Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
Liberale Demokratie braucht eigensinnige und einmischende Zivilgesellschaft statt Beschränkungen
Zum gestrigen Beschluss (Samstag, 8.12.2018) des CDU-Parteitags, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) zu überprüfen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:
„Die CDU ist herzlich eingeladen, mit uns und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen über nötige Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts zu diskutieren. Doch populistische Stimmungsmache gegen einzelne, politisch missliebige Vereine sind dieser Partei nicht würdig.
Das Gemeinnützigkeitsrecht ist mehr als Steuerrecht. Es ist das prägende Recht für die organisierte Zivilgesellschaft.
Eine von vielen wichtigen Funktionen dieser Organisationen ist politische Einmischung. Dazu gehören die Anwaltschaft für Werte wie Umweltschutz oder für Minderheiten, dazu gehört eine Wächterfunktion gegenüber Staat und Parteien.
Eine liberale Demokratie lebt von einer eigensinnigen, sich einmischenden Zivilgesellschaft. Diesen Freiraum zu beschränken, beschädigt die Demokratie.
Das Gemeinnützigkeits-Recht systematisch zu verbessern, ist nötig. Über Transparenz-Regeln muss gesprochen werden und noch mehr über fehlende gemeinnützige Zwecke.
Doch Stimmung gegen eine einzelne Organisation zu machen, die missliebig ist, und dabei gleichzeitig dem zuständigen Finanzamt schlechte Arbeit zu unterstellen, ist für die Regierungspartei eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig. Wer über Regeln für gemeinnützige Organisationen diskutieren will, sollte sich auf das geltende Recht beziehen und nicht auf kursierende Unterstellungen.“
Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 80 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.
Hintergrund zum CDU-Beschluss
Der CDU-Parteitag hat Antrag C113 in der Fassung der Antragskommission beschlossen: „Die CDU Deutschlands fordert zu prüfen, ob die ‚Deutsche Umwelthilfe‘ noch die Kriterien für die Gemeinnützigkeit erfüllt.“
Weiteren Beschlüsse fordern u.a., der Deutschen Umwelthilfe (DUH) das Verbandsklagerecht zu entziehen und ihr Staatszuschüsse zu verwehren. (https://www.cdu.de/artikel/antraege-und-beschluesse)
In der Diskussion wird kritisiert, dass die DUH und andere Vereine ihre Einnahmen nicht detailliert offenlegen. Tatsächlich fordert das Gemeinnützigkeitsrecht keine öffentliche Transparenz. Einen Antrag, das Gemeinnützigkeitsrecht um Transparenz-Regeln zu ergänzen, hat der Parteitag nicht beraten. Beschlossen hat er dafür, Vereine von bürokratischen Belastungen etwa durch Datenschutz zu entlasten: „das Engagement in Vereinen und wohltätigen Organisationen müssen von vielen Regelungen der DSGVO ausgenommen werden.“
Mit den Leitfragen zum Grundsatzprogramm möchte die CDU unter anderem klären,
- „Wie begeistern wir Menschen, für das Gemeinwohl einzutreten?“ (8.7)
- „Wie können wir weltweit wirkungsvoller für den Schutz von Demokratie und Menschenrechten eintreten?“ (12.11)
- „Welche Verantwortung tragen Unternehmen, Gewerkschaften, Verbände, Institutionen und Interessengruppen für den Zusammenhalt?“ (8.2)
Zuerst hatte die AfD in Baden-Württemberg verlangt, der DUH die Gemeinnützigkeit zu entziehen.
Weitere Stellungnahmen
Bereits vor dem Parteitag hatten mehrere Zusammenschlüsse zivilgesellschaftlicher Organisationen die CDU aufgefordert, dem Antrag aus Nordwürttemberg nicht zuzustimmen:
- Deutscher Naturschutzring (DNR): https://www.dnr.de/positionen/demokratie-lebt-von-der-staerke-ihrer-zivilgesellschaft/
- Verband Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe (Venro): https://venro.org/presse/detail/zivilgesellschaft-muss-unbequem-sein-duerfen/
- Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/vereine-brauchen-rechtssicherheit-statt-drohungen/
Fakten zu Gemeinnützigkeit
Das Recht der Gemeinnützigkeit ist Teil des Steuerrechts, prägt aber den gesamten Sektor zivilgesellschaftlicher Funktionen. Der Status der Gemeinnützigkeit ist nicht nur Voraussetzung dafür, das Spenderinnen und Spender ihre Zuwendungen steuerlich geltend machen können, sondern auch für viele Fördermittel, für die Zusammenarbeit mit Dritten und für indirekte Vorteile.
Das Gemeinnützigkeitsrecht verlangt keine Transparenz. Der Status der Gemeinnützigkeit fällt sogar unter das Steuergeheimnis. Viele gemeinnützige Organisationen geben freiwillig umfassend Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Ein Standard dafür ist die „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“.
Ob die Organisationen die Voraussetzungen erfüllen, prüft das örtliche Finanzamt in zwei Schritten. Es stellt zunächst fest, ob die Satzung den Vorgaben entspricht. Und dann prüft es meistens alle drei Jahre, manchmal auch jährlich rückwirkend, ob die so genannte „tatsächliche Geschäftsführung“ der Satzung und den gesetzlichen Regeln entspricht.
Zentrale Regeln der Gemeinnützigkeit sind:
- Gemeinnützige Organisationen müssen in Paragraph 52 der Abgabenordnung genannte Zwecke verfolgen – dort steht zum Beispiel Umweltschutz. Sie dürfen nur den Zweck verfolgen, der in ihrer Satzung steht. In der Wahl der Mittel sind sie weitgehend frei. Einflussnahme auf die politische Willensbildung zur Verfolgung des Zwecks ist möglich.
- Gemeinnützige Organisationen müssen selbstlos handeln, also nicht zum wirtschaftlichen Vorteil ihrer Mitglieder oder Spender. Erlaubt sind wirtschaftliche Betätigungen, um Einnahmen zu erzielen oder um damit den gemeinnützigen Zweck zu verfolgen.
- Gemeinnützige Organisationen dürfen nur begrenzt Rücklagen bilden.
- Gemeinnützige Organisationen dürfen keine Parteien unterstützen. Anders als gemeinnützige Organisationen müssen Parteien nicht selbstlos sein. Sie sind an keinen spezifischen Zweck gebunden und können unbegrenzt Rücklagen bilden. Für sie gelten schwache Regeln öffentlicher Transparenz über Mittelherkunft und Ausgaben. So müssen etwa Spenden ab 50.000 Euro der Bundestagsverwaltung gemeldet werden.
Gemeinnützige Organisationen finanzieren sich auf vielfältige Art. Der Großteil der Organisationen hat kaum Umsätze, etwa örtliche Vereine. Größere Organisationen finanzieren sich u.a. durch Spenden von Privatpersonen, durch Firmenspenden, durch eigene wirtschaftliche Aktivitäten, durch öffentliche Fördermittel (meist projektbezogen) oder durch Förderungen anderer gemeinnütziger Organisationen (auch meist projektbezogen).