Eine ganze Menge steht im Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen zu Fragen von Engagement, Zivilgesellschaft und auch Gemeinnützigkeit, insbesondere im Kapitel „Wir stärken die Demokratie und verteidigen den freiheitlichen Rechtsstaat“. Die Grünen ordnen Fragen des Engagements richtigerweise unter Demokratie ein und beginnen so (Seite 146):
„Demokratie ist weder selbstverständlich noch unveränderlich. Sie muss immer wieder neu erklärt und erkämpft werden, um die Menschen zu überzeugen und sie als Wähler*innen zurückzugewinnen. Sie braucht Bürgerinnen und Bürger, die sich einmischen, egal ob sie hier geboren oder eingewandert sind – die für ihre Werte, für ihre Rechte und die der Anderen einstehen. Sie braucht … lebendige Organisationen, die sich vielfältig einbringen, von Parteien über Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften bis hin zu NGOs, Stiftungen, Vereinen und Initiativen.“
Für eine offene Gesellschaft spiele eine lebendige Zivilgesellschaft eine zentrale Rolle, deshalb erklären sie auf Seite 148:
„Wir setzen uns deshalb für mehr Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitssektor ein, insbesondere um die steuerliche Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteur*innen sicher zustellen. Hierzu soll auch der Katalog von gemeinnützigen Zwecken angepasst und erweitert werden um die Förderung von Frieden, Menschenrechten und Demokratie, aber auch um Beiträge wie die Einrichtung und Unterhaltung des Freifunks. Die Förderung gemeinnütziger Organisationen soll mit verbesserten, klareren und einheitlichen Publikations- und Transparenzvorschriften einhergehen.“
Auf Seite 150 erkennen die Grünen an:
„Manchmal ist Engagement auch unbequem und stellt kritische Fragen, aber es zeugt von einer lebendigen und verantwortungsbewussten Zivilgesellschaft. … Zivilgesellschaftliche Organisationen brauchen einen passenden und sicheren Rechtsrahmen.“
Das Wahlprogramm wurde beschlossen auf der Bundesdelegiertenkonferenz vom 16. bis 18. Juni 2017 in Berlin.
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