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Gemeinnützigkeit von cnetz: Anders gelagert als Attac

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeit des Vereins „cnetz“

Zu berichten, dass der CDU-nahe Verein „cnetz“ die Gemeinnützigkeit verliert, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 120 Vereinen und Stiftungen:

Die Probleme von cnetz zeigen Mängel im Gemeinnützigkeitsrecht, aber auch nötige Abgrenzungen. Die CDU hat sich bisher neuen gemeinnützigen Zwecken verweigert. Hoffentlich ist sie nun bereit, diese Diskussion zu führen.

Wenn sich Bürgerinnen und Bürger für Digitalisierung engagieren und nicht nur aufklären und bilden, sondern dazu Forderungen stellen, ist das offenbar nicht gemeinnützig. Das ist die ungute Logik des Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) im Fall Attac. Der BFH hatte erklärt, dass politische Mittel nur für einen konkret im Gesetz genannten gemeinnützigen Zweck erlaubt seien. Digitalisierung steht nicht als gemeinnütziger Zweck in der Abgabenordnung.

Die Satzung von cnetz nennt Zwecke wie ‚Bewusstsein für den durch das Internet stattfindenden gesellschaftlichen Wandel stärken‘ oder ‚ökonomische Bedeutung der Digitalisierung unserer Welt vermitteln‘. Für welche gesetzlichen Zwecke die Satzung bisher anerkannt war, geht aus der Website nicht hervor.

Die Allianz ‚Rechtssicherheit für politische Willensbildung‘ fordert neue Zwecke im Gemeinnützigkeitsrecht. Es fehlen unter anderem Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit – und vielleicht auch Digitalisierung. cnetz hat eventuell jedoch eine andere sinnvolle Grenze gerissen: Die Grenze zwischen gemeinnützigen Organisationen und politischen Parteien. Mit seiner Arbeit fördert cnetz eventuell die CDU. Die CDU Nordrhein-Westfalen führt cnetz auf ihrer Website bei ‚Parteinahe Organisationen‘, sie sich ‚für die Ziele der Union einsetzen‘.

Politische Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen dürfen keine Parteien fördern. Hier unterscheiden sich die Fälle cnetz und Attac. Attac wird vom Bundesfinanzhof attestiert, sich ähnlich wie eine Partei zu verhalten (obwohl Attac nicht zu Wahlen antritt). Die Förderung einer bestehenden Partei wurde Attac nicht vorgeworfen.“

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 120 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.