfolg, da so Quer­schnitts-Themen wie zivilgesellschaftliches Engagement im Sachzusam­menhang dis­ku­tiert werden können.

„Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie muss allen am Herzen liegen! Deshalb wollen wir Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft umset­zen“, postulieren die Parteien auf Seite 18 und stellen (leider nur dort) den Zusam­menhang von Demokratie und Zivilgesellschaft her. Zu den angekündigten Maßnah­men dafür zählen neben der Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrecht viermal Pro­gramme gegen demokratiefeindliche Bestrebungen: Rechtsextremismus, Linksextre­mismus, Antisemitismus und Islamismus/Salafismus. Außerdem hier: „Der Gewalt ge­gen Polizeibeamte, Rettungskräfte und anderen Repräsentanten des Staates muss auf allen Ebenen konsequent entgegengewirkt werden.“

Rechtsstaat versus Zivilgesellschaft?

Da schimmert ein obrigkeitliches Bild durch von einer gefährlichen, die Ordnung be­drohenden, einzudämmenden Zivilgesellschaft. Dieses Bild erscheint auch eine Seite zuvor (Seite 17): „Wir werden den Rechtsstaat handlungsfähig erhalten. Dies stärkt auch das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie.“ Klingt gut – steht dort aber nur im Zusammenhang mit Kriminalität und Strafverfolgung, mit Sicherheitsbehörden und Katastrophenschutz. Anders als bei den zuvor genannten Themen fällt die Groko-Sondierung hier hinter die vorläufigen Jamaika-Ergebnisse zurück.

Dort hatten CDU, FDP, Grüne und CSU notiert: „Wir wollen eine freie und offene Gesellschaft. Wir setzen uns ein für Gleichbe­rechtigung, Bürgerrechte und einen starken Rechtsstaat.“ Das klang nicht nur besser, sondern sagt auch etwas anderes aus, nämlich dass zum Rechtsstaat auch Legislative, Zivilgesellschaft und Grundrechte gehören.

Keine Aussagen zu Lobbyregister, Transparenz, Stiftungen

Keine Aussage findet sich auf den 28 Groko-Sondierungs-Seiten zu einem Lobbyregister oder zu anderen Fragen der Transparenz politischer Prozesse (außer bei Europa) oder zu Transpa­renzanforderungen für gemeinnützige Organisationen. Zu Stiftungen wird kein Wort verloren und auch nicht dazu, wie Regierung und Parlament künftig eine ressortüber­greifende Koordination der The­men Demokratie, Engagement und zivilgesellschaftliche Organisationen herstel­len sollen. Bisher sind hier Zuständigkeiten auf verschiedene Ressorts und Ausschüsse verteilt, z.B. Gemeinnützigkeit bei Finanzministerium, Stif­tungsrecht beim Justizministerium, Engagement-Förderung vor allem beim Familien­ministerium.

Die Sondierungs-Ergebnisse der drei Parteien sind für die Rechtssicherheit für selbstlos politisch engagierte Organisationen eine gute Basis, die in Koalitionsverhandlungen oder in der laufenden Legislaturperiode konkretisiert weden kann. Ob das im Verhältnis steht zu anderen Vereinba­run­gen von CDU, SPD und CSU, muss jede und jeder für sich ent­scheiden.

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