Mit einem breit angelegten Praxistest wurden im Juli 2017 gut 400 Finanzämter angeschrieben um herauszufinden, ob sie das Gemeinnützigkeitsrecht gleichmäßig anwenden können und ob das entsprechende Gesetz so eindeutig ist, wie das Bundesfinanzministerium behauptet. Gemeinnützige Organisationen und Steuerberater berichten schon lange, dass politisch aufgeladene Anliegen von Finanzämtern oft abgelehnt oder aber mit unpassenden Zwecken für gemeinnützig erklärt werden. Diese Erfahrungen bestätigt die Studie empirisch und weist nach, dass die Probleme keine Einzelfälle sind. Das ist bedenklich, da zivilgesellschaftliches Engagement Kern und Grundlage einer lebendigen Demokratie ist.