Während der Finanzministerkonferenz (FMK) am 22. und 24. Mai 2019 in Berlin wurde offenbar ausgiebig und kontrovers über Gemeinnützigkeit diskutiert. Das Treffen ist nicht öffentlich und Details kommen kaum durch die geschlossenen Türen. Aber verschiedene Erklärungen reflektieren die Stimmung. Bis Ende 2019 sollen Fragen der Rechtssicherheit und des politischen Engagements gemeinnütziger Organisationen geprüft werden, zu denen es noch keinen Konsens gab. Einzelne Minister*innen positionieren sich offensiv mit ihren weiter gehenden Forderungen. Die FAZ schreibt, CDU und CSU würden für Beschränkungen eintreten.
Eine von zwei abgestimmten Abschluss-Pressemitteilungen der Finanzministerkonferenz befasst sich mit „Verbesserungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht“. Aufhorchen lässt bereits die Komposition „steuerliches Gemeinnützigkeitsrecht“: Tatsächlich ist Gemeinnützigkeit eben mehr als Steuerrecht. Doch tatsächlich ist sie im Steuerrecht geregelt und die Finanzminister*innen können sich um ihre Zuständigkeit nicht drücken.
Offenbar im Konsens entschieden hat die Konferenz der Landesfinanzminister*innen diverse Entlastungen: Anhebung von Freibeträgen und Pauschalen (Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro, Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro, Körperschaftssteuer-Freibetrag für Wirtschaftsbetriebe von 35.000 Euro auf 45.000 Euro) sowie die Gemeinnützigkeit von Freifunk. Was „von allen Ländern getragen“ wird, soll „zügig gesetzlich geregelt werden“. Das ist vor allem eine Aufforderung ans Bundesfinanzministerium. Dessen Arbeitsentwurf von Gesetzesänderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht enthält diese Wünsche bereits und weitere Regelungen – aber keine zu zusätzlichen Zwecken oder Klarstellungen zu politischer Einmischung. Der Entwurf sieht aber ein Gemeinnützigkeitsregister vor und macht es erheblich leichter, Geld anzusammeln und an andere gemeinnützige Organisationen weiterzugeben.
In der gemeinsamen Pressemitteilung betonen die Landesministerien, „dass das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger ebenso vielfältig ist wie unsere Gesellschaft“. Noch geprüft und diskutiert werden sollen „weitere Vorschläge … zur Reform des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts“ – also Vorschläge, zu denen es noch keinen Konsens gibt. Dazu gehören offenbar weitere Zwecke: „Welche Zwecke steuerlich besonders gefördert werden sollen, muss deshalb bei Bedarf neu diskutiert, aktualisiert und an die gesellschaftliche Realität angepasst werden.“
FAZ: SPD und Grüne fordern mehr Freiheiten, Union Beschränkungen
Monika Heinold, Finanzministerin in Schleswig-Holstein, ergänzt die abgestimmte Erklärung um eine eigene. Darin bezieht sie sich ausdrücklich auf das Attac-Verfahren, fordert „Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen“ und erklärt zu den vereinbarten Prüfungen: „Unter anderem sollen Möglichkeiten zur Stärkung der Rechtslage zivilgesellschaftlicher Organisationen geprüft werden.“ Es brauche Klarheit, „ob und wie stark sich gemeinnützige Vereine und Organisationen politisch betätigen können“.
Einen weiteren gemeinnützigen Zweck wünscht sich Ministerin Doris Ahnen aus Rheinland-Pfalz: „Maßnahmen der Dorfverschönerung, den Ausbau von Wanderwegen oder auch die Errichtung von Aussichtsplattformen.“ Der sächsische Finanzminister Matthias Haß hat als Problem erkannt: „Wenn es einer dauerhaften Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater bedarf, um einen Verein zu betreiben, läuft aus meiner Sicht etwas grundlegend falsch.“
Das Bundesfinanzministerium zitiert seine parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht auf Twitter mit „Ich setzte mich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht ein, das den Bedürfnissen unserer Zivilgesellschaft gerecht wird“ und „Ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht muss mit der Zeit gehen“. Die FAZ interpretiert dies in einem kurzen Bericht am 25. Mai 2019 als Forderung nach einem modernen Gemeinnützigkeitsrecht. Die FAZ wertet die Diskussion der Finanzminister*innen als Reaktion auf das Attac-Urteil und bilanziert: „SPD und Grüne fordern mehr Freiheiten. … Die Union tritt eher für eine Beschränkung der Betätigungsfreiheit ein.“