Wo bleibt eigentlich der Gesetzesentwurf zum Gemeinnützigkeitsrecht, den Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigt hat und den die Konferenz der Landesfinanzminister fordert? Es gibt keinen Zeitplan und der geplante Austausch der Bundesländer zu politischen Mitteln im Gemeinnützigkeitsrecht ist anders als geplant noch nicht Ende 2019 abgeschlossen. Sachlich sind Finanzministerien und Steuerpolitiker*innen zuständig. Fachlich ist das zivilgesellschaftliche Engagement auf verschiedene Ressorts verteilt. Ein nur kleiner Unterausschuss beschäftigt sich engagiert mit der ganzen Breite der Engagementpolitik – und nun auch erneut mit dem zum Recht der Gemeinnützigkeit. Der Bundestags-Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ hat darum für Mittwoch, 29. Januar 2020, 17 Uhr, eine öffentliche Anhörung im Paul-Löbe-Haus in Berlin angesetzt.
Zuletzt hatte der Finanzausschuss am 13. Februar 2019 zu einer Anhörung zur Gemeinnützigkeit geladen. Damals ging es vordergründig um konkrete Anträge einzelner Fraktionen. In der kommenden Anhörung stehen keine Anträge und auch kein konkreter Gesetzesentwurf im Mittelpunkt, sondern allgemeine Fragen. Der Unterausschuss Engagement hatte bereits 2017 erkannt, dass das Gemeinnützigkeitsrecht fundamental für viele zivilgesellschaftliche Organisationen ist.
Einer der vier geladenen Sachverständigen ist Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Die weiteren Sachverständigen sind:
- Dr. Rupert Graf Strachwitz von der Maecenata Stiftung, die unter anderem zu zivilgesellschaftlichen Organisationen forscht
- Prof. Dr. Sebastian Unger, der an der Ruhr-Universität Bochum einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht besetzt und sich bereits mit möglichen verfassungsrechtlichen Grenzen politischer Betätigung durch gemeinnützige Organisationen befasst hat
- Thomas Eigenthaler, der als Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft sowohl Steuerrecht als auch die Sicht der Finanzbeamt*innen kennt
- Stephanie Frost, die das Sozialunternehmen Vostel volunteering gegründet hat und leitet.
Die Sachverständigen nehmen kurz zu aus ihrer Sicht wichtigen Fragen in der aktuellen Gemeinnützigkeits-Debatte Stellung und beantworten dann Fragen der Abgeordneten.
Die Anhörung beginnt um 17 Uhr im Raum 2.200 des Paul-Löbe-Hauses. Die Tagesordnung ist hier als PDF verfügbar. Der Ausschuss veröffentlicht nach den Sitzungen stets ausführliche Protokolle.