Das Gemeinnützigkeitsrecht wird vereinfacht. Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird modernisiert. Wenn die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen der Koalitionsverhandlungen von CDU, SPD und CSU so in den Vertrag kommen, gäbe es erneut große Chancen für ein zeitgemäßes Gemeinnützigkeitsrecht zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Am 24. März 2025 sollten die 17 Arbeitsgruppen zu den Koalitionsverhandlungen von CDU, SPD, CSU ihre Arbeit abschließen und ihre Berichte mit Einigungen an die Steuerungsgruppe übergeben. Im Laufe der Woche wurden diese Berichte öffentlich – und zeigen zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts überraschend positive Vorhaben.
Die Arbeitsgruppen sollten sich eigentlich zu möglichst allen Themen einigen. Tatsächlich ist in den Papieren noch viel blau (wollen CDU/CSU, SPD nicht) oder rot (andersherum). Beim Gemeinnützigkeitsrecht ist aber viel schwarz, also geeinigt. Dass dies dann so im Koalitionsvertrag landet, ist damit nicht gesagt. Die „Verhandlungsgruppe“ aus 19 Parteipolitiker:innen kann noch ganz eigene Akzente setzen. Und selbst großartige Formulierungen im Koalitionsvertrag führen nicht unbedingt dazu, dass etwa besser wird – so die Erfahrung aus der Ampel-Koalition.
Wir hatten zu Beginn der Verhandlungen bereits kritisiert, dass mit dem Recht zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammenhängende Themen auf mindestens sechs Arbeitsgruppen verteilt sind. Wir hätten uns gewünscht, dass alle demokratiepolitischen Themen in einer Gruppe gebündelt werden. Eine der 17 Arbeitsgruppen trägt zwar „Demokratie“ im Namen, aber hat sich offenbar gar nicht mit Demokratiepolitik beschäftigt, sondern – auch wichtig – mit Fördermitteln für Demokratiebildung. Die thematische Übersicht unten zeigt, wie verteilt Gemeinnützigkeit, Ehrenamt und ähnliche Themen besprochen wurden – aber oft mit ähnlichen Zielen.
Die Generalsekretäre der drei Parteien hatten angekündigt, die 17 Ergebnispapiere nebeneinander zu legen. Das haben wir auch getan. Und wir hoffen, dass auch die Generalsekretäre merken, dass es Querschnittsthemen wie Gemeinnützigkeitsrecht gibt, die ein eigenes Forum wert sind. Noch ist es nicht zu spät, dass die kommende Regierungskoalition sich dafür auf einen Bundestags-Ausschuss für Demokratie- und Engagementpolitik einigt, der eigene Zuständigkeiten unter anderem für Gemeinnützigkeitsrecht, Wahlrecht, Parteienfinanzierung, Lobbyregister und mehr hat.
Inhaltsverzeichnis
Gemeinnützigkeitsrecht
„Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird modernisiert. Das Gemeinnützigkeitsrecht wird vereinfacht.“
AG 16: Haushalt, Steuern, Finanzen
„Wir … vereinfachen das Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrecht“
AG 10: Kommunen, Sport und Ehrenamt, Sport
„Das ehrenamtliche Engagement, z.B. Brauchtum, Amateurkultur und -musik, werden wir gezielt stärken.“
AG 14: Kultur und Medien
Das sind eher allgemeine Aussagen. Aus denen folgt jedoch auf jeden Fall, dass sich die neue Koalition diesem Rechtsbereich widmen wird – idealerweise nicht erst wieder gegen Ende der Legislaturperiode, sondern sehr schnell in einem guten und offenen Format mit Impulsen von Expert:innen und Praktiker:innen aus der Vielfalt der Zivilgesellschaft. Damit das so kommt, ist viel Arbeit nötig!
Schutz von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – mit der Zivilgesellschaft?
„Es ist die gesamtstaatliche und gesellschaftliche Verantwortung, jedweder Destabilisierung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenzuwirken.“
AG 1: Innen, Recht, Migration und Integration
„Wir unterstreichen die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen [für Wehrhaftigkeit Demokratie], engagierter Vereine und zivilgesellschaftlicher Akteure als zentrale Säulen unserer Gesellschaft.“
AG 7: Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie
„Die Universalität, Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte bilden das Fundament der regelbasierten internationalen Weltordnung. Allen Versuchen global Freiheits- und Menschenrechte aufzuweichen, Menschenrechtsverteidiger und Zivilgesellschaft einzuschränken, treten wir entschlossen durch die Nutzung unserer Instrumente entgegen.“
„Für die Wahrung und Verteidigung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind wirksame nationale, wie das Deutsche Institut für Menschenrechte, und internationale Institutionen und Gerichtsbarkeiten unerlässlich.“
AG 12: Verteidigung, Außen, Entwicklung, Menschenrechte
(Zu „global“ gehört freilich auch dieses Land – das wird in dem Papier der AG nicht immer deutlich.)
„Eine lebendige Zivilgesellschaft spielt bei der Förderung der Menschenrechte, der Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der freien Meinungsbildung in Europa eine entscheidende Rolle. Deshalb muss sie gestärkt werden.“
AG 13: Europa
Schöne Worte, aber:
Keine Einigung zu politischen Mitteln
Dieser SPD-Vorschlag ist als strittig markiert, also Widerspruch von CDU/CSU: „Wir stellen gesetzlich klar, dass gemeinnützige Organisationen ihre anerkannten Satzungszwecke auch durch eine Beeinflussung der politischen Meinungsbildung verfolgen können. Gelegentliche Äußerungen zu tagespolitischen Ereignissen sind für die Gemeinnützigkeit unschädlich.“
AG 10: Kommunen, Sport und Ehrenamt, Sport
Doch zunächst gilt weiter die Engagementstrategie der Bundesregierung, in der unter anderem steht:
„Die Bundesregierung wird das Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofs entgegenzuwirken. Hierzu werden auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke konkretisiert und gegebenenfalls ergänzt. Es wird angestrebt, gesetzlich klarzustellen, dass eine gemeinnützige Organisation auch gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.“
Dieses Ziel gilt für die Regierung (nicht das Parlament), bis die Regierung eine neue Strategie beschließt.
Siehe auch unsere Forderungen und Formulierungsvorschläge zu politischen Mitteln.
Zuständigkeiten in Regierung und Bundestag
Aus nicht nur unserer Sicht braucht es in Parlament und Regierung klare Ansprechpunkte für die Zivilgesellschaft und deren Freiraum. CDU/CSU haben dazu eine Forderung, die aber den Begriff der Zivilgesellschaft verengt:
„Wir ernennen einen Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.“ (Strittig gestellt von der SPD)
AG 10: Kommunen, Sport und Ehrenamt, Sport
Eine Möglichkeit zusätzlich zu einem Bundestags-Ausschuss für Demokratie- und Engagementpolitik wäre eine Enquete-Kommission. Mindestens eine (andere) Enquete-Kommission wird vorgeschlagen:
„Daher schlagen wir die Einsetzung einer Enquete-Kommission ‚Demokratiebewusstsein durch Erinnerung an Diktatur und Unrecht‘ vor.“
AG 14: Kultur und Medien
Neue gemeinnützige Zwecke?
Alle Koalitionsverträge wieder gibt es konkrete und unkonkrete Vereinbarungen und Ziele – einige davon müffeln schon, so alt sind sie:
„Wir erkennen die Gemeinnützigkeit des eSports an.“
AG 10: Kommunen, Sport und Ehrenamt, Sport
„Im Sinne der flächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten schaffen wir mit Blick auf die Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit.“
AG 14: Kultur und Medien
„die Wohngemeinnützigkeit wollen wir mit Investitionszuschüssen ergänzen.“
AG 4: Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen
„Wohngemeinnützige Zwecke“ wurden 2024 als einziger neuer gemeinnütziger Zweck eingeführt – mehr Infos dazu, was das nicht bringt, hier.
Was fehlt: Die Förderung von Grund- und Menschenrechten, der Rechtsstaatlichkeit, des Friedens und weitere Themen. Aber hier stecken Chancen drin:
„Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird modernisiert.“
AG 16: Haushalt, Steuern, Finanzen
Demokratiepolitisch gibt es aus den Arbeitsgruppen Vorschläge zu Änderungen des Grundgesetzes:
„Institutionell stärken wir den Sport, indem wir ihn als Staatsziel ins GG aufnehmen.“ (Will SPD, CDU/CSU nicht)
AG 10: Kommunen, Sport und Ehrenamt, Sport
„Wir wollen den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung gegen die sexuelle Orientierung [und geschlechtliche Identität] ergänzen und Kinderrechte im Grundgesetz verankern.“ (Will SPD, CDU/CSU nicht)
AG 1: Innen, Recht, Migration und Integration
Etwa zu Kinderrechten bräuchte es auch einen passenden gemeinnützigen Zweck – oder eben generell einen Zweck zur Förderung der Durchsetzung der Grundrechte.
Bürokratieentlastung
Die AG Finanzen will Freigrenzen im Gemeinnützigkeitsrecht harmonisieren, kleine Vereine von der Sphären-Trennung ausnehmen und mittelgroße Vereine von der zeitnahen Mittelverwendung. Genau dazu hatten wir im Dezember 2024 einen Impuls anlässlich eines CDU/CSU-Antrags gegeben, der sich hier wiederzufinden scheint. Eine vor neun Monaten geplante komplette Streichung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung hätte vielleicht ein paar Vereine, aber vor allem die Finanzverwaltung entlastet – und hätte zugleich einen Glaubwürdigkeitsschaden für gemeinnützige Organisationen produzieren können.
„Wir werden die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro erhöhen.“
„Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro nehmen wir vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung aus.“
„Erzielen gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 Euro Einnahmen im Jahr, muss keine Sphärenaufteilung mehr erfolgen, ob diese Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen.“
AG 16: Haushalt, Steuern, Finanzen
„Wir erhöhen ebenso die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäfts- und Zweckbetrieb.“
AG 10: Kommunen, Sport und Ehrenamt, Sport
Außerdem:
„Wir unterstützen das Vorhaben, eine Rechtsform ‚Europäischer grenzüberschreitender Verein‘ einzuführen, um in Zukunft die Gründung von Vereinen nach weitgehend einheitlichen Rechtsprinzipien zu ermöglichen.“
AG 13: Europa
Keine neuen Transparenz-Vorschriften
Wer die 551 Fragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gelesen hat, könnte erwarten, dass die Union gesetzliche Regeln durchsetzen wollte, demnach zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Finanzierung offenlegen müssen oder wer aus dem Vorstand welcher Partei angehört. Davon ist nichts in den Papieren zu finden.
Tatsächliche steuerliche Vorteile
Dann und wann wird geschrieben, der Status der Gemeinnützigkeit biete steuerliche Vorteile für die Organisationen. Das ist fast falsch. Steuervorteile haben einige Spender:innen. Bei Zweckbetrieben kann es Vorteile geben – die meisten Vereine haben keinen Zweckbetrieb. Was tatsächlich Steuergeld kostet, sind die Ehrenamts- und Übungsleiter:innen-Pauschale. Natürlich wollen die drei Parteien diese erhöhen.
.„Wir werden die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro anheben.“
AG 16: Haushalt, Steuern, Finanzen
„Daher schaffen wir einen ‚Zukunftspakt Ehrenamt‘. In diesem werden wir die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale zu einer ‚Gemeinwohlpauschale‘ zusammenführen und erhöhen.“
AG 10: Kommunen, Sport und Ehrenamt, Sport
Eine Warnung dazu hatten wir bereits in unsere Stellungnahme zum Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) geschrieben.
Haftungsentlastung
„Wir … verbessern das Haftungsprivileg.“
AG 10: Kommunen, Sport und Ehrenamt, Sport
Dies meint (vermutlich): Änderungen im Vereinsrecht zur Haftung von Vorständen, vor allem durch die „Business Judgement Rule“. Damit würden die Beschlüsse von Vorständen nicht mehr nach den tatsächlichen Folgen beurteilt, sondern danach, ob sie zum Zeitpunkt des Beschlusses gut begründet waren – auch, wenn sich später Umstände so geändert haben, dass der Beschluss im Nachhinein ungünstig ist.
Fördermittelpolitik
„Wir sind überzeugt, dass wir verstärkt in die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie investieren müssen.“
AG 7: Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie
„Die Unterstützung von Projekten zur demokratischen Teilhabe durch das Bundesprogramm ‚Demokratie leben‘ setzen wir fort. Wir werden eine unabhängige Prüfung dieses Programms in Bezug auf Zielerreichung und Wirkung veranlassen.“
AG 7: Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie
„Wir siedeln das Bundesprogramm ‚Demokratie leben‘ im BMI an.“ (CDU/CSU-Position, keine Zustimmung SPD)
AG 1: Innen, Recht, Migration und Integration
(Siehe dazu auch das Fünf-Punkte Papier, das wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen Amadeu-Antonio-Stiftung, Campact und Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlicht haben.)
„Dazu gehört der weitere Ausbau der erfolgreichen Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Wir werden den Schutz von Ehrenamtlichen verbessern.“
AG 10: Kommunen, Sport und Ehrenamt, Sport
Freiwilligendienste
„Für den Freiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr werden wir mehr Stellen und mehr Finanzmittel für ein höheres Taschengeld zur Verfügung stellen.“
AG 10: Kommunen, Sport und Ehrenamt, Sport
„Wir stärken die Freiwilligendienste, stellen die überjährige Finanzierung sicher und bauen die Strukturen und Plätze sukzessive aus. … Wir wollen es Jugendlichen ermöglichen, sich unabhängig vom Geldbeutel der Eltern für einen Freiwilligendienst zu entscheiden.“
AG 7: Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie
Dafür schätzt die AG jährliche Kosten von 50 Millionen Euro. Neue gemeinnützige Zwecke dagegen kosten quasi nichts.
Schutz und Kontrolle von zivilgesellschaftlichem Engagement
„Wir setzen die SLAPP-Richtlinie zeitnah um, um zu verhindern, dass unser Rechtsstaat und unsere Justiz zur Einschüchterung, z.B. von Journalisten sowie zivilgesellschaftlich Engagierten, missbraucht werden.“
AG 1: Innen, Recht, Migration und Integration
„Wir stärken und schützen ehrenamtliches Engagement. Gerade in herausfordernden Zeiten gilt dies für die Blaulichtfamilie sowie die Vereine und Verbände, die unsere Zivilgesellschaft zusammenhalten.“
AG 10: Kommunen, Sport und Ehrenamt, Sport
„Wir verschärfen den strafrechtlichen Schutz von Einsatz- und Rettungskräften, Polizisten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe und prüfen einen erweiterten Schutz für Kommunalpolitiker sowie für das Allgemeinwohl Tätige.“
AG 1: Innen, Recht, Migration und Integration
„Für das Allgemeinwohl Tätige“ ist ein neuer Begriff. Zu diesem strafrechtlichen Schutz gab es bereits gesetzgeberische Vorstöße, mit verschiedenen Begriffen. – ein neuer Begriff!
Soweit, so gut. Aber dann taucht auch so ein Vorhaben auf:
„Wir führen eine Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung dieser Vereine und Verbände ein und überwachen diese.“
AG 1: Innen, Recht, Migration und Integration
„Diese Vereine“ meint: „Vereinen und Verbänden, die von ausländischen Regierungen oder mit ihnen verbundenen Organisationen finanziert oder gesteuert werden.“ Das klingt zunächst vernünftig, um Einflussnahme von autoritär-invasiven Regimes wie Russland offenzulegen. Aber: Wie soll ein solcher Einfluss festgestellt werden? Dazu müssten faktisch alle (anderen) Vereine beweisen, dass sie nicht unter solchem Einfluss stehen. Genau in die Richtung führten bereits die 551 Fragen von CDU/CSU…
Schlechte Nachrichten zum Civic Space
Bereits dieser Kontrollwunsch zeigt, dass eine Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts nicht einhergehen muss mit einer Koalitions-Strategie, den Freiraum zivilgesellschaftlichen Handelns (Civic Space) zu sichern und zu weiten – den schönen Worten zu Demokratie folgend. Ein ermöglichendes Gemeinnützigkeitsrecht gehört zu diesem Civic Space ebenso wie ungehinderte Versammlungsfreiheit, rechtsstaatliche Prinzipien in vielen Verfahren und auch Fördermittel, damit viele zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Aufgaben überhaupt wahrnehmen können. An vielen anderen Stellen schlagen die Koalitions-Arbeitsgruppen massive Beschränkungen vor, etwa bei Klagerechten von Umweltverbänden, im Polizeirecht, bei der Finanzierung von Entwicklungszusammenarbeit und Konfliktvorsorge oder in der Grenzpolitik. Dies sind alles nicht Themen unserer Allianz. Entsprechende Fachorganisationen berichten dazu.
Weitere Veröffentlichungen zur Bundestagswahl 2025 und den Verhandlungen
- Fünf Punkte um Demokratie zu schützen, Zivilgesellschaft zu stärken (20. März 2025)
- Antwort der Bundesregierung zu 551 Fragen von CDU/CSU (20. März 2025)
- 551 Fragen: Statement zur Antwort der Bundesregierung – Aufforderung an CDU/CSU (12. März 2025)
- Sondierungspapier: Lücke bei Demokratiepolitik in Koalitionsverhandlungen schließen (10. März 2025)
- „Ich wundere mich über diese Frage“: Lesetipps zu 551 Fragen von CDU/CSU (5. März 2025)
- AG Demokratiepolitik für Koalitionsverhandlung (26. Februar 2025)
- Kritik an Politik muss keine Parteipolitik sein (13. Februar 2025)
- Wahlprogramme 2025 in einem Bild zum Teilen (5. Februar 2025)
- Gemeinnützigkeits-Themen in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025 (13. Januar 2025)
- Bundestag verzichtet auf Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (19. Dezember 2024)
Was Sie tun können
- Mit Menschen aus den Verhandlungspartnerinnen CDU, SPD und CSU sprechen. Zeigen Sie unsere Forderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht.
- Wenn Sie wollen, dass eine nächste Bundesregierung das Gemeinnützigkeitsrecht tatsächlich modernisiert, unterschreiben Sie unsere Forderungen!
- Sind Sie in einem Verein, einer Stiftung aktiv, die sich demokratiepolitisch engagiert? Ihre Organisation kann unserer Allianz beitreten, um damit zu der Arbeit beizutragen!
- Hinter der Beobachtung des politischen Prozesses über Jahre steckt permanente Arbeit. Wenn Sie die Arbeit der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ unterstützen wollen, spenden Sie hier!
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