Stand: 11.8.2021
Unsere Forderung: Bessere Förderung von Auslandstätigkeit
Zu streichen ist die Beschränkung in § 51, Absatz 2, dass eine Tätigkeit im Ausland nur dann gemeinnützig ist, wenn die geförderten Personen ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder wenn damit zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beigetragen wird.
Eine Übersicht all unserer Forderungen gibt es hier.
Inhaltsverzeichnis
Formulierungsvorschläge
Die Forderung der Allianz ist bereits ein Formulierungsvorschlag. Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) hat im August 2021 einen umfassenden Gesetzesentwurf („Gesetz zur Stärkung des demokratischen Engagements und einer lebendigen Zivilgesellschaft – Demokratiestärkungsgesetz – DemoStärkG“) vorgelegt (mehr dazu siehe hier; direkt zum Gesetzesentwurf hier), der ebenfalls die Streichung dieses Absatzes vorsieht.