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Finanzamt Frankfurt entzieht Dona Carmen Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt Frankfurt hat der Prostituiertenberatungsstelle Doña Carmen rückwirkend ab 2011 die Gemeinnützigkeit aberkannt und verlangt, dass der Verein sein Vermögen abführt. Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“:

„Bund und Länder müssen das Gemeinnützigkeitsrecht ändern. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich selbstlos für die Allgemeinheit engagieren, können künftige Entscheidungen des Finanzamtes kaum vorhersagen und sind daher von Rechtsunsicherheit bedroht. Das Gesetz bildet heute nicht den gesellschaftlichen Konsens darüber ab, was gemeinnützig ist.

Das Finanzamt Frankfurt legt das Gemeinnützigkeitsrecht offenbar besonders scharf aus und scheut dabei keine Kehrtwende der eigenen Praxis. Die Arbeit von Dona Carmen wurde jahrelang als gemeinnützig anerkannt, ohne dass der Verein seine Tätigkeit geändert hätte. Dies zeigt erneut, dass das Gemeinnützigkeitsrecht den Finanzämtern zu große Spielräume lässt, die zu einer Rechtsunsicherheit gemeinnütziger Organisationen führen. Die Aberkennung als schärfste Konsequenz treibt gemeinnützige Organisationen in die Insolvenz.

Das Engagement für soziale Rechte muss ebenso gemeinnützig sein wie das Engagement zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen. Kritische Vereine dürfen nicht ausgebremst werden. Sie müssen selbstverständlich auch politisch handeln dürfen, um ihre gemeinnützigen Zwecke zu verfolgen.“

Das Finanzamt Frankfurt hatte bereits vor anderthalb Jahren dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt. Attac hatte dagegen Einspruch eingelegt. Das Finanzamt hat über den Einspruch noch nicht entschieden. Weitere Informationen dazu: www.attac.de/kampagnen/jetzt-erst-recht/worum-geht-es/

Informationen zu Dona Carmen: www.donacarmen.de

Presseberichte zur Mitteilung von Dona Carmen: