Wer sich innerhalb der EU über Ländergrenzen hinweg engagieren möchte, findet bisher keine passende Rechtsform dafür. Dies möchte Sergey Lagodinsky, Mitglied des Europäischen Parlaments, ändern. Kommende Woche wird sein Bericht im Europäischen Parlament diskutiert, mit dem er einerseits die Einführung eines europäischen Vereinsstatuts empfiehlt (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über ein Statut für einen Europäischen Verein) und andererseits einen Entwurf für eine Mindeststandardrichtlinie (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über gemeinsame Mindeststandards für Organisationen ohne Erwerbszweck in der Europäischen Union).
Die in den Entwürfen enthaltenen Formulierungen zur Vereinbarkeit von politischen Aktivitäten und Gemeinnützigkeit beschränken sich auf folgende Abgrenzung zu politischen Parteien:
„…verfolgen ein gemeinnütziges Ziel, das dem Wohl der Gesellschaft oder eines Teils davon dient und somit dem Gemeinwohl förderlich ist, es sei denn, diese Tätigkeit ist systematisch und unmittelbar darauf ausgerichtet, die Strukturen einer bestimmten politischen Partei zu fördern…“
Die Liste der gemeinnützigen Zwecke umfasst ähnliche Themenbereiche wie die in der deutschen Abgabenordnung, enthält darüber hinaus aber unter anderem die folgenden Zwecke:
„… (iii) Förderung und Schutz der Grundrechte und der Werte der Union, einschließlich der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Beseitigung jeglicher Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung oder aus anderen Gründen;
(iv) soziale Gerechtigkeit, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung, einschließlich Verhinderung oder Linderung von Armut; …“
Auf der Schattenseite steht die Gefahr, durch die hier vorgenommene Abgrenzung zu politischen Parteien neue Unklarheiten zu schaffen: Wo fängt systematische und unmittelbare Unterstützung politischer Parteien an, wo endet sie? Wären damit sowohl Kritik an als auch Kampagnen gegen bestimmte politische Parteien mit einem gemeinnützigen Status vereinbar oder nicht?
Dennoch: Wird die Richtlinie vom Europäische Parlament angenommen, müsste sie in nationales Recht umgesetzt werden und könnte somit positive Impulse nach Berlin senden, enthält sie doch ein progressiveres Verständnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, als dies in der deutschen Abgabenordnung enthalten ist.
Der Bericht ist hier auf der Website des europäischen Parlaments abrufbar.