Der hessische Landtag debattierte am 14. Juli 2016 über Gemeinnützigkeit und politische Willensbildung. Ursprünglicher Anlass war ein Antrag der SPD-Fraktion „betreffend Definition der Gemeinnützigkeit“, mit dem die SPD die Umsetzung der zwei Hauptforderungen der Allianz fordert. Einen Tag vor der Debatte brachten die Koalitionsfraktionen CDU und Grüne einen eigenen Antrag ein mit dem Titel „Ehrenamtliches Engagement fördern – Gemeinnützigkeitsrecht hinsichtlich Anpassungsnotwendigkeit aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen überprüfen“ (Drucksache 19/3360). Beide Anträge wurden in den Haushaltsausschuss verwiesen, die Debatte wird weiter gehen. Die Debatte ist auf dem YouTube-Kanal des Landtags nachzuhören. Das Protokoll wird hier zu finden sein.
Der Antrag von CDU und Grünen
Die beiden Parteien stellen in ihrem Antrag im ersten Absatz vernünftige Maßstäbe für das Gemeinnützigkeitsrecht auf. Positiv ist, dass diese mit dem Antrag auch die CDU teilt. Diese Maßstäbe werden vom Gesetz bereits fast alle erfüllt:
- Es gibt eine klare Abgrenzung zur Unterstützung von Parteien (§ 58 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 3 AO bzw. § 25 Abs. 2 Ziff. 2 Parteiengesetz).
- Die Gemeinnützigkeit für Feinde der Demokratie und des Staates wird ausgeschlossen (§ 51 Abs. 3 Satz 1 AO).
- Durch das Prinzip der Selbstlosigkeit können individuelle Zwecke nicht gemeinnützig sein. (§ 52 Abs. 1 Satz 1 sowie § 55 AO).
Materiell sind diese Bedingungen also umgesetzt. Schwierig ist natürlich der Nachweis im Einzelfall, aber das betrifft viele Vorschriften, gerade im Steuerrecht, aber etwa auch im Strafrecht. Grüne und CDU wiederholen in ihren Debattenbeiträgen diese wichtigen Abgrenzungen und führen damit eine Geisterdebatte.
Dagegen nicht umgesetzt ist die im Antrag formulierte Anforderung, dass gesellschaftliche Entwicklungen aufgenommen werden sollen, um die Gemeinnützigkeit zu beurteilen, also die Förderung des Allgemeinwohls. Zur gesellschaftlichen Entwicklung gehört, dass viele Menschen außerhalb von Parteien und jenseits von Wahlen auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen. Es reicht ihnen nicht aus, zum Beispiel Flüchtlingen direkt zu helfen oder in einem Tafelverein Essen zu verteilen. Sie wollen die Rahmenbedingungen ändern und dazu Politik und Öffentlichkeit über Missstände aufklären. Das ist keine allgemeinpolitische Tätigkeit, sondern ein selbstloses Engagement zum Wohl der Allgemeinheit, also für einen gemeinnützigen Zweck.
Die SPD beantragt daher (wie von der Allianz gefordert), zusätzliche Zwecke aufzunehmen. Die CDU hält das für nicht notwendig, da es für weitere Zwecke im Gesetz eine Öffnungsklausel gebe. Darauf verweist der Antrag in Absatz 4.
Hier übersehen die antragstellenden Fraktionen zweierlei:
Erstens: Die Öffnungsklausel hilft nicht, gesellschaftliche Entwicklungen flexibel aufzunehmen. Sie wird von der Finanzverwaltung so interpretiert, dass zusätzliche Zwecke nur dann für gemeinnützig erklärt werden, wenn sie dem Gesetzgeber 2007 nicht bekannt waren. Unterstellt wird, dass der Bundestag bewusst alle nicht genannten Zwecke für nicht gemeinnützig erklärt habe. Und etwa die Förderung von Menschenrechten oder Frieden oder sozialer Gerechtigkeit sind keine Zwecke, die es 2007 nicht schon gab. Nach der Logik können sie also nicht anerkannt werden.
Zweitens: Zugleich befindet sich hier eine Handlungsmöglichkeit für die Landesregierung, denn die Anerkennung zusätzlicher Zwecke obliegt formal der Finanzverwaltung bzw. dem Finanzministerium. Faktisch finden sie in Abstimmung aller Landesfinanzministerien statt.
Doch im zweiten Absatz ihres Antrags erklären CDU und Grüne, dass das Land nicht zuständig sei, da die Abgabenordnung ein Bundesgesetz ist. Sie wollen, dass das Land Hessen nicht handelt und begründen dies gar mit anhängigen Gerichtsverfahren, womit sie sich insbesondere auf das Verfahren von Attac beziehen.
Diese Haltung ist überraschend unpolitisch. Das Parlament würde sich damit abhängig machen von einem Gerichtsurteil, das erst in Monaten oder Jahren ergeht. Es würde seinen gesellschaftlichen Gestaltungsauftrag aufgeben. Zudem bleibt unklar, unter welchen Bedingungen dann Handlungsbedarf bestünde: Wenn der Bundesfinanzhof die Haltung des Finanzamts bestätigt oder wenn er seine Interpretation der Abgabenordnung verwirft?
Zwar ist die Abgabenordnung ein Bundesgesetz, doch die Ausführung liegt in den Händen der Landesverwaltung. Die Landesregierung müsste bereits jetzt erkennen, dass die eigenen Behörden mehr Klarheit für ihre Entscheidungen brauchen, und auf diese Klarheit hinwirken. Das ginge mit einer Bundesratsinitiative zur Gesetzesänderung oder auch mit Einfluss auf den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO).
Diese passive Haltung von CDU und Grünen steht im Widerspruch zu der im dritten Absatz des Antrags postulierten Bedeutung des gemeinnützigen Engagements für die Gesellschaft, die die Parteien deshalb steuerlich fördern wollen. Richtig wird erkannt, dass die „die steuerliche Abzugsfähigkeit einer Spende für viele potenzielle Spenderinnen und Spender ein zusätzliches Kriterium für eine Unterstützung“ ist. Falsch dagegen ist die Feststellung, „dass sich das vielfältige ehrenamtliche Engagement im breit definierten Begriff der Gemeinnützigkeit spiegelt“, also in dem 25 Punkte umfassenden Katalog des § 52 Abs. 2 Abgabenordnung.
Debattenbeiträge im Landtag
In der halbstündigen Debatte wiederholen die Rednerinnen von CDU und Grünen hauptsächlich ihre im Antrag formulierte Haltung. Dabei werden immer wieder die Abgrenzungen zwischen Parteien und Gemeinnützigen betont, aber oft wird dabei parteipolitische Betätigung mit politischer Betätigung im Allgemeinen verwirbelt.
Lena Arnoldt von der CDU erklärt, sich mit den anderen Parteien einig zu sein, dass das Gemeinnützigkeitsrecht für die gesellschaftspolitische Debatte wichtig sei und auf aktuelle Entwicklungen reagieren müsse, erkennt aber nicht den Handlungsbedarf. Sie meint, Engagement für die Demokratie sei möglich durch den Zweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“. Doch tatsächlich meint die Finanzverwaltung, damit sei nur allgemeine Aufklärung gemeint. Attac klagt gegen das Land Hessen, damit dieser Zweck so interpretiert wird, wie ihn Arnoldt schon versteht. Doch dem Urteil des Finanzgerichts möchte die CDU nicht vorgreifen.
Arnoldt lehnt die von der SPD vorgeschlagenen Änderungen ab, da die Gefahr bestehe, dass dadurch mehr Probleme geschaffen als gelöst würden. (Siehe auch die Pressemitteilung der CDU-Fraktion dazu.)
Sigrid Erfurth von den Grünen verlangt in der Debatte, die Trennung von politischem Verein und politischer Partei aufrecht zu erhalten; allerdings ist nach Meinung der Finanzverwaltung gerade der politische Verein nicht gemeinnützig. Sie erklärt, dass die Grünen politisches Engagement als gemeinnützig fördern möchten, erklärt aber auch, es fehle noch eine Abgrenzung zu Extremisten. Sie erhofft sich vom Urteil im Fall Attac Leitlinien zur Definition, was demokratisch wünschenswert sei (und spricht dabei verwirrend von der Unterscheidung zwischen politischer und demokratisch wünschenswerter Betätigung).
Die von der SPD vorgeschlagenen zusätzlichen Zwecke hält sie für unnötig. Sie erkennt keinen Unterschied zwischen Gleichstellung der Geschlechter und der Gleichberechtigung von Mann und Frau. (Siehe auch die Pressemitteilung: der Grünen Fraktion dazu.)
Norbert Schmitt begründet den SPD-Antrag damit, dass es gemeinnützigen Organisationen erlaubt sein müsse, sich politisch zu betätigen. Das würde Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt genauso betreffen wie Attac. Wenn das Finanzamt einem Verein die Gemeinnützigkeit entziehe, weil er sich für Demokratie und Gemeinwesen einsetzt, müsse das Gesetz geändert werden. Er kritisiert, dass der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) das Finanzamt in der Anwendung solcher Maßstäbe nicht korrigiert habe.
Schmitt erklärt zudem, dass die Öffnungsklausel für neue gemeinnützige Zwecke nicht so funktioniert, wie von Grünen und CDU gedacht. Er meint, in der Sache sei die SPD sich mit Grünen und Linkspartei einig, das Problem liege bei der CDU. Er ist gespannt auf die weitere Debatte im Haushaltsausschuss.
Jörg-Uwe Hahn (FDP) polemisiert in seinem Beitrag heftig gegen Attac. Die Forderung nach einer Finanztransaktionssteuer sei schädlich, weil dadurch Arbeitsplätze vernichtet würden. Der Linkspartei und der SPD gehe es offenbar darum, ihren „Vorfeldorganisationen“ finanzielle Vorteile zu verschaffen. Als Beleg führt er den vorherigen Redebeitrag von Willi van Ooyen (Linkspartei) an.
Dabei verkennt Hahn, dass sogar das Finanzamt Frankfurt bestätigt, dass Attac parteipolitisch neutral sei, und dass der Bundesfinanzhof bereits 1984 festgestellt hatte, dass alle gesellschaftlichen Bereiche der Gestaltung und Einflussnahme durch die Politik offen stehen und daher eine Überschneidung der Themen und Forderungen Gemeinnütziger und von Parteien unumgänglich ist (BFH-Urteil vom 29. August 1984, I R 203/81). Hahn fordert, die Gesinnung aus der Debatte um Gemeinnützigkeitsrecht herauszulassen.
Willi van Ooyen von der Linkspartei hatte zuvor das Gemeinnützigkeitsrecht als Gesinnungssteuerrecht bezeichnet. Dabei sei weniger das Gesetz problematisch als der Anwendungserlass der Finanzverwaltung. Er fordert von den Regierungsparteien, proaktiv politisch aktiv zu werden, statt Gerichtsentscheidungen abzuwarten. Die SPD habe es in der Hand, Änderungen auf Bundesebene einzuleiten. (Siehe auch Pressemitteilung der Linksfraktion dazu.)
Den analytischsten Beitrag liefert in der Debatte der Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Einerseits empfiehlt er, von den Vorlieben oder Abneigungen zu einzelnen Organisationen zu abstrahieren und grundsätzliche Anforderungen an Gemeinnützigkeit zu diskutieren. Dazu erklärt er, dass das Grundgesetz politisches Engagement nicht ausschließlich bei Parteien verorte, diesen aber eine gewisse Privilegierung zuschreibe. Daraus folge die steuerliche Begünstigung der Parteien. Er warnt davor, über den Umweg des Gemeinnützigkeitsrechts diese Privilegierung auszuhebeln. Er hält es für eine richtige Entscheidung, politisches Engagement außerhalb von Parteien nicht steuerlich zu begünstigen – erwähnt aber nicht, dass Beiträge zu Berufsverbänden, die politisch Einfluss nehmen, steuerbegünstigt sind.
Schließlich berichtet er, die Finanzverwaltung habe bereits zahlreichen Organisationen empfohlen, ihren Betrieb aufzuteilen in einen politischen Teil und einen zweifelsfrei gemeinnützigen Bereich. Wie diese beiden Rechtsformen dann verbunden sein sollen, erklärte er jedoch nicht.
Siehe zur Debatte und vor allem zu Schäfers Vorschlag auch den Bericht der Frankfurter Rundschau vom 25. Jui 2016.