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Gemeinnützige sind selbstlos, ihre Empörung ist nicht zweckfrei

Bereits um den Jahreswechsel 2015/2016 berichteten mehrere Medien über Campact und die Forderung eines CDU-Bundestagsabgeordneten. Der hatte verlangt, die Gemeinnützigkeit von Campact zu prüfen, da der Verein Politik betreibe Der CDU-Politiker verwendete dafür bereits im Laufe des Jahres 2015 den Begriff „Empörungsindustrie“. Damit zielte er auf gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen, die gegen das geplante Freihandelsabkommen TTIP Stellung bezogen hatten.

Der Begriff „Empörungsindustrie“ ist perfide, denn er stellt eine der Säulen der Gemeinnützigkeit in Frage. Gemeinnützig ist, wer selbstlos das Wohl der Allgemeinheit fördert – das ist ein entscheidender Unterschied zu Industrie-Lobbyisten, die im Interesse ihrer Auftraggeber oder der eigenen Firma handeln. Genau dies ist bei gemeinnützigen Organisationen nicht der Fall.

Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ setzt sich ein für ein klareres Gemeinnützigkeitsrecht, in dem solche Angriffe über Bande schneller ausgehebelt werden können. In vielen Berichten wurden daher auch unsere Forderungen aufgegriffen.

Übrigens: Campact sieht die Sache zunächst entspannt, denn nicht ein CDU-Politiker, sondern das Finanzamt entscheidet über die Gemeinnützigkeit. Dort liegt seit kurzem die Steuererklärung samt Jahresbericht für die Jahre 2012 bis 2014.