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Gesetzesänderung weiterhin nötig

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zu Klarstellungen im Anwendungserlass

  • Geänderter Anwendungserlass erleichtert viele Vereine
  • Weiter Unklarheit bei politischen Mitteln
  • Ampel-Koalition hat Gesetzesänderung versprochen

Das Bundesfinanzministerium hat am gestrigen Donnerstag neue Richtlinien zum Gemeinnützigkeitsrecht veröffentlicht, die unter anderem politische Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen besser beschreiben. Den Änderungen gingen über Jahre dauernde Diskussionen zwischen den Finanzministerien von Bund und Ländern voraus. Zur Änderung des Anwendungserlasses erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

„Mit dem geänderten Anwendungserlass wird vielen gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen eine große Last von den Schultern genommen. Ein Sportverein kann endlich auf aktuelle Ereignisse wie einen antisemitischen Anschlag reagieren, ohne Angst um seine Gemeinnützigkeit zu haben. Gut ist auch, dass klargestellt wird, dass ein Verein seinen gemeinnützigen Zweck mit politischen Mitteln verfolgen darf, ohne dass ihn dies zu einem ‚politischen Verein‘ macht.

Leider sind die Details zu politischen Tätigkeiten für gemeinnützige Zwecke unklar. Es werden sogar neue unklare Begriffe wie ‚parteipolitisch neutral‘ eingeführt. Einige der neuen Richtlinien ergeben sich weder aus dem Gesetz noch sind sie von einheitlicher Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gedeckt.

Das ist bedauerlich und zeigt, dass gesetzliche Klarstellungen weiter nötig sind. Der Gesetzgeber muss klar erklären, was sein Wille ist. Das hat die Ampel-Koalition auf Bundesebene auch vereinbart. Diese Gesetzesänderung muss zügig angegangen werden, um das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu schützen.“

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht in seiner Arbeit beschränkt. Fast 200 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem Amnesty International, Attac, Brot für die Welt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Oxfam Transparency International und Terre des Hommes.

Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Weiterführende Infos

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) ist eine allgemeine Weisung an die Finanzämter, wie das Gesetz (die Abgabenordnung) zu verstehen und anzuwenden ist. Der Erlass ist für die Finanzämter bindend. Gerichte können das Gesetz anders interpretieren. Der AEAO wird im Einvernehmen von Bund und Ländern geschrieben und vom Bundesfinanzministerium (BMF) erlassen.

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart:

  • „Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke.“ (Seite 117)
  • „Wir wollen gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.“ (Seite 165)

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