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Forderung 6: Bessere Förderung von Auslandstätigkeit

Stand: 11.8.2021

Unsere Forderung: Bessere Förderung von Auslandstätigkeit

Zu streichen ist die Beschränkung in § 51, Absatz 2, dass eine Tätigkeit im Ausland nur dann gemeinnützig ist, wenn die geförderten Personen ihren Wohnsitz in Deutsch­land haben oder wenn damit zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Aus­land bei­getragen wird.

Eine Übersicht all unserer Forderungen gibt es hier.

Formulierungsvorschläge

Die Forderung der Allianz ist bereits ein Formulierungsvorschlag. Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) hat im August 2021 einen umfassenden Gesetzesentwurf („Gesetz zur Stärkung des demokratischen Engagements und einer lebendigen Zivilgesellschaft – Demokratiestärkungsgesetz – DemoStärkG“) vorgelegt (mehr dazu siehe hier; direkt zum Gesetzesentwurf hier), der ebenfalls die Streichung dieses Absatzes vorsieht.