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Das Ende der Ampel: Ist Gemeinnützigkeit am Ende egal?

Was bedeutet der Bruch der Regierungs-Koalition mit der Entlassung des Bundesfinanzministers am Abend des 6. November 2024 für die Arbeit unserer Allianz und die Gesetzgebung zum Gemeinnützigkeitsrecht, auch darüber hinaus für zivilgesellschaftliche Arbeit? Vieles ist noch unklar.

Eines ist klar: Nicht nur die Parteien, auch wir müssen uns neben der laufenden Arbeit damit beschäftigen, dass möglichst viele Parteien sinnvolle Ziele zum Gemeinnützigkeitsrecht in ihre Wahlprogramme schreiben. Wir freuen uns über jede auch finanzielle Unterstützung für diese Kraftanstrengung.

Das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) mit ein bisschen Gemeinnützigkeit gehört zu den Gesetzen, die Bundeskanzler Scholz noch vor Weihnachten durch den Bundestag bringen will, wie er vorhin in seinem Statement sagte. Denn in dem Gesetz geht es auch (und vor allem) um die Erhöhung des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge sowie des Kindergelds für die Jahre 2025 und ab 2026 zur Freistellung des Existenzminimums und auch um die so genannte „kalte Progression“, also Anpassungen im Steuertarif.

Eigentlich sollte das Gesetz bereits Mitte Oktober durch sein. Es wurde verschoben und wurde Teil des Ampelstreits. Zuletzt hatte das Bundesfinanzministerium diese Woche verlauten lassen, dass dieses Gesetz zusammen mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung am 22. November im Bundesrat behandelt werden solle – offenbar ein Deal. Demnach hätte das Gesetz spätestens am 15. November im Bundestag beschlossen werden müssen.

Ob es für das Gesetz eine Mehrheit gibt; oder vielleicht nur eine Mehrheit, wenn es verschlankt wird und die „Modernisierung der Gemeinnützigkeit“ raus fliegt; was von den offenen Punkten noch im Gesetz verändert wird oder nicht – das ist ungewiss.

Es ist bitter zu schreiben: Wenn das Gesetz nicht oder ohne Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht beschlossen wird, macht das keinen großen Unterschied. Der Fortschritt durch das Gesetz im Unterschied zum Status quo wäre gering, falls nicht noch deutlich mehr zwischen den Parteien vereinbart wird. Dem Vernehmen nach war hier vor allem die FDP der Bremser. Die Position wird die FDP nicht aufgeben und CDU/CSU haben sich in den vergangenen Jahren ähnlich verhalten.

Das ist die Wahrheit der Situation: Es gibt keine parlamentarische Mehrheit, seit zehn Jahren nicht, die den Schutz der Zivilgesellschaft und deren Rolle zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hier in diesem Land ernst nimmt. Dabei ist in den vergangenen Jahren die Notwendigkeit dafür immer deutlicher geworden. Das haben immer mehr Fachleute und Verbände gesehen, kleine Vereine gespürt. Mit dem Ende der Ampel-Koalition schließt sich eventuell das Fenster für mehr Sicherheit und wir müssen eher umschalten auf die Verteidigung der Möglichkeiten, die wir haben. Attacken auf die Zivilgesellschaft als Institution, vor allem auf ihre Funktion als Wächterin und Themenanwältin, sind bei autoritären Demokratie-Feind:innen stets eines der ersten Instrumente.

Mit Blick auf mögliche nächste Wahlergebnisse und Konstellationen (auch in den Bundesländern und Kommunen) ändert sich auch die Aufgabe einzelner Vereine und Stiftungen – von der Forderung nach Verbesserung hin zum Schutz von Grundrechten und verletzlichen Gruppen. Hin dazu, Schutzräume oder einfach eine wärmende Gemeinschaft zu bilden. Eine Lehre aus sozialen Bewegungen ist, dass Fortschritt wie Schutz am ehesten gelingen, wenn frühzeitig stärkende Allianzen und thematische Akteur:innen vorhanden sind, bevor ein Ereignis geschieht. Mehr Zusammen stiften könnte jetzt eine Aufgabe sein.

Eine solche Allianz sind wir. Ihr Beitrag über eigenes Engagement hinaus kann eine Spende für solche Organisationen sein, auch für uns.

Es ist nicht unsere Aufgabe, Stilnoten für Regierungs-Statements zu vergeben oder uns auf eine Seite im Parteien-Streit zu schlagen. Unsere Allianz ist nicht Freundin oder Gegnerin einer Seite oder Partei. Wir müssen jedoch leider konstatieren, dass die Parteien sehr verschieden ansprechbar für unsere Sorgen und Forderungen sind, dass Türen bei der FDP für uns verschlossen blieben. An fehlender Ansprache durch uns lag das nicht.

Bundeskanzler Scholz hat in seinem Statement seinem Ex-Finanzminister Christian Lindner vorgeworfen, nicht für das Allgemeinwohl, sondern für seine Partei und für Klientel-Interessen gearbeitet zu haben. Minister:innen und Abgeordnete sind dem Wohl des Landes verpflichtet – Parteien nicht, anders als gemeinnützige Organisationen. Die selbstlose Förderung der Allgemeinheit ist der Kern des Gemeinnützigkeitsrechts. Von Parteien wird das nicht verlangt. Eine Partei nur im Interesse ihrer Mitglieder oder einer kleinen Gruppe ist erlaubt. Dies ist keine Bewertung, sondern die Feststellung eines systemischen Unterschieds.

Ich rate auch anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, sich im Streit von Parteien um Anteile an Wahlstimmen nicht auf eine Seite zu schlagen. Es geht nicht um Neutralität, sondern darum, überparteilich zu sein. Kritik oder Lob einer Partei oder Fraktion schließt das nicht aus. Sie sollte am Zweck und den Zielen der Organisation orientiert sein.

Hier sehen wir Anwendungsbeispiele von zwei Aspekten, an denen wir in den vergangenen Monaten mit der Ampel diskutiert haben:

  • Eine vereinzelte Stellungnahme zu aktuellen Ereignissen ist auch ohne Gesetzesänderung durch den Anwendungserlass eindeutig erlaubt und meines Erachtens sowieso von den Grundrechten gedeckt: Ob Sport- oder Umweltverein, er kann sich erschrocken oder besorgt oder wie auch immer zu dieser Regierungskrise äußern.
  • Für eine Bewertung der politischen Arbeit entlang des eigenen Zwecks gibt es aus unserer Sicht keine gesetzliche oder verfassungsrechtliche Grenze, so lange dies nicht auf die Förderung einer Partei gerichtet ist. Diese politischen Mittel sind eher eine Notwendigkeit. Die Finanzverwaltung sieht das anders. Das Risiko einzugehen, ist ein Engagement für die Demokratie oder selbstlose Anliegen jedoch oft wert.

Ihre Spende hilft uns auf dem Weg und wärmt. Sie können Ihre Spende auf unser Konto überweisen: DE29 4306 0967 2060 8072 00 bei der GLS-Bank (BIC GENODEM1GLS), Kontoinhaberin: Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung e.V. (Unsere Allianz ist als gemeinnützig anerkannt. Bis zu einer Spende von 300 Euro reicht der Einzahlungsbeleg als Nachweis für Ihre Steuererklärung.)

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Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. ist vom Finanzamt Lübeck als gemeinnützig anerkannt, Spenden sind daher steuerbegünstigt. Bis zu einem Betrag von 300 Euro reichen der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Dennoch stellen wir auf Wunsch gerne eine Spendenbescheinigung aus.

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