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Finanzgericht Hessen kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts zur Gemeinnützigkeit von Attac

  • Finanzgericht kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs
  • Engagement für Demokratie braucht Rechtssicherheit

Der vierte Senat des Hessischen Finanzgerichts hat heute die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit abgewiesen. Eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen und wahrscheinlich.

Genau ein Jahr zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das vorhergehende Urteil des Finanzgerichts aufgehoben, aber nicht abschließend über die Gemeinnützigkeit von Attac entschieden. Der BFH hatte dem Landesgericht enge Vorgaben zur Interpretation des Zwecks der politischen Bildung gemacht, aber nicht zu anderen Zwecken. Der Vorsitzende des hessischen Senats, Helmut Lotzgeselle, kritisierte das BFH-Urteil unter anderem als mit heißer Nadel gestrickt. Eine mögliche erneute Revision gebe dem Bundesgericht die Gelegenheit, sich den Fragen politischer Einmischung durch gemeinnützige Organisationen umfassend und fundiert zu widmen.

Zum Urteil erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 150 Vereinen und Stiftungen:

„Die Verhandlung hat gezeigt, wie schlecht begründet und lückenhaft das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) ist. Die Richter haben unsere Kritik am schlecht gemachten und nicht durchdachten BFH-Urteil bestätigt. Dennoch hat das schlechte Urteil eine zerstörerische Wirkung für zivilgesellschaftliches Engagement, es führt zu Unsicherheit und Selbstbeschränkung.

Trotz aller Kritik musste auch das Hessische Finanzgericht den Leitsätzen des Bundesgerichts folgen. Genauso geht es den Finanzbeamt*innen, die über die Gemeinnützigkeit von Vereinen und Stiftungen zu entscheiden haben.

Der Anschlag in Hanau hat gerade erst gezeigt, wie wichtig selbstloses Engagement für Demokratie und Menschenrechte, gegen Hass und Rassismus sind. Der Staat kann nicht jeden Anschlag verhindern. Und er kann die Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben nur bedingt schaffen. Diese Voraussetzungen entstehen in einer lebendigen Zivilgesellschaft. Dort beginnen auch politische Prozesse, die dann in Parlamenten enden. Für diesen demokratischen Prozess braucht es Rechtssicherheit. Die muss durch klare Gesetze geschaffen werden, nicht durch jahrelange Gerichtsverfahren.

Der Bundestag und die Finanzminister*innen dürfen sich nicht wieder wie vor einem Jahr einen schlanken Fuß machen und auf die nächste BFH-Entscheidung verweisen. Sie müssen klar und deutlich ins Gesetz schreiben, welches Engagement sie fördern wollen. Sonst beschädigen Sie das Engagement derjenigen, die unsere Demokratie verteidigen, frei von eigenen Interessen oder Machtansprüchen.“

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 150 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Attac gehört zu den Mitgliedern ebenso wie Amnesty International oder Transparency International.

Nachtrag: Das am 12.05.2020 zugestellte Urteil des Finanzgerichts zum nachlesen

Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

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